Muss im Exposé einer Immobilie, dass auf der eigenen Homepage oder in Internet-Immobilienportalen veröffentlicht wird, immer der zuständige Makler oder Firmeninhaber als Ansprechpartner namentlich genannt sein, oder darf da auch eine Vertriebsmitarbeiterin (=nicht Maklerin, "nur" kfm. Büro-Mitarbeiterin) als Ansprechpartnerin genannt werden?
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