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Zum Ende der Seite springen Automarkt
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VeSch   Zeige VeSch auf Karte VeSch ist weiblich
Grünschnabel


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Automarkt

Ein freundliches Hallo in die Runde der Gewerberechtler!

Ich bin noch neu im Gewerberecht und benötige Hilfestellung zu folgender Anfrage, Thema "Automarkt":

- angemeldeter Autohändler mit Sitz hier im Ort
- möchte am 1. Samstag im Monat einen Automarkt von 7 - 15 Uhr veranstalten
- auf seinem Firmengelände
- Besucher zahlen keinen Eintritt
- die Anbieter (privat) zahlen eine Teilnahmegebühr in Höhe von 25 € (sozusagen Platzmiete)

Wie muss ich damit umgehen? Ist das erlaubt? Was muss ich beachten? verwirrt

Bereits im Voraus meinen herzlichsten Dank für die Unterstützung! Danke
VeSch
1 19.07.2010 09:49 VeSch ist offline E-Mail an VeSch senden Beiträge von VeSch suchen
Solon
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Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
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RE: Automarkt

Ich würde das recht locker sehen. Da veranstaltet einer was auf seinem Gelände und gut. Will er was ausschenken, benötigt er möglicherweise eine Gestattung. Aber sonst würde ich nichts machen. Markt festsetzen schon gar nicht. Erstens weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Und zweitens weil es nicht beantragt wurde. Das würde nur gewünscht werden, wenn man an einem Sonntag auf den Plan treten wollte. Aber hier ist ja samstags gefragt.

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
2 19.07.2010 11:05 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Solon
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Delius   Zeige Delius auf Karte Delius ist männlich
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Hallo aus Helmstedt,

ergänzend würde ich lediglich dem guten Manne den Ratschlag geben, sich mit dem Bauordnungsbereich in Verbindung zu setzen, damit es dort nicht wegen der Nutzung evtl. Probleme gibt.

Mit Grüßen aus Helmstedt
3 19.07.2010 11:20 Delius ist offline E-Mail an Delius senden Beiträge von Delius suchen
Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
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Moin

sollen diese Automärkte jetzt regelmäßig stattfinden (jeden ersten Samstag im Monat)? Sofern dies der Fall ist und von jedem Anbieter 25,- € kassiert werden, dürfte dies eine zusätzliche gewerbliche Tätigkeit sein, die nicht nur unerheblich ist. Wäre dann zu überlegen, ob eine Gewerbeummeldung mit der weiteren Tätigkeit "Durchführung von Automärkten" erforderlich ist.

Gruß
Jürgen Rixinger

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"Turn off your mind, relax and float down stream"
4 19.07.2010 13:49 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
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Zitat:
... ergänzend würde ich lediglich dem guten Manne den Ratschlag geben, sich mit dem Bauordnungsbereich in Verbindung zu setzen, damit es dort nicht wegen der Nutzung evtl. Probleme gibt. ...



Hallöle,

ich täte dann noch einen zusätzlichen Blick über den berühmten Tellerrand empfehlen.

Evtl. ist es sinnvoll, das Umweltamt, d.h. die für den Lärm- und Umweltschutz zuständigen
Kollegen im Vorfeld zu befragen und zu informieren.
Derartige Automärkte, natürlich abhängig von Häufigkeit, Größe, Lage etc., führen allzu
leicht zu diverser Mißstimmung bei den nahen Anwohnern. Wenn da den lieben, langen Tag
ständig Autos hin und her fahren (z.B. Probefahrten), dann ist es vorbei mit der Ruhe.

Ich täte evtl. auch die zuständige Polizeidienststelle im Vorfeld informieren. Es werden
manchmal ja auch nicht so ganz legale Fahrzeuge angeboten .

Grüßle
Ralf

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Hallo Forum
5 19.07.2010 19:09 Raindancer ist offline E-Mail an Raindancer senden Beiträge von Raindancer suchen
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