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Zum Ende der Seite springen Gewerbeanmeldung für Zweigstelle einer Versicherung nicht notwendig wegen fehlendem Umsatz???
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Roesje Roesje ist weiblich
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Gewerbeanmeldung für Zweigstelle einer Versicherung nicht notwendig wegen fehlendem Umsatz???

Hallo!

Habe folgenden Fall:

Ich habe durch Zufall, aufgrund einer Zeitungsanzeige, entdeckt, dass jemand ein Versicherungsbüro betreibt (Zweigstelle, Hauptbüro in einer anderen Gemeinde) und dass ich hierfür keine Gewerbeanmeldung habe.

Nun teilt mir die betroffene Person mit, dass sein Steuerberater ihm gesagt hätte, er müsste kein Gewerbe anmelden da es sich nur um eine Zweigniederlassung handelt und dort keine Umsätze gemacht werden würden.

Kann das sein? Ob dort Umsatz gemacht wird oder nicht ist doch egal... ?

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1 09.06.2010 10:05 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Wann eine Gewerbeanzeige zu erfolgen hat, ergibt sich ganz klar aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 GewO.
Ausgenommen sind nach der Kommentierun lediglich unselbständige Zweigstellen, von denen aus keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen zu Dritten unterhalten werden (z. B. Lagerplätze).
Wenn für das Büro inseriert wird, will der Inhaber dort aber durchaus Geschäftsbeziehungen anbahnen bzw. unterhalten.
Und selbstverständlich werden bei der Tätgkeit auch Umsätze anfallen. Das ist ja Sinn und ZWeck der Sache. großes Grinsen
Wo diese steuerlich verbucht werden, ist in diesem Zusammenhang völlig uninteressant.
Dem Steuerberater ist zu empfehlen, seine Beratungstätgkeit auf steuerliche Sachverhalte zu beschränken.
2 09.06.2010 10:35 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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Roesje Roesje ist weiblich
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Zitat:
Original von Thomas Mischner
Wann eine Gewerbeanzeige zu erfolgen hat, ergibt sich ganz klar aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 GewO.
Ausgenommen sind nach der Kommentierun lediglich unselbständige Zweigstellen, von denen aus keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen zu Dritten unterhalten werden (z. B. Lagerplätze).
Wenn für das Büro inseriert wird, will der Inhaber dort aber durchaus Geschäftsbeziehungen anbahnen bzw. unterhalten.
Und selbstverständlich werden bei der Tätgkeit auch Umsätze anfallen. Das ist ja Sinn und ZWeck der Sache. großes Grinsen
Wo diese steuerlich verbucht werden, ist in diesem Zusammenhang völlig uninteressant.
Dem Steuerberater ist zu empfehlen, seine Beratungstätgkeit auf steuerliche Sachverhalte zu beschränken.


Hehe...so würd ich das auch sehen. Danke für die Bestätigung

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3 09.06.2010 10:39 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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