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Civil Servant
Kaiser

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Aus dem Posting ergibt sich nicht, ob die Anleger hier ein Darlehen gewähren oder Anteile am Eigenkapital erwerben. In letzterem Fall wären es dann
- Gesellschafter,
- Aktionäre oder
- Kommanditisten.
Was macht der Niederländer? Vermittelt er die entsprechenden Anteile oder ist der für die Fa. aktiv, die die Gelder vereinahmt? Gibt es einen Emissionsprospekt?
Ohne weitergehende Prüfung würde ich das zumindest schon Mal als Finanzdienstleistung einstufen, so dass § 4 GewO nicht greift.
Evtl. BaFin einschalten.
Ist er Vermittler hängt die Anwendbarkeit des § 34c GewO von der Art der Beteiligung ab. Die Vermittlung von GmbH- oder KG-Anteilen ist erlaubnisbedürftig. Genussrechtskapital eher nicht. Stille Beteiligungen eher auch nicht. Aktienvermittlung unterliegt dem KWG.
Tschö!
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04.05.2010 15:45 |
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