Caty

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Dabei seit: 06.02.2009
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Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
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Beginn des Gewerbes hinausschieben |
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ich hab da mal ein problemchen.
Ich habe hier eine GbR, die jetzt dem Finanzamt mitgeteilt hat, weil Sie an der Betriebsstätte nicht erreichbar sind (kein Briefkasten), dass die Gesamten aktivitäten zum Gewerbe vorrerst auf Eis gelegt wurden und Sie bitten um abwartende Disposition.
Sprich bisher wurde an der Betrtiebsstätte nicht begonnen und vorerst (wie lange
) wird auch nicht angefangen.
Hinweis am rande: Die Firma wurde auch wahrscheinlich nur zum Schein gegründet. Es gibt nämlich zwischen dem Eigentümer der Fläche und der Gemeinde Kaufstreitigkeiten. Und um den Preis anzuheben bedarf er einer Vermietungauslastung. Ein Inhaber der GbR ist schonmal mit einer anderen Firma mit eiem othopischen Kaufangebot aufgeschlagen.
Meine Frage nun:
Wenn die Aussage vorliegt, dass das Gewerbe auf Eis liegt und vorerst nicht bekannt ist, wann tatsächlich bekonnen wird. Kann ich dann eine Abmeldung erzwingen, weil tatsächlich kein Gewerbe vorhanden ist (ruhendes Gewerbe geht ja nicht)???
Bitte um Hinweis
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und bis bald
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