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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Preisangaben in Gaststätten, wer kenn sich aus und kann mir dringend helfen? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Preisangaben in Gaststätten, wer kenn sich aus und kann mir dringend helfen?
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Miau78 Miau78 ist weiblich
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Fragezeichen Preisangaben in Gaststätten, wer kenn sich aus und kann mir dringend helfen?

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und auch nur, weil mich eine Frage brennend interessiert und ihr wahrscheinlich die Einzigen sein werdet, die mir kurzfristig helfen können.

Wir haben für unsere kleine Firma (10 Erwachsene und zwei Kinder) Folgendes in einer Gaststätte organisiert:

3 Stunden Kegeln (außerhalb der Öffnungszeiten) auf zwei Bahnen und anschließend essen á la card im Restaurant. Das Restaurant hat mir den Vorschlag selbst gemacht, daß wir auch früher anfangen können und nichts von irgendwelchen Preiserhöhungen oder Aufschlägen gesagt. Als wir im Restaurant gesessen sind, mußten wir sehr lange auf unser Essen warten und dabei ist uns aufgefallen, daß wir eine ganz andere Speisekarten (mit deutlich wenigeren Gerichten) bekommen haben, als alle anderen Gäste. Da wir wissen wollten, was denn in der anderen Karte angeboten wird, hat ein Mitarbeiter von uns eine Karte besorgen wollen. An der Theke allerdings, wollte man ihm die Karte gleich aus der Hand reißen. Er hat sie allerdings mit an den Tisch genommen und unserem Chef gegeben. Der Kellner stand aber gleich dahinter und wollte auch ihm die Karte entwenden. Daraufhin haben wir sämtlich Preise verglichen, davon abgesehen eben, daß die richtige Karte bedeutend mehr Auswahl geboten hat. Und unsere Gerichte auf der Minikarte waren alle um € 2 teurer, die Getränke zwischen € 0,50 u. € 0,80. Das wußten wir vorher nicht, war nicht so vorher abgesprochen und wurde auch niemals erwähnt.

Nun meine Frage, ist dies überhaupt gestattet? Mir kommt das sehr merkwürdig vor. Und an wen kann ich mich wenden, um dies irgendwo zu melden? Das Bezahlen ging dann natürlich nicht so reibungslos von statten.

Danke schon mal für Eure Antworten. PS: Betrifft eine bayrische Gaststätte. Evtl. gibt es da ja von Bundesland zu Bundesland Unterschiede.

Danke für Eure Hilfe.

Gruß, Miau
1 13.11.2010 21:59 Miau78 ist offline Beiträge von Miau78 suchen
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J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Hallo Miau,

ich frage mich, was im Vorfeld vereinbart worden ist. War die "normale" Speisekarte die Grundlage für eure Entscheidung dort hinzugehen oder wurde lediglich vereinbart, daß ihr dort kegeln und speisen wollt?

Es ist nicht unüblich, daß Gaststätten aus besonderen Anlässen ihre Karten ändern, also nicht nur die Auswahl sondern auch die Preise.

Ich gebe aber den Hinweis, daß die Karte auch draußen im Aushangkasten nach der PAngV hängen muss. Die Preise müssen da schon übereinstimmen, sonst liegt da schon .E. ein Verstoß gegen die PAngV vor, da dem Grundsatz der Preiswahrheit und -Klarheit nicht Rechnung getragen wird.
Es könnte vielleicht sogar eine arglistige Täuschung vorliegen.

Habt ihr euch die Karte draußen auch mal angesehen?

Gruß J. Simon

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von J. Simon: 15.11.2010 10:30.

2 15.11.2010 10:29 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
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Miau78 Miau78 ist weiblich
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Hallo J. Simon,

vielen Dank schon mal für Deine Antwort.

Ich habe mir damals die Homepage angeschaut und gesehen, daß sie auch Kegelbahnen haben. Daraufhin habe ich, wie schon beschrieben, dort angerufen und die Kegelbahn gebucht und dem Wirt mitgeteilt, daß wir anschließend im Restaurant essen wollen. Das war alles, was besprochen wurde. Mit dem Aushang draußen müßte ich noch einmal schauen, aber ich dachte, da wäre die normale Karte, die ich auch im Internet gesehen hatte, ausgehangen. Ehrlich gesagt, gehe ich von einer arglistigen Täuschung aus. Zumindest habe ich ein solches Verhalten noch nie erlebt.

Was wäre denn dann zu tun und was hätte das für Folgenden für den Wirt?

Vielleicht hast Du ja noch einmal Zeit mir zu schreiben.

Danke!


LG, Miau
3 15.11.2010 10:39 Miau78 ist offline Beiträge von Miau78 suchen
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Ja, hallo nochmal,

waren auf der Homepage die Preise für Essen und Trinken auch genannt? Waren diese Preise auch die Grundlage für eure Entscheidung dahinzugehen?
Wenn ja, würde ich das dem Wirt auch deutlich sagen. Ich würde die Preise auch jetzt nochmal auf der Homepage und im Aushangkasten nachsehen und vergleichen und dokumentieren.

Eine arglistige Täuschung könnte vorliegen, da s wäre dann aber eine Straftat. Darüber kann ich nichts sagen, da ich kein Jurist bin. Sollte aus eurer Sicht ein Verstoß gegen die PAngV vorliegen, so würde ich den Wirt bei der Kommune anzeigen.

Die Preisangabenverordnung gilt übrigens bundesweit.

Gruß J. Simon
4 15.11.2010 11:07 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
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