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Überprüfung des Glücksspielstaatsvertrages 20. + 21. 05. 2010 in Mainz |
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| Überprüfung des Glücksspielstaatsvertrages 20. + 21. 05. 2010 in Mainz |
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Mainz 20. + 21. 05. 2010
Zitat on
Ende dieser Woche geht es im Kürfürstlichen Schloss zu Mainz um nicht weniger als die Zukunft des Glücksspiels. So steht es in der Tagesordnung. Alle, die zu diesem Thema etwas zu sagen haben, sind eingeladen. Die Lottobetriebe, die privaten Anbieter, die Verbraucherschützer, die Spielsucht-Experten. Sie diskutieren am Donnerstag und Freitag über den derzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag, der bis Ende des Jahres überprüft wird. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das staatliche Glücksspielmonopol beendet werden soll, um privaten Anbietern im Rahmen eines Konzessionsmodells den Einstieg in das lukrative Geschäft zu ermöglichen.
Zitat off
Eine interessante Teilnehmermischung, die da aktuell in Mainz tagt.
Ausgangspunkt dieses Treffens ist eine Einladung der Ministerpräsidenten der Bundesländer.
Der Hintergrund:
Mit 500 Millionen Euro jährlich unterstützen die Lottogesellschaften die Sportvereine. Doch nun ist die Förderung gefährdet - durch kommerzielle Wettbüros.
Bericht Süddeutsche Zeitung
Nach der aktuellen Gesetzeslage § 4 Abs IV Glücksspielstaatsvertrag ist das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Da es jedoch aktuell keine Regelung zur Verhinderung von Geldströmen gibt, werden die Sportwetten über das Internet - also z. B. über Wettbüros - mit den ausländischen Wettanbietern abgewickelt.
Da sich der Sitz dieser Wettanbieter im Ausland befindet, entgehen dem inländischen Fiscus Einnahmen, aus denen - denkbarerweise - eine Finanzierung des Sports möglich wäre.
Der "Deutsche Sport" hat unter dem 05. 05. 2010 eine gemeinsame Position zum Glücksspiel bezogen:
Zitat on
Der Sport hat eine gemeinsame Position zum Glücksspiel in Deutschland entwickelt, um auf die politische Debatte über die künftige Regelung von Lotterien und Sportwetten aktiv Einfluss zu nehmen.
Mit einer Stellungnahme, die unter der Führung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gemeinsam von DOSB, Deutschem Fußball-Bund (DFB), Deutscher Fußball Liga (DFL) und der Stiftung Deutsche Sporthilfe erarbeitet worden ist, antwortet der deutsche Sport auf den 68 Fragen umfassenden Katalog der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zur Bewertung des Glücksspielstaatsvertrages und zu den ab 2012 zu schaffenden Neuregelungen.
In der Stellungnahme spricht sich der organisierte Sport für den Erhalt des staatlichen Veranstaltermonopols im Bereich der Lotterien aus und fordert unter dieser Voraussetzung zugleich eine staatlich regulierte kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes. „Dies ist ein Meilenstein in der Debatte um die Zukunft von Glücksspiel und Sportwetten. Der organisierte Sport spricht mit einer Stimme“, sagt DOSB-Generaldirektor Michael Vesper, zugleich Vorsitzender des DOSB-Arbeitskreises Glücksspiel, dem je vier Vertreter der Spitzenverbände und der Landessportbünde angehören.
Die MPK hatte in einer strukturierten Anhörung unter anderem DOSB, DFB, DFL und Sporthilfe um Stellungnahmen gebeten. Zu diesem Zweck konkretisierte der vom DOSB eingerichtete Arbeitskreis “Glücksspiel” die von der DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2009 in Düsseldorf verabschiedete Grundsatzposition, der sich DFB, DFL und Sporthilfe anschlossen. Das DOSB-Präsidium begrüßte am Mittwoch in Berlin die gemeinsame Stellungnahme.
Der geltende Staatsvertrag zum Wettmonopol läuft zum Ende des nächsten Jahres aus und muss 2010 evaluiert werden. Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen werden nun durch die von der MPK eingesetzte Arbeitsgruppe ausgewertet. Daran schließt sich eine mündliche Anhörung an, die auf den 20. und 21. Mai festgesetzt ist.
Zitat off
Hier findet man die Stellungnahme des DOSB
Wenn man die 41 Seiten durchgearbeitet hat, wird man feststellen, dass "vom Sport" die Erhebung einer neuen "Sportwetten-Abgabe" vorgeschlagen wird. Es wird weiter ein nicht zahlenmäßig beschränktes Konzessionsmodell vorgeschlagen.
Es soll zur Überwachung - und Erlaubniserteilung - der Sportwettanbieter - eine zentrale Regulierungsbehörde geben, die bundesweit zuständig und tätig ist. Es soll ein Fachbeirat eingerichtet werden.
Wichtig seien natürlich "intensive Kontrollen" zur Einhaltung der "vom Sport" vorgeschlagenen Regelungen. Die konzessionierten Anbieter müssten auf Einhaltung der Bedingungen und Auflagen kontrolliert werden. Nicht zugelassene Angebote müssen konsequent untersagt werden; bestehende Verbote müssten durchgesetzt werden.
Die Höhe der "Sportwetten-Abgabe" sollte sich auf rund 80.000.000 € pro Jahr belaufen. Diesen Betrag hätte man gerne per Finanzierungsgarantie zugesagt.
Für diesen "lächerlichen Betrag" wäre man dann bereit, der Öffnung des Bereiches der Sportwetten zuzustimmen.
Fazit:
Es käme ein gewaltiges Arbeitspotential auf den verwaltenden Teil des Staates zu. Dem Staat entständen Mehrkosten in nicht abschätzbarer Höhe. Eine Einnahmeverbesserung durch zusätzliche Steuereinnahmen für den Staat ergibt sich nicht. Der Sport erhielt jedoch garantiert 80 Millionen €.
Diese Woche ging es im deutschen Bundestag um 875 Milliarden €.
Da sollten doch 80 Millionen € auch noch "locker" zum machen sein.
Ohne die Öffnung des Bereiches der Sportwetten.
Das Verbot des § 4 Abs IV Glücksspielstaatsvertrag könnte man durch eine Verhinderung der Finanzströme und eine haftende Inanspruchnahme der Finanzdienstleister sicherlich effizient unterstützen.
Vllt. hört man ja demnächst etwas von diesem Treffen in Mainz.
Nicht umsonst ist es ja wohl im Moment so ruhig hier.
Grüße
__________________ Neufassung der SpielVO
"die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche erforderlichen Daten für steuerliche Erhebungen nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu dokumentieren.“
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21.05.2010 09:36 |
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gmg
Foren Gott
 

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| Überprüfung des Glücksspielstaatsvertrages 20. + 21. 05. 2010 in Mainz |
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Zitat on
Der Staatsvertrag zum Wettmonopol läuft Ende 2011 aus und muss 2010 evaluiert werden. Es ist gut möglich, dass man sich am Ende auf eine staatlich regulierte, kontrollierte Öffnung des Marktes einigen wird. Bisher sitzen nur die Bundesländer Bremen, Saarland und Sachsen-Anhalt im Bremserhäuschen und sprechen sich für ein weiteres Festhalten am Monopol aus. Ob sich diese Haltung aufrecht erhalten lässt, wenn 95 Prozent der Einnahmen am Staat vorbeilaufen, scheint jedoch fraglich zu sein. Ein Monopol und Beschränkungen in der Glücksspielbranche sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Entscheidend sei die Suchtbekämpfung. Doch gerade hier versagt das Monopol, das nur Verlierer produziert.
Zitat off
Fundstelle
Da wird doch schon wieder mit zusätzlichen Einnahmen des Staates "gelöckt" !
Welche zusätzlichen Einnahmen aus welchen Einnahmequellen entstehen denn, wenn ein z. B. in Malta sitzendes Unternehmen legal in Deutschland über Wettterminals Wetten anbietet ???
Grüße
__________________ Neufassung der SpielVO
"die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche erforderlichen Daten für steuerliche Erhebungen nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu dokumentieren.“
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22.05.2010 11:50 |
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Solon
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Meike
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Hallo Kay,
absolut richtig, die "Dienstleistungsfreiheit" in Malta, steht dort nicht einmal den eigenen Konzessionären offen, die darauf hier in Deutschland klagten.
Gruß an alle,
wer sich umfassend zum Thema und den eingereichten Stellungnahmen informieren will, ohne vorgefilterte Auslegungen von RA A oder RA B,
kann dies hier tun
http://mpk.rlp.de/startseite/sachthemen/...ecksspielwesen/
Gruß
Meike
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23.05.2010 10:31 |
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