Erlaubnis § 34 c GewO erforderlich? |
Franz Steinfort
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Erlaubnis § 34 c GewO erforderlich? |
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Ein freundlichres HALLO aus dem Oberbergischen!
Habe es mit einer Gesellschaft zu tun, die ihren Sitz in meinen Zuständigkeitsbereich verlegen will. Diese Gesellschaft kauft gezielt Objekte an und veräußert diese später wieder. In diesen Objekten werden dann Altenheime, Einkaufszentren etc. errichtet. Handelt es sich hierbei um Verwaltung eigenen Vermögens, welches nicht einer Erlaubnis gemäß § 34 c GewO bedarf? Ist dieses Gewerbe zudem anmeldepflichtig? Dankeschön im Voraus für Eure Meinungen!
Mit kollegialen Grüßen
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1
16.08.2010 10:10 |
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Solon
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RE: Erlaubnis $ 34 c GewO erforderlich? |
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Hallo ins Oberbergische!
Meines Erachtens fehlt der vermittelnde Charakter der Tätigkeit.
Wie schon dargestellt, werden die Immobilien von der Gesellschaft gekauft. Die Immobilien gehen somit in das eigentum des Unternehmens über und werden 'veredelt' wieder abgestoßen.
Es ist somit weder eine Tätigkeit als Immobilienmakler (weil keine Vermittlung) noch als Bauträger oder Baubetreuer (weil keine Verwendung von Vermögenswerten späterer Nutzungsberechtigter).
Bliebt nur die Verwaltung eigenen Vermögens. Das müsste eigentlich anzeigepflichtig sein (kann ich aber nicht mit 100%iger Gewissheit sagen, da nicht mein Beritt).
Grüße aus Nordhessen
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2
16.08.2010 14:23 |
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Solon
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Franz Steinfort
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Themenstarter
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RE: Erlaubnis $ 34 c GewO erforderlich? |
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Dankeschön ind Hessische!:-)
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3
16.08.2010 14:49 |
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