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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Glücksspielstaatsvertrag bzw. Evaluierung der Spielverordnung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Carlo Carlo ist männlich
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Glücksspielstaatsvertrag bzw. Evaluierung der Spielverordnung

Zitat:
Original von alfi1950
Nach dem EuGH- Urteil:
Gastroaufstellung weg, es lebe die neue Wettbudenaufstellung wut Wand


Glücksspielstaatsvertrag bzw. Evaluierung der Spielverordnung

Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Änderung des Glücksspielstaatsvertrages und der Evaluierung der
Spielverordnung gehe ich davon aus, dass die Glücksspielindustrie und deren Verbände gerade nach dem EuGH- Urteil zum Glücksspielstaatsvertrag dem Bundeswirtschafts- und dem Bundesjustizministerium etwas „anbieten“ werden. - Siehe oben: "Gastroaufstellung"!

Was kann aus eurer Sicht zur Absicherung einer vernünftigen Spielverordung der Regierung (Bundeswirtschafts- und Bundesjustizministerium ) „geopfert“ werden und was müsste auf jeden Fall „gerettet“ werden?


Meine Vorschläge wären:

1. Opfern:
Die heutigen zeudo "Casinogeräte" mit nicht nachvollziehbarer PTB Zulassung und "Spielepakete"

Über 80%-tige Hochauszahler

Vernetzung/Fernsteuerung

Herstelleraufsteller

Zutritt ab 18 Jahre

Geräteaufstellung in Wettbuden, Kulturvereinen, etc.


2. Retten:
Das kleine Glücksspiel mit transparenten Spieler- und Aufstellerschutz

Geldspielgeräte mit max. 3 Spiele je Baureihe

Transparente Auszahlquote (min. 65% / max. 75%)

Hochauszahler exklusiv für Spielbanken

Zuritt ab 21 Jahre

Gastroaufstellung

Quelle: http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=7322

Da mache ich überall einen Haken dran, ich würde nur ein Punkt ändern:

großes Grinsen Mein Vorschlag

2. Retten:

Jugend- und Seniorenschutz: Zutritt ab 21 bis 75 Jahre
1 24.09.2010 11:34 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
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Meike
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Hallo Carlo,

mit der von Dir angedachten Zutrittsbeschränkung von max. 75 Jahren hätten einige Unternehmer aber dann Probleme, ihre eigenen Hallen zu betreten.

Herr Gauselmann z.B. ist Jahrgang 1934.


Gruß
Meike
2 24.09.2010 12:03 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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jasper
Kaiser


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Die Überprüfung des Seniorenschutzes dürfte in der Tat etwas schwierig werden.
"Betreutes Spielen" in Spielbanken ist bereits Standart! Da werden regelmässig "Rollatoren-Treffen" veranstaltet. großes Grinsen

Zutritt ab 21 wäre nicht schlecht. - Azubis und Wehrpflichtige sollten ihr Geld für sinnvolleres verwenden.
3 25.09.2010 09:19 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
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Hallo,

hier ein interessanter Kommentar darüber, wie man gleichzeitig das Lottomonopols erhalten und andere Glücksspiele lieberalisieren kann. Ist vielleicht mal ein Denkanstoß:

Mit rund 80 Vertretern aus Landesparlamenten, von Lotto- und Wettanbietern, Sportverbänden, Wissenschaft, Medien und Werbewirtschaft hat eine Anhörung zum schleswig-holsteinischen Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag der bundesweiten Diskussion neue Nahrung gegeben.

Es könnte ein Meilenstein gewesen sein auf dem Weg zu einem neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV): Mit rund 80 Vertretern aus Landesparlamenten, von Lotto- und Wettanbietern, Sportverbänden, Wissenschaft, Medien und Werbewirtschaft hat eine Anhörung zum schleswig-holsteinischen Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag der bundesweiten Diskussion neue Nahrung gegeben. Die Spitzen der Kieler Regierungsfraktionen zeigten sich daher auch zuversichtlich, "dass jetzt flächendeckend die ernsthafte Auseinandersetzung mit unserem Vorschlag beginnen wird", resümierten CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher und sein FDP-Kollege Wolfgang Kubicki. Die Kernpunkte ihres Entwurfs sind die Beibehaltung des Lotteriemonopols sowie die Möglichkeiten der Bewerbung, die Aufhebung des Internetverbots sowie die Zulassung von privaten Sportwetten, Poker- und Casino-Angeboten via Internet - ein so genanntes duales System nach dem Vorbild anderer europäischer Länder, wobei die Monopolstellung für das Lottoangebot mit der vergleichsweise großen Manipulationsgefahr begründet wird.

Rückläufige Umsätze der Lottoanbieter - eine aktuelle Studie der Wirtschaftsberatung Deloitte spricht von 19 Prozent Verlust zwischen 2005 und 2008 - sowie wegbrechende Mittel für die Breitensportfinanzierung hatten bereits in den letzten Monaten immer wieder Kritiker des Monopols auf den Plan gerufen. Und die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach der deutsche Glücksspielstaatsvertrag gegen Europarecht verstößt, verliehen der Anhörung im Kieler Landeshaus zusätzliche Brisanz und Bedeutung. Mit der Anhörung wie mit dem vorliegenden Vertragsentwurf "hat Schleswig-Holstein bereits Maßstäbe gesetzt", befand Christian Dürr, liberaler Fraktionschef im benachbarten Niedersachsen. Lässt man Detail- und praktische Umsetzungsfragen sowie unterschiedliche Bewertungen der Besteuerung außer Acht, attestierten die Experten dem Vertragsentwurf großen Praxisbezug und Weitsicht. Die künftige Regelung müsse, so formulierte es bwin-Direktor Jörg Wacker, "alle Vertriebskanäle berücksichtigen" und auch den derzeit nicht kontrollierten und besteuerten Bereiche wie Sportwetten und Online-Poker Rechnung tragen. Eine Fortführung der geltenden Regelung, so die Warnung des Bochumer Lotto-Unternehmers und Präsidenten des Deutschen Lottoverbandes, Norman Faber, bedrohe letztlich zehntausende Arbeitsplätze und zahlreiche Unternehmen. Auch die Vertreter der Klassenlotterien (SKL/NKL) werteten den auf dem so genannten dänischen Modell basierenden Gesetzesentwurf aus Schleswig-Holstein einhellig als Schritt in die richtige Richtung, während sie die starre Haltung des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) als schädlich und rückwärtsgewandt betrachteten.

"Der 8. September war ein guter Tag", kommentierte Dr. Peter Reinhardt, Geschäftsführer für Deutschland und Zentraleuropa bei der Onlinewettbörse Betfair, die Verkündung des Luxemburger Urteils. Wie viele andere Branchenexperten verwies er die Suchtgefahr als Begründung des staatlichen Lottomonopols ins Reich der Fabel. Zudem könne man Online-Angebote, die millionenfach genutzt würden, nicht verbieten. Deshalb sollte man sie, wie es der Kieler Vertragsentwurf vorsieht, lizenzieren, damit Kontrollmöglichkeiten schaffen und Steuereinnahmen generieren. Schließlich tragen die Angebote im Web zu einem enormen Teil zur Wertschöpfung der gesamten Branche bei. Und die Tendenz sei zweifellos steigend.

Dr. Michael Schmid, Senior-Consultant des Beratungshauses Goldmedia, hatte hierzu konkrete Zahlen mitgebracht, die das Unternehmen für eine Studie zusammengestellt hat: "Ohne Onlinevertrieb ist der Glücksspielmarkt heute nicht mehr zeitgemäß. Zudem bewirken die aktuellen Regelungen, dass neben dem regulierten und erlaubten Markt vor allem der sogenannte 'unregulierte' Markt weiter anwächst – ein Bereich, der von privaten Anbietern überwiegend mit Lizenzen im Ausland betrieben wird und heute rund 1,5 Mrd. Euro, damit ca. 25 Prozent der Bruttospielerträge ausmacht. Mit dem Schwarzmarkt, der sich im Bereich der Sportwetten entwickelte, sind es sogar 1,7 Mrd. Euro. Diese Marktanteile könnten nach Deutschland zurückgeholt werden”, so seine Prognose.

Auch Sven Stiel (Pokerstars.de, Isle of Man) hält den vorliegenden Vorschlag für "sehr pragmatisch". Er unterstrich die Notwenigkeit einer kontrollierten Marktöffnung und verwies auf das enorme Marktpotenzial des Online-Pokers, das Experten etwa auf die Größe des Sportwettenmarktes und damit auf bis zu 7,8 Milliarden Euro beziffern. Die Attraktion des Online-Pokers und die zukunftsträchtige Entwicklung belegte er auch mit dem Erfolg des Angebotes von Pokerstars: In der letzten Woche wurde hier die 50-Milliardenste Poker-Hand ausgespielt. Bedenken, dass die Anbieter auch nach einer Liberalisierung vom Ausland aus operieren, trat er entschieden entgegen: Alle großen Anbieter haben sich auch in anderen europäischen Ländern wie Frankreich erfolgreich um Lizenzen bemüht und zahlen entsprechende Steuern. Gleiches werde für Deutschland gelten. Insbesondere der Blick ins europäische Ausland zeigt für den Münchener Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach von der Kanzlei Hambach & Hambach, "dass im Glücksspielmarkt heute ganz andere Standards gelten als die bislang in Deutschland praktizierten. Die Beispiele England und Italien beweisen, dass legalisierte Märkte besser kontrollierbar sind: In Großbritannien beispielsweise existiert seit Jahren ein liberalisierter, aber kontrollierter Markt, der sowohl den Belangen der Spielsuchtprävention wie auch dem Jugendschutz und der Betrugsvorbeugung gerecht wird", so der Gaming Law Experte. Das nun vorgeschlagene duale System mit starker Orientierung am Modell Dänemarks biete die Chance, sowohl aus Fehlern wie aus Erfolgen der europäischen Nachbarn zu lernen.

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) sieht im vorgelegten Entwurf eine Win-win-win-Situation, weil der Staat, die privaten Medienunternehmen als Werbepartner und die Wettanbieter profitieren. Ein duales System würde nach den Worten von Dr. Matthias Kirschenhofer die Verdrängung der Umsätze in den Grau- und Schwarzmarkt beenden und stärke die Wettbewerbsfähigkeit der Medienunternehmen im europäischen Markt.

http://www.freiewelt.net/blog-2387/gute-...Ccksspiele.html

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
4 09.10.2010 09:18 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
Meike
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Hallo Schadulke,

ja das war wirklich interessant, dass bei einem derartigen Treffen kein Vertreter Polizei oder irgend einer Suchtberatungsstelle dabei war,
sondern nur Menschen, deren Parole

"Privat vor Staat"

uns alle schon sehr viel Geld gekostet hat und nur wenigen einen wirtschaftlichen Vorteil bringt.

Ich bin mal auf das erste Treffen gespannt von denen, die sich nur um das Allgemeinwohl (Kriminalprävention und Suchtprävention) kümmern,
ohne irgend ein eigenwirtschaftliches Interesse
und wenn dort richtige Zahlen auf den Tisch gelegt werden und nicht nette Schautafeln unter denen man sich dann selbst immer als Quelle angibt,
wie bei Goldmedia.


Gruß
Meike
5 10.10.2010 06:04 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
bandick bandick ist weiblich
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einen sehr interessanten beitrag namens "glücksspielstaatsvertrag: was wäre wenn" hat der blogger thomas mike peters verfasst, und zwar hier.

darin behandelt er zum beispiel die frage nach einem eventuell auftretbarem "innerdeutschen glücksspieltourismus", der beim ausscheren einiger bundesländer denkbar wäre oder der frage nach dem erlaubten einzugsgebiet von internetprovidern, für die man eine lösung finden muss, wenn diese sich nicht strafbar machen wollen. sehr interessant!
6 11.06.2011 07:36 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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http://isa-guide.de/gaming/articles/33329.html

Es ist immer schön, wenn man sich auskennt:

"Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) hat in seiner Pressemitteilung vom 01.07.2011 zentrale Aussagen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus seinem neuesten Urteil zum europäischen Glücksspielrecht vom 30.06.2011 gravierend verfälscht."

"Die gezielten Fehlinformationen sollen offenbar darüber hinwegtäuschen, dass der gegenwärtige Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrags der Mehrheit der Bundesländer den neuen Vorgaben aus Luxemburg nicht genügt. Das Ziel des DLTB ist klar. Er will verhindern, dass weitere Bundesländer auf das europarechtskonforme Glücksspielmodell aus Schleswig-Holstein umschwenken."

"In seiner Pressemitteilung vom Freitag behauptet der Lottoblock fälschlicherweise, dass nach dem EuGH-Urteil seien "ausschließlich staatliche Glücksspielangebote zulässig" sei. Richtig ist jedoch, dass der EuGH mit dem Urteil vom 30.06.2011 seine kritische Haltung gegenüber Glücksspielmonopolen bekräftigt hat."
7 02.07.2011 16:10 k.osdorf ist offline E-Mail an k.osdorf senden Beiträge von k.osdorf suchen
Meike
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Hallo zusammen,

richtig, es ist schön, wenn man sich auskennt und dazu gehört dann auch das Lesen der Langtexte von EUGH-Entscheidungen und nicht das Verbreiten von Zeitungsenten, wie hier mal wieder über isa-guide.


Der EUGH hat noch NIE eine kritische Haltung gegenüber dem Glücksspielmonopol gehabt, sondern immer nur die Richtlinien hervorgehoben nach denen dies zulässig ist, wenn es dadurch zu einer Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit führt.


http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/fo...piel&resmax=100

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit, wie sie vom vorlegenden Gericht festgestellt wurde, im Rahmen der Ausnahmeregelungen, die in den nach Art. 55 EG auf diesem Gebiet anwendbaren Art. 45 EG und 46 EG ausdrücklich vorgesehen sind, zulässig oder gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein kann (Urteil vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C‑42/07, Slg. 2009, I‑7633, Randnr. 55).

38 Zu den gegebenenfalls zulässigen Rechtfertigungen hat der Gerichtshof ausgeführt, dass sich die Ziele, die mit den im Spiel- und Wettbereich erlassenen nationalen Rechtsvorschriften verfolgt werden, bei einer Gesamtbetrachtung meist auf den Schutz der Empfänger der jeweiligen Dienstleistungen und, allgemeiner, der Verbraucher sowie auf den Schutz der Sozialordnung beziehen. Er hat ferner hervorgehoben, dass solche Ziele zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehören, die Eingriffe in den freien Dienstleistungsverkehr rechtfertigen können (Urteil vom 8. September 2010, Stoß u. a., C‑316/07, C‑358/07 bis C‑360/07, C‑409/07 und C‑410/07, Slg. 2010, I‑0000, Randnr. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).

39 Zudem hat der Gerichtshof wiederholt darauf hingewiesen, dass die sittlichen, religiösen oder kulturellen Besonderheiten und die mit Spielen und Wetten einhergehenden sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft ein ausreichendes Ermessen der staatlichen Stellen rechtfertigen können, im Einklang mit ihrer eigenen Wertordnung festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben (Urteil Stoß u. a., Randnr. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).

40 Somit steht es den Mitgliedstaaten grundsätzlich frei, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet der Glücksspiele festzulegen und gegebenenfalls das angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, Randnr. 59).

41 Ein Mitgliedstaat, der bestrebt ist, ein besonders hohes Schutzniveau zu gewährleisten, kann, wie der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung anerkannt hat, Grund zu der Annahme haben, dass nur die Gewährung exklusiver Rechte an eine einzige Einrichtung, die von den Behörden genau überwacht wird, ihm erlaubt, die mit dem Glücksspielsektor verbundenen Gefahren zu beherrschen und das Ziel, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, wirksam zu verfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteil Stoß u. a., Randnrn. 81 und 83).

42 Den nationalen Behörden steht es nämlich frei, den Standpunkt zu vertreten, dass der Umstand, dass sie als Kontrollinstanz der mit dem Monopol betrauten Einrichtung über zusätzliche Mittel verfügen, mit denen sie deren Verhalten außerhalb der gesetzlichen Regulierungsmechanismen und Kontrollen beeinflussen können, ihnen eine bessere Beherrschung des Glücksspielangebots und bessere Effizienzgarantien bei der Durchführung ihrer Politik zu gewährleisten vermag, als es bei der Ausübung der entsprechenden Tätigkeiten durch private Veranstalter in einer Wettbewerbssituation der Fall wäre, selbst wenn diese eine Erlaubnis benötigten und einer Kontroll- und Sanktionsregelung unterlägen (Urteil Stoß u. a., Randnr. 82).
8 03.07.2011 08:17 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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im zuge der neuordnung des glücks- und gewinnspielmarktes hat die awi in einem "Update – Informationen für Journalisten" die wichtigsten veränderungen, "fakten und gängigen vorurteile" zusammengefasst.

"Denn wer weiß schon, dass gewerbliches Spiel streng limitiert und gesetzlich viel härter geregelt ist, als beispielsweise die Slotmachine im Automatensaal eines staatlichen Spielcasinos? Wer weiß schon, dass es mehr als 75.000 Arbeitnehmer und über 500 Auszubildende in fachspezifischen Berufen gibt, obwohl man oft vermittelt bekommt, dass dort eigentlich nur Hilfskräfte arbeiten würden? Diese und andere Thematiken wollen wir näher beleuchten."

zu sehen bekommt man das ganze als e-paper unter diesem link:

http://issuu.com/oberauer/docs/201110awi...Color=%23222222
9 12.10.2011 08:52 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Danke für den Link.

Interessant zu lesen, das Papier:
Mal ein Auszug aus S. 13:


Zitat on

Vorurteil: Kriminalität im Umfeld
Das Spielstätten die Bühne für kriminelle Aktivitäten bilden ist ebenfalls ein gebetsmühlenartig vorgetragenes Vorurteil.
Zitat off


Jetzt die Realität:
Meldung vom 12. 10. 2011

200 Polizisten bei Drogen-Razzia in Herne
Herne. Rund 200 Beamte durchsuchten Spielhallen, Teestuben und eine Gaststätte im Herner Stadtteil Sodingen. Die Geschäftsräume sollen Umschlagplätze für Drogen sein. Ein Verdächtiger wurde festgenommen, mehrere hundert Tütchen Marihuana sichergestellt.

Polizei hatte den Verkehr ausgesperrt
Ab 16.45 Uhr hatte die Polizei den Verkehr zwischen Liebig- und Uhlandstraße ausgesperrt, dicht an dicht standen dazwischen die Einsatzfahrzeuge am Straßenrand. In den Pfützen spiegelte sich das Blaulicht-Stakkato und an den Fenstern sammelten sich die Schaulustigen, während Beamte, in zivil und in Uniform, manche mit einem Hund an der Leine, systematisch Geschäfte durchsuchten, nach Drogen Ausschau hielten und Personalien aufnahmen.

Ins Visier genommen hatten sie dabei vor allem zwei Teestuben, zwei Spielhallen und eine Gaststätte. Sie sollen Hauptumschlagplatz für Drogen in Sodingen sein....

Hier geht es zur vollständigen Meldung.

Vorurteil???

Hier gibt es dann noch Aufnahmen


Hier geht es dann noch zur Pressemitteilung der Bochumer Polizei.

Sag niemals nie...!


Grüße

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Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 13.10.2011 08:44.

10 13.10.2011 08:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo gmg,

wer Erfahrungswerte hat, benötigt keinerlei Vorurteile und auch keien Hochglanzbroschüren.

Ich bin ohnehin dafür, dass man mit einer Vorortbeschulung von Politikern beginnt, d.h. von jeder Partei eine/r und dann macht man eine
nette Runde durch die Stadt aus der sie ihre Stimmen bezogen haben. Dort schaut man mal in ein paar Spielhallen, Kulturvereine, illegale Sportwettbüros
und Pseudogaststättenbetriebe rein.



VG
Meike
11 13.10.2011 09:16 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

Journalisten verfügen aber nicht über direkte Erfahrungen. Sie sind nun mal auf - z. B. schriftliche - Informationen angewiesen.

Insofern empfinde ich diese Broschüre grundsätzlich auch nicht als schlecht.

Ich habe dieses Werk vollständig kritisch gelesen.

Eine Bemerkung zu der Sichtblendengeschichte ("Kein Bespielen von mehr als 2 Geräten möglich durch Sichtblenden" S.11) verkneife ich mir im Prinzip mal.

Jeder Journalist wird erkennen, wie sehr diese angesprochenen Sichtblenden in Spielhallen zwischen 2 Geldspielgerätegruppen den Spieler daran hindern, mehr als 2 Geldspielgeräte - so lange diese noch über die Automatiktaste verfügen - zu bespielen.
Gar nicht.
[Ich erinnere mich noch an einen Spielgast mit MHG, der zwei "4 er Ausseninseln-GSG" gleichzeitig bespielte....] Wand


Allerdings gibt es zwei Seiten in diesem Werk der AWI, die doch gesondert betrachtet werden müssen.

Grüße

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 13.10.2011 12:24.

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Dort geht es um "Umsätze, Steuern und Abgaben"!
Zum Vorurteil: Alles nur Geldwäsche (S. 20/21).


Dazu verweise ich auf die Aussagen der AWI auf den drei beigefügten Bildern.
Da kann man lesen, welche Informationen den Journalisten zu diesem Thema an die Hand gegeben werden.

Die "Schnappatmung" ist ja bereits vergeben.
Mir "drehen sich die Fußnägel auf".


Grüße

gmg hat diese Bilder (verkleinerte Versionen) angehängt:
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Hallo gmg,

Du solltest Dir so etwas besser nicht mehr durchlesen, denk an Deine Gesundheit. - Ich musste herzhaft lachen als ich das gelesen habe.


Zitat:
"Ganz zu schweigen davon, dass selbst die Geldwäscherei durch die Zählwerke und die Finanzkontrolle ganz schnell auffliegen würde."


Wer denkt sich denn so etwas aus? Und wie naiv oder ohne Ahnung muss man sein, um dies zu glauben?


Sehr niedlich war auch

Zitat:
"... sind diese Zählwerke auch absolut manipulationssicher."



Da sind an den Herrschaften offenbar einige Ermittlungsverfahren, - die eigentlich recht medial aufbereitet waren-, vollkommen vorbei gezogen oder es ist wie mit dem Kleinkind beim Versteckspielen, dass sich mittig in den Raum setzt und die Augen zu hält und denkt, dass man es nicht sieht, weil es selbst auch nichts sieht.


VG
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14 13.10.2011 12:18 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
oder es ist wie mit dem Kleinkind beim Versteckspielen, dass sich mittig in den Raum setzt und die Augen zu hält und denkt, dass man es nicht sieht, weil es selbst auch nichts sieht.
VG
Meike


Das Bild gefällt mir.. (aber leider nur im Prinzip)..


Grüße

__________________
Neufassung der SpielVO
"die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche erforderlichen Daten für steuerliche Erhebungen nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu dokumentieren.“


15 13.10.2011 13:19 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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ich halte derlei presse-materialien per se ebenfalls für eine gute sache. jeder gute journalist sollte eben auch in der lage sein, richtig einzuordnen, wie er bestimmte informationen bewertet und wie er seine quellen einzuschätzen hat. dass es auch in den medien schlechte, faule, unkritische und leichtgläubige vertreter gibt, liegt natürlich auf der hand - aber denen kann sowieso nicht mehr geholfen werden.
16 14.10.2011 11:35 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Am kommenden Montag, dem 16.01., findet in Magdeburg um 11h eine PK von der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt zur Bilanz des Lottojahres 2011 sowie zum neuen Glücksspielstaatsvertrag und zum neuen Lotterie Euro-Jackpot statt. Mal sehen, ob dort ausnahmsweise mal Fundiertes diskutiert wird.
17 13.01.2012 08:53 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
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wer hätte das gedacht: der landessportverband hofft auf umsetzung des neuen glücksspiel-staatsvertrags.

http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufma...82#.TzjHvq5cJQM

Trotz der positiven Bilanzen und Zahlen im Saarland bildet sich eine winzige Sorgenfalte auf der Stirn von Gerd Meyer. „Das hängt unter Umständen jetzt von Schleswig- Holstein ab“, sagt der Präsident des Landessportverbandes für das Saarland (LSVS). Gerade hat er vom Glücksspiel-Staatsvertrag gesprochen. Dem Vertrag, der unter anderem den Sportwettenmarkt bundesweit regelt. Dem Vertrag, von dem vieles im Sport-Saarland abhängig ist. Durch das sogenannte „Sport-Achtel“ fließen Millionen Euro aus den Saartoto- Umsätzen in den Landessportverband – quasi seine Lebensversicherung. 15 Bundesländer haben sich nun auf einen neuen, etwas liberalisierteren Vertrag geeinigt. Nur Schleswig-Holstein steht außerhalb. Die Landesregierung aus dem Norden wurde im vergangenen Sommer initiativ, entfernte sich vom Gedanken des einheitlichen Staatsvertrags. Schleswig- Holstein will privaten Wettanbietern zu günstigeren Konditionen ein freies Feld anbieten – was dem Saarland nicht in die Karten spielt. „Wir haben für ein umfassendes Glücksspiel- Monopol gekämpft“, erklärt Meyer.

Der neue Staatsvertrag will das Lotterie-Monopol für die staatlichen Lottogesellschaften erhalten und sieht vor, 20 Lizenzen für Anbieter zu verteilen, mit einem Steuersatz von fünf Prozent. „Der fortgeschriebene Staatsvertrag bringt viel Positives, aber eben auch diese Unsicherheit“, meint der LSVS-Präsident: „Denn was passiert, wenn es bei den 15 Bundesländern bleibt? Was für Auswirkungen hätte es für diejenigen, die ihre Wetten von Schleswig-Holstein aus anbieten und nur zwei Prozent statt fünf zahlen? Und hätten zwei unterschiedliche Glücksspielgesetze nebeneinander negative rechtliche Auswirkungen auf das Lotterie-Monopol?“ Die Chance, dass sich das letzte Bundesland anschließt, besteht laut Meyer, „wenn Brüssel den Vertrag notifiziert“. Kein Sportplatz, keine Halle im Saarland sei nicht an irgendeiner Stelle mithilfe der Toto- Gelder durch die Sportplanungskommission (Plako) finanziert worden, sagt Meyer: „In diesem Jahr waren es 2,86 Millionen Euro.“ Vieles sei renovierungsbedürftig, „Die Haltbarkeit der Kunstrasenplätze liegt bei der ersten Generation unter den erhofften 15 Jahren“. Und im Rücken sitzen etwa 395 000 saarländische Vereinsmitglieder in mehr als 2100 Vereinen, die ihrem Sport nachgehen wollen. Eine Zahl, die Gerd Meyers Sorgenfalte schnell wieder wegwischt, weil sie beeindruckend ist: „Im Saarland haben wir weiter die größte Organisations- und Mitgliederdichte in Deutschland“, berichtet er, „die Rückgänge bei Kindern und Jugendlichen sind eher gering. 111 000 Vereinsmitglieder im Saarland sind unter 18 Jahre. Allerdings werden bei gesunkenen Geburten- und Einwohnerzahlen die Mitgliederzahlen in den Vereinen weiter zurückgehen. Bei Jugendlichen sogar dramatisch, sodass immer mehr Vereine Spielgemeinschaften bilden oder sich zusammenschließen müssen. Im Leistungssport haben wir aber im Nachwuchsbereich insbesondere mit der Hermann- Neuberger-Sportschule, dem Olympiastützpunkt und der neuen Multifunktionshalle sowie dem Gymnasium am Rotenbühl optimale Möglichkeiten. 2006 hatten wir zwölf Bundeskaderathleten an der Eliteschule des Sports, zur Zeit sind es bereits 23.“ Unter anderem die Nachwuchs- Fußballerinnen des 1. FC Saarbrücken, die A-Jugend- Handballer der HSG Völklingen sowie das Team Saarland und der TV Saarlouis im Basketball-Nachwuchsbereich seien Positivbeispiele.

Eine Herausforderung wird für die Verbände die Zusammenarbeit mit Ganztagsschulen – „ein Problem und eine Chance“, findet Gerd Meyer: „Das wird sicher die Vereinsarbeit verändern. Wenn Jugendliche bis 16 Uhr in der Schule sind, wird die Anzahl derer, die um 17 Uhr in den Verein gehen, geringer. Aber die Sozialverbände, die in den Schulen die Betreuung übernehmen, bedienen sich unserer Fachleute. Deshalb müssen unsere Vereine zusätzlich Trainer und Übungsleiter, insbesondere ältere Schüler, Studenten und Rentner für diese Betreuungsaufgabe in den Schulen gewinnen und qualifizieren.“ Um die bestmögliche sportliche Ausbildung des Nachwuchses bemüht sich der LSVS seit Jahren: „Wir haben 17 hauptamtliche Landestrainer“, erklärt Meyer, „zusätzlich kommen noch sieben Bundestrainer wie Boris Henry oder Uwe Bender hinzu.“ Ein ebenso wichtiger Bereich ist der Senioren-Sport. „Das muss ein Schwerpunkt sein“, fordert der LSVS-Chef: „Wir haben schon einige Angebote wie ‚Fit und vital älter werden’ des Saarländischen Turnerbundes. Es ist eine Chance für alle Sportverbände, solche Angebote zu machen.“ Doch auch dieser Bereich schluckt Geld. Geld, das der LSVS zu großen Teilen von Saartoto einnimmt. Wie viel das künftig noch sein wird, hängt auch von einem attraktiven Glücksspiel-Staatsvertrag ab – und, wie Meyer hofft, nicht von Schleswig-Holstein.
18 13.02.2012 09:22 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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"Schleswig-Holstein hat seine Hausaufgaben gemacht" und "die EU-Kommission sperrt sich weiter gegen die geplante Neuregelung des Glücksspiels" - mehr dazu hier:

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/...in-sportwetten/
19 22.03.2012 08:53 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
jochen B. jochen B. ist männlich
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Wo und wann soll Schleswig-Holstein seine Hausaufgaben gemacht haben?

Das ganze ich doch ein Lobbyisten-Sumpf der zunächst trocken gelegt werden muss.
20 22.03.2012 11:15 jochen B. ist offline Beiträge von jochen B. suchen
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