unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Medienschau » Sportwetten/Glücksspiel » Streit um Glücksspielstaatsvertrag » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (3): « vorherige 1 [2] 3 nächste »
Zum Ende der Seite springen Streit um Glücksspielstaatsvertrag 13 Bewertungen - Durchschnitt: 6,6213 Bewertungen - Durchschnitt: 6,62
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
foerster foerster ist männlich
Routinier

gesperrter User

Dabei seit: 05.01.2010
Beiträge: 350
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.826.582
Nächster Level: 2.111.327

284.745 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von foerster


www.Fiat-126-Forum.de







Die niedersächsische CDU/FDP hat sich nun auch öffentlich für eine Lockerung des Glücksspielstaatsvertrages ausgesprochen. So sollen nach ihrem Ermessen Sportwetten privater Anbieter, Internet-Glücksspiel und Lotto-Werbung möglich werden.

http://www.bild.de/BILD/regional/hannove...ielvertrag.html

foerster
21 05.08.2010 14:40 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

ussi ussi ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 02.08.2010
Beiträge: 32
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 160.312
Nächster Level: 195.661

35.349 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







wenn ichs recht weiss sind 5 bundesländer die den staatvertrag ja nicht verlängern wollen, bzw zumindesten nicht in dieser form.
muss man sich mal vorstenne, wenn man zb. 2% wettsteuer einzieht ( vom umsatz her )
da rasselt aber einiges in die kassen.

ich war in croatien im urlaub dort laufen die sportwettenbüros wie verrückt , der staat kassiert dort 7% vom einsatz und den bezahlt der spieler.

die leute beschweren sich überhauptnicht , im gegenteil die sind glücklich, dass dort das sportwetten erlaubt ist.

die wundern sich nur, dass in deutschland so ein tumult gemacht wird.

tjoa
22 06.08.2010 07:33 ussi ist offline E-Mail an ussi senden Beiträge von ussi suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

prochnau prochnau ist männlich
Routinier

gesperrter User

Dabei seit: 04.03.2010
Beiträge: 291
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.501.711
Nächster Level: 1.757.916

256.205 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Fünf? Wer außer Schleswig-Holstein und Niedersachsen hat denn noch öffentlich Stellung bezogen? Bei den Bayern gab es meines Wissens zumindest eine entsprechende Tendenz. Der niedersächsische FDP-Fraktionschef Christian Dürr rechnet immerhin mit Mehreinnahmen von mindestens 70 Millionen Euro für das Land durch die Lizenzierung von bisher illegalen Sportwettenanbietern im Internet.
23 06.08.2010 12:22 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
Anna Anna ist weiblich
Foren As


Dabei seit: 05.02.2007
Beiträge: 77
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 483.853
Nächster Level: 555.345

71.492 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Das könnte aber auch alles in die Hose gehen. Und zwar nach dem Motto "Wer zuletzt lacht...."

Habt ihr diesen Artikel von Heinrich Sievers, Ministerialrat a.D. gelesen? Regelungskompetenz der Länder im Glücksspielbereich

http://www.isa-guide.de/law/articles/303...ielbereich.html


Das ist ein sehr interessanter Gedanke.

viele Grüße, Anna
24 06.08.2010 18:56 Anna ist offline E-Mail an Anna senden Beiträge von Anna suchen
jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.202.667
Nächster Level: 8.476.240

1.273.573 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Anna
Das könnte aber auch alles in die Hose gehen. Und zwar nach dem Motto "Wer zuletzt lacht...."

Habt ihr diesen Artikel von Heinrich Sievers, Ministerialrat a.D. gelesen? Regelungskompetenz der Länder im Glücksspielbereich

http://www.isa-guide.de/law/articles/30353_regelungskompetenz_der_laender_i
m_gluecksspielbereich.html


Das ist ein sehr interessanter Gedanke.

viele Grüße, Anna



........... aber nur wenn man $$- Zeicher in den Augen hat!!
25 07.08.2010 18:40 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
schneiderlein schneiderlein ist weiblich
Doppel-As

gesperrter User

Dabei seit: 14.01.2010
Beiträge: 147
Bundesland:
außerhalb von Deutschland

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 765.817
Nächster Level: 824.290

58.473 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Nun soll das "kleine Glücksspiel" auch in Tschechien einer Reform unterzogen und Spielautomaten zukünftig mit 20% besteuert werden.

Derzeit spenden Glücksspielfirmen je nach Größe zwischen 6 und 20% ihres Gewinnes für wohltätige Zwecke, vor allem der Sportförderung. Nach der Reform soll der Staat nun diese Steuereinnahmen erhalten.

http://www.pragerzeitung.cz/?c_id=16527

schneiderlein
26 09.08.2010 18:07 schneiderlein ist offline Beiträge von schneiderlein suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
Haudegen

gesperrter User

Dabei seit: 24.12.2009
Beiträge: 613
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.206.549
Nächster Level: 3.609.430

402.881 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

anbei ein Kommentar zur Handhabung des Glücksspiels in der niedersächsischen Koalition zwische CDU und FDP:

Im Thema Glücksspiel steckt Brisanz. Zwar bemühten sich die Koalitionsspitzen nach der Kabinettsklausur noch, den Ball flach zu halten und die Bedeutung des Streits herunterzuspielen, doch ebenso gut könnte die Auseinandersetzung eskalieren.

Hinter vorgehaltener Hand argwöhnt man in den Reihen der Landes-CDU, dass die eigentliche Triebfeder der FDP für die Zulassung privater Wettanbieter weniger die Sorge um die Landesfinanzen oder den Schwarzmarkt in diesem Bereich sein dürfte als vielmehr die Bedienung einer der Partei nahestehenden Klientel. Dabei werden sogar schon Vergleiche gezogen mit der von den Liberalen auf Bundesebene durchgedrückten Steuerbegünstigung von Hoteliers.

Womöglich wollen die Freien Demokraten aber auch austesten, wie weit sie beim neuen Ministerpräsidenten McAllister gehen können, ob er die Zügel lockerer lässt und mehr Zugeständnisse macht als sein Vorgänger Wulff. Dazu passt, dass die FDP parallel zur Glücksspiel-Thematik in der Kritik an den Kirchenverträgen noch einmal nachgelegt hat - eine Provokation zumindest für Teile der CDU, wie die schroffe Reaktion von Justizminister Busemann zeigt.

Man darf gespannt sein, wie sich das Klima in der schwarz-gelben Koalition weiterentwickelt. Im Moment scheint es eher abzukühlen.

http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
27 11.08.2010 10:04 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
prochnau prochnau ist männlich
Routinier

gesperrter User

Dabei seit: 04.03.2010
Beiträge: 291
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.501.711
Nächster Level: 1.757.916

256.205 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von ussi
wenn ichs recht weiss sind 5 bundesländer die den staatvertrag ja nicht verlängern wollen, bzw zumindesten nicht in dieser form.
muss man sich mal vorstenne, wenn man zb. 2% wettsteuer einzieht ( vom umsatz her )
da rasselt aber einiges in die kassen.

ich war in croatien im urlaub dort laufen die sportwettenbüros wie verrückt , der staat kassiert dort 7% vom einsatz und den bezahlt der spieler.

die leute beschweren sich überhauptnicht , im gegenteil die sind glücklich, dass dort das sportwetten erlaubt ist.

die wundern sich nur, dass in deutschland so ein tumult gemacht wird.

tjoa


Bremen ist zumindest gegen das Aus für den Glücksspielstaatsvertrag:

http://weser-ems.business-on.de/glueckss...s-_id13573.html
28 12.08.2010 15:05 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
ussi ussi ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 02.08.2010
Beiträge: 32
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 160.312
Nächster Level: 195.661

35.349 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







also in bawü hat man jetzt begonnen, " VERGNÜGUNGSSTEUER " auf sportwettenbüros zu ergeben.
ganz neu hier in meiner stadt 3% geht als spende für eine behindertenschule & 2% gehen an die stadt ( vom umsatz )
es wurde ganz einfach eine neue satzung gemacht , so wie die stadt kehl das getan hat .
also gottseidank, solangsam gewinnt die vernunft, achja damt das nicht ausartet gibt es nur 1. wettbüro in der stadt.
29 13.08.2010 05:13 ussi ist offline E-Mail an ussi senden Beiträge von ussi suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
Haudegen

gesperrter User

Dabei seit: 24.12.2009
Beiträge: 613
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.206.549
Nächster Level: 3.609.430

402.881 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

vorgestern fand eine Sitzung des Niedersächsischen Landtags statt, in dem es um die bisherigen Erfahrungen mit dem Glücksspielstaatsvertrag ging. Ansprechpartner dafür war der Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Anbei das Protokoll:

Die Fraktion hatte festgestellt:

1. Der Glücksspielstaatsvertrag läuft aus. Er hat seine Ziele nicht erreicht. Dort, wo das pathologische Spielen - Glückspielsucht - am häufigsten anzutreffen ist, nämlich vor den Glücksspielautomaten, gibt es keine Verbote. Dagegen findet alles, was nach dem Glücksspielstaatsvertrag verboten ist, praktisch sanktionslos im Internet statt.

2. Der Glücksspielstaatsvertrag ist hinsichtlich seiner Zielsetzung auch widersprüchlich. Seine Umsetzung wurde inkonsequent verfolgt. Wetten werden als Glückspiele eingestuft. Wetten auf Pferderennen sind erlaubt, Wetten auf Hunderennen verboten. Sportwetten sind eigentlich verboten, Verstöße werden praktisch aber nicht verfolgt. An der Börse wird munter auf zukünftige Kurse gewettet.

Aus diesem Grund fragen wir die Landesregierung:

1. Bestätigt die Landesregierung die getroffene Einschätzung, dass der Glücksspielstaatsvertrag seine Ziele verfehlt hat und nicht fortgeführt werden sollte?

2. Teilt die Landesregierung die Einschätzung der Fraktion DIE LINKE, dass eine reine Liberalisierung das Problem der Umgehung der Verbote durch das Internet nicht lösen wird, weil auch ohne staatliches Verbot ein im Ausland ansässiger Glückspielanbieter seinen Sitz nicht ohne Not nach Deutschland verlegen wird, wenn er hier steuerpflichtig würde?

3. Wie verhält sich die Landesregierung zu dem Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, im Fall einer Liberalisierung von Sportwetten, Poker und anderen als Glücksspiel eingestuften kommerziellen Spielgelegenheiten mit einer Steuer dort anzusetzen, wo der einzige aus Sicht der Anbieter notwendige Inlandsbezug besteht, nämlich bei der Werbung?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Dringliche Anfrage wie folgt:

Der geltende Glücksspielstaatsvertrag, das Niedersächsische Glücksspielgesetz und Änderungen im Spielbankgesetz wurden für Niedersachsen am 14.12.2007 vom Landtag ohne Gegenstimmen beschlossen. Diese Gesetze regeln im Wesentlichen Lotterien, Wetten und Glücksspiele in Spielbanken. Im Kleinen Spiel der Spielbanken befinden sich auch Glücksspielautomaten, diese sind aber mit der Dringlichen Anfrage wohl nicht gemeint.

Sportwetten gelten als Glücksspiel und sind nach den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages wie auch der früheren Regelungen dem staatlichen Monopol vorbehalten. Toto hat in Deutschland eine lange Tradition und auch die Oddset-Wetten sind seit 1999 fester Bestandteil des staatlichen Glücksspielangebotes. Anders als bei nicht erlaubten Angeboten aus dem Ausland fließt hier aber ein erheblicher Anteil an Steuern an die Länder und aus den Glücksspielabgaben profitieren Sport, Soziales, Kunst, Musik, Umwelt, Kultur und Denkmalschutz.

Wie für das gewerbliche Automatenspiel gilt auch für die Pferdewetten ein Gesetz des Bundes. Im Rennwett- und Lotteriegesetz von 1922 ist geregelt, dass der Bereich der öffentlichen Pferderennen mit Wetten verbunden ist und diese von den Pferdezuchtvereinen und den konzessionierten Buchmachern veranstaltet und vermittelt werden. Die Erlöse gehen weitgehend in die Förderung der Pferdezucht. Hunderennen haben in Deutschland keine Tradition, insoweit sind Wetten auf solche Rennen auch nach geltendem Recht nicht zulässig.

Die Regelungen über das gewerbliche Automatenspiel finden sich im Gewerberecht des Bundes. Aus dem Bereich der Suchtberatung und -therapie wird die besondere Gefahr hervorgehoben, die sich aus diesen insbesondere in Spielhallen und Gaststätten angebotenen Spielen ergibt. Der Bund hat nach der letzten Neufassung der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit im Jahr 2006 (Spielverordung), eine Evaluation durchgeführt, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen. Von daher kann auch die fachliche und politische Diskussion über diesen Bereich insbesondere im Bundestag noch nicht zu Ende geführt werden. Die Länder haben sich durch ihre Ministerpräsidenten, aber auch innerhalb der Fachministerkonferenzen für Soziales und Gesundheit, Finanzen und für Inneres deutlich für eine Beschränkung und Regulierung in diesem Aufgabenfeld des Bundes im Ressort des Bundeswirtschaftsministers ausgesprochen.

Wetten an der Börse auf Sportereignisse sind aus Niedersachsen nicht bekannt, andere Länder sind allerdings in Einzelfällen dagegen erfolgreich vorgegangen. Andere Aktivitäten an den Börsen fallen nicht unter die Bestimmungen des Glücksspielrechts.

Nach dem Glücksspielstaatsvertrag verbotene Glücksspiele finden nicht allein im Internet statt. Zu diesem Bereich zählen insbesondere die nicht erlaubten Angebote in Sportwettlokalen, Pokerveranstaltungen und andere private Glücksspielangebote. Weiter verboten sind auch eine Vielzahl von Werbeaktivitäten in den Medien.

Hinsichtlich des Vollzuges ist darauf hinzuweisen, dass die Angebote aus dem erlaubten Lotteriebereich, die bis einschließlich 2008 erlaubt waren, generell wegen ihrer potentiellen Gefahr für die Suchtgefährdeten und für Jugendliche im Internet freiwillig vollständig eingestellt worden sind. Die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages erfolgt konsequent. Zunächst waren die neuen rechtlichen Vorgaben bei den erlaubten Veranstaltungen und Vermittlungen umzusetzen. Die Bekämpfung der nicht erlaubten Glücksspiele wurde fortgesetzt, von der Rechtsprechung geprüft und weiterentwickelt. Angebote im Internet aus dem In- und Ausland sind auch bisher nicht sanktionslos geblieben, sondern Gegenstand zahlreicher Untersagungs- und Zwangsverfahren der Glücksspielaufsichtsbehörden. Besonders erfolgreich war die Untersagung von sogenannten Hausverlosungen im Internet.

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die Gesetze zum Glücksspielwesen unbeanstandet gelassen und damit die politische Grundentscheidung für ein Glücksspielmonopol durch die Länder bestätigt. Vorrangige Ziele des Glücksspielstaatsvertrages sind nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Suchtprävention sowie der Jugend- und Spielerschutz. Daneben stehen die Begrenzung des Angebotes, das Kanalisierungsgebot und die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Glücksspielbetriebes einschließlich der Kriminalitätsabwehr, aber auch die Verpflichtung der Länder, ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen.

Die Frage der Zielerreichung ist Gegenstand der gesetzlich vorgegebenen Evaluation des Glücksspielstaatsvertrages, die gegenwärtig von den Glücksspielaufsichtsbehörden durchgeführt wird. Deren Ergebnisse sind zusammen mit einer international vergleichenden Analyse des Glücksspielwesens im Auftrag der Staatskanzleien bis Ende dieses Jahres der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien sowie der Ministerpräsidentenkonferenz vorzulegen. Die notwendigen umfangreichen Erhebungen und Auswertungen sind weitgehend abgeschlossen und werden spätestens zum Jahresende vorliegen. Dann ist auch über die Fortgeltung des Glücksspielstaatvertrages oder Neuregelungen zu entscheiden.

Bei einer möglichen Weiterentwicklung des Glücksspielrechts werden auch die Belange der privaten Glücksspielanbieter, Glücksspielvermittler und der Vertriebsstellen von Glücksspiel-anbietern zu berücksichtigen sein. Dies ist auch Gegenstand der Landtagsentschließung vom 14.12.2007 (Drs. 15/4356). Im Frühjahr hat eine strukturierte Anhörung der Adressaten des Glücksspielstaatsvertrages stattgefunden, deren differenziertes Meinungsbild in den Evaluierungsbericht der Länder eingehen wird.

Auch die für den 08.09.2010 angekündigten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs über acht deutsche Vorlageverfahren aus dem Glücksspielbereich und die bisherige Rechtsprechung dieses Gerichts werden bei konkreten Vorschlägen zu Weiterentwicklungen des Glücksspielrechts berücksichtigt werden.

Unter gesellschafts- und ordnungspolitischen Gesichtspunkten hat das Glücksspielrecht die Suchtprävention wirksam unterstützt. Nach dem neuen Glücksspielrecht wurde sowohl die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Suchtbekämpfung vorangetrieben, als auch praktische Hilfe an spielsüchtige oder spielsuchtgefährdete Personen geleistet. Neben diesen Angeboten der Suchtberatung und Suchttherapie hat ein unabhängiger Fachbeirat den Ländern wertvolle Unterstützung geleistet, wenn es darum ging z. B. Erlaubnisse nach den suchtpräven-tiven Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erteilen.

Einen Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKEN vom 25.06.2008 mit dem Ziel einer Besteuerung von Werbung für Glücksspiele (Drs. 16 / 288) hat der Landtag am 12.11.2008 abgelehnt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Eine abschließende Bewertung bleibt dem Ergebnis der gem. § 27 des Glückspielstaats-vertrages durchzuführenden Evaluation vorbehalten. Diese wird bis Ende dieses Jahres vorliegen. Über eine Fortgeltung des Staatsvertrages hat die Ministerpräsidentenkonferenz gem. § 28 bis Ende des vierten Geltungsjahres, also 2011, zu beschließen.

Zu 2.:

Bei vollständiger Liberalisierung des Glücksspiels hätte ein im Ausland ansässiger Anbieter die Wahl, ob er seinen Sitz nach Deutschland verlegen würde oder nicht. Die Besteuerung eines Auslandsangebotes im Internet ist auch nach Auffassung der Finanzministerkonferenz derzeitig von Deutschland aus weder rechtlich noch tatsächlich möglich.

Zu 3.:

Es erscheint aus steuersystematischer Sicht äußerst zweifelhaft, eine Steuer auf Werbung zu erheben. Werbeleistungen werden bereits in nicht unerheblichem Ausmaß innerhalb der EU insbesondere umsatzsteuerlich erfasst. Ertragsteuerlich wirken sie sich als Betriebsausgaben steuermindernd aus. Wenn daher überhaupt zulässig, würde die Einführung einer Werbesteuer zu einer weiteren Komplizierung des Steuerrechts führen. Die Werbung stellt mangels Wertschöpfungsertrags kein geeignetes Besteuerungsobjekt dar. Daher kommt eine Besteuerung auch rechtspolitisch nicht in Betracht.

http://www.cop2cop.de/2010/08/20/erfahru...lstaatsvertrag/

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
30 21.08.2010 10:04 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
foerster foerster ist männlich
Routinier

gesperrter User

Dabei seit: 05.01.2010
Beiträge: 350
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.826.582
Nächster Level: 2.111.327

284.745 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von foerster


www.Fiat-126-Forum.de







Es gibt einen Spruch von Konfuzius, der besagt : Einen Fehler erkannt und nicht korrigiert zu haben, macht diesen erst zu einem wahren Fehler. Übertragen auf den Glücksspielstaatsvertrag bedeutet das in meinen Augen, dass man dem Ganzen nun ein Ende setzen muss. Es kann doch auch nicht sein, dass wir in Deutschland unmündiger, hilfloser und suchtgefährdeter sind als Spanier, Engländer, Italiener, Franzosen, Dänen, Österreicher...

foerster
31 24.08.2010 14:39 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
Haudegen

gesperrter User

Dabei seit: 24.12.2009
Beiträge: 613
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.206.549
Nächster Level: 3.609.430

402.881 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

ich glaube nicht, dass das etwas mit mündig oder unmündig zu tun hat. Und nur weil viele Leute etwas machen, heißt es noch lange nicht, dass es richtig ist. Dass sich etwas ändern wird, daran hat sowieso niemand einen Zweifel, dennoch hat der Staat auch eine Pflicht, Bürger vor Schädlichem zu bewahren (dass diese Pflichten dennoch oft vernachlässigt werden, ist sicherlich richtig).

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
32 27.08.2010 08:24 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
foerster foerster ist männlich
Routinier

gesperrter User

Dabei seit: 05.01.2010
Beiträge: 350
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.826.582
Nächster Level: 2.111.327

284.745 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von foerster


www.Fiat-126-Forum.de







Der Europaparlaments-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe, Werner Langen, hat die von der Landesregierung in Schleswig-Holstein vorgestellten Eckpunkte für eine neue Regelung des deutschen Glücksspielstaatsvertrages ausdrücklich begrüßt. Aus seiner Sicht ist das ein Schritt in die richtige Richtung: "Die Argumentation der Bundesländer zum Erhalt des Glücksspielmonopols sowie zum Ausschluß ausländischer Anbieter ist widersprüchlich und verlogen." Langen hat außerdem kritisiert, daß der angebliche Schutz vor Spielsucht bloß vorgeschoben wäre. In Wirklichkeit gehe es den Ministerpräsidenten um knallharte wirtschaftliche Interessen. Auch seitens der Bundesländer würden die europarechtswidrigen Regelungen des jetzigen Glücksspielstaatsvertrages unterschätzt.

http://www.awi-info.de/

foerster
33 30.08.2010 17:30 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
Haudegen

gesperrter User

Dabei seit: 24.12.2009
Beiträge: 613
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.206.549
Nächster Level: 3.609.430

402.881 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

na, wirklich Neues erzählt der gute Herr Langen da aber auch nicht. Natürlich geht es um wirtschaftliche Interessen, um was denn sonst?

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
34 03.09.2010 10:19 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
march march ist männlich
Doppel-As

gesperrter User

images/avatars/avatar-266.gif

Dabei seit: 11.01.2010
Beiträge: 128
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 667.256
Nächster Level: 677.567

10.311 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich glaube, hier geht es auch weniger um das Verbreiten neuer Inhalte, sondern darum, dass sich Langen öffentlich zu diesen Inhalten bekannt hat.

march
35 06.09.2010 17:43 march ist offline Beiträge von march suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
Haudegen

gesperrter User

Dabei seit: 24.12.2009
Beiträge: 613
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.206.549
Nächster Level: 3.609.430

402.881 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

hier ein interessanter Auszug aus einem Kommentar von Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach:

Das deutsche Glücksspielmonopol ist nach der Entscheidung des EuGH C-46/08 Carmen Media am Ende. Der Europäische Gerichtshof stellt in seinem Urteil klar, dass das Verwaltungsgericht Schleswig zu Recht in seinem Vorlagebeschluss vom 30. Januar 2008 zum Ergebnis kam dass die deutsche Glückspielregulierung nicht mit Unionsrecht vereinbar ist (vgl. Pressemitteilung vom 31. Januar 2008). So äußerte die Vorsitzende Richterin des VG Schleswig bereits in der mündlichen Verhandlung vom 30. Januar 2008 die Rechtsauffassung, dass ein staatliches Glücksspielmonopol nur dann mit dem Ziel der Spielsuchtbekämpfung begründet werden könne, wenn alle rechtlichen Regelungen und tatsächlichen Ausgestaltungen eines Mitgliedsstaates zum gesamten Glücksspielmarkt und nicht nur die dem Sportwetten- und Lotteriemonopol zugrunde liegenden Vorschriften zum Gegenstand der Prüfung einer systematischen und kohärenten Spielbegrenzung gemacht werden. Konsequenterweise legte das Verwaltungsgericht Schleswig u. a. diese Kohärenzfrage dem Europäischen Gerichtshof zur Beantwortung vor.

Gut zweieinhalb Jahre nach dieser Vorlage bestätigt nun der EuGH in seiner heutigen Entscheidung die europarechtlichen Bedenken und entzieht dem Glücksspielstaatsvertrag seine Rechtfertigungs- und damit auch seine Existenzgrundlage.

So stellt der Europäische Gerichtshof mit ungewohnter Deutlichkeit klar, dass keine Vereinbarkeit mit Europarecht besteht, wenn – wie in Deutschland – folgende Rechtfertigungsschiene benutzt wird: Ein Staat, der das Ziel verfolgt, zwar Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, aber dieses Ziel nicht in kohärenter und systematischer Weise verfolgt, handelt unionsrechtswidrig. Eine unionsrechtswidrige Regelung liegt insbesondere dann vor, wenn so wie momentan in Deutschland geregelt:

* erstens privaten Wirtschaftsteilnehmern gestattet ist, andere Glücksspiele wie Pferdewetten oder Automatenspiele durchzuführen, und
* zweitens in Bezug auf Angebote anderer Glücksspiele wie Kasinospiele oder Automatenspiele in Spielhallen, Schank- und Speisewirtschaften sowie Beherbergungsbetrieben eine Expansionspolitik verfolgt wird.

Der Europäische Gerichtshof betont, dass nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts Schleswig durch diese Expansionspolitik allein zwischen 2000 und 2006 die Zahl der in der Landeskompetenz stehenden Spielbanken von 66 auf 81 anstieg. Auch die Bedingungen für den Betrieb von Automatenspielen in anderen Einrichtungen als Spielbanken, etwa in Spielhallen, Schank- und Speisewirtschaften sowie Beherbergungsbetrieben (Bundeskompetenz), seien unlängst erheblich gelockert worden.

Ebenfalls außergewöhnlich deutlich wurde festgestellt, dass die Tatsache, dass verschiedenen Glücksspiele zum Teil in die Zuständigkeit der Länder und zum Teil in die des Bundes fallen, nicht zur Rechtfertigung gegen Unionsrechtsverstöße dienen kann.

Schließlich hat der Europäische Gerichtshof ausgeführt, dass im Falle der Erteilung einer Erlaubnis an Carmen Media keine behördliche Willkür möglich ist und die Vergabe einer Erlaubnis auf objektiven, nicht diskriminierenden sowie im Voraus bekannten Kriterien beruhen muss.

Zur Frage des Unionsrechtsschutzes für ein Unternehmen, das mit einer Genehmigung anbietet, die im eigenen Staat nicht gültig ist, verwies der Gerichtshof auf seine bisherige ständige Rechtsprechung, nach der die Dienstleistungsfreiheit auch in diesen Fällen gilt. Insbesondere wurde nochmals klargestellt, dass die von Generalanwalt Paolo Mengozzi aufgebrachten steuerlichen Gründe, die zu der in Gibraltar gültigen Regelung geführt haben, für die Frage der Reichweite einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis irrelevant sind.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt damit in einer so nicht erwarteten Deutlichkeit fest, dass die tragenden Vorschriften des geltenden Glücksspielstaatsvertrages mit den Grundfreiheiten des Binnenmarktes nach dem Unionsrecht nicht vereinbar sind.

Dies bedeutet, dass die Diskussion über einen neuen Rechtsrahmen für Lotto und Glücksspiel ab sofort neu begonnen werden muss. Richtungsweisendes kommt dabei aus Schleswig-Holstein (siehe Eckpunktepapier der Regierungskoalition zu neuem Glücksspielgesetz:
http://www.ltsh.de/presseticker/2010-06/...A9l1hGp-cdu.pdf), gefolgt von Niedersachsen (vgl. http://www.isa-guide.de/gaming/ articles/30385.html) und nach heutiger Presseerklärung auch von der Hessen-FDP, die das EuGH-Urteil wie folgt kommentiert: "(…) Der vielleicht gut gemeinte Staatsvertrag hat sich als Nachteil für das staatliche Lottomonopol herausgestellt", so Florian Rentsch, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag und Wolfgang Greilich, innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion.

Hessen müsse nach Auffassung der beiden Liberalen nun schnellstmöglich einen rechtmäßigen Gesetzentwurf vorlegen, der die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof berücksichtigt und eine Liberalisierung vorsieht. http://www.fdp-hessen.de/webcom/show_art...o-/_lkm-/i.html

Das rechtliche Gezerre um das Glücksspielmonopol hat nun endlich ein Ende gefunden Nun ist auf politischer Ebene Augenmaß und Sachverstand gefordert. Es gibt viel zu tun – also packen wir es an!

http://isa-guide.de/law/articles/30717_g...ngsweisend.html

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
36 09.09.2010 09:58 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
prochnau prochnau ist männlich
Routinier

gesperrter User

Dabei seit: 04.03.2010
Beiträge: 291
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.501.711
Nächster Level: 1.757.916

256.205 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die schleswig-holsteinischen Fraktionen von CDU und FDP haben direkt mal ein zweistufiges Verfahren zur Erarbeitung eines neuen Glücksspielrechtes vorgeschlagen. Danach soll spätestens bis Ende 2011 das neue Glücksspielrecht in Kraft treten:

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes macht jetzt ein schnelles und gleichzeitig abgestimmtes Verfahren erforderlich", erklärte CDU-Fraktionschef von Boetticher in Kiel.

"Sonst können die Gerichte illegales Glücksspiel nicht mehr verfolgen", so Kubicki. "Wir brauchen also schnellstmöglich eine Neuregelung."

Von Boetticher und Kubicki nannten sieben Kriterien, die das neue Glücksspielrecht nach Ansicht der schleswig-holsteinischen Koalitionsfraktionen zwingend erfüllen müsse:

* Übereinstimmung mit dem Recht der Europäischen Unio
* Bereitstellung der Mittel für den Breitensport und die Wohlfahrtspflege in mindestens der bisherigen Höhe
* Wirksamer Spieler- und Jugendschut
* Wirksame Suchtpräventio
* Wirksame Maßnahmen gegen Wettmanipulatione
* Verhinderung von Wetten, deren Inhalt dem Ansehen des Sports schade
* Austrocknung des Schwarzmarktes im Glücksspielwese

"Wir wollen nicht, dass in Deutschland darauf gewettet wird, welcher Spieler in der 57. Minute seinen Oberkörper entblößt. Und wir müssen der Spielsucht und dem Wettbetrug wirksam entgegen treten. Wir teilen die Auffassung des Europäischen Gerichtshofes, dass das bisherige Glücksspielmonopol diesen Anforderungen nicht gerecht wird", erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki.

Die schleswig-holsteinischen Koalitionsfraktionen zeigten sich überzeugt, dass die von ihnen vorgeschlagene Aufrechterhaltung des Veranstaltungsmonopols des Staates für Lotterien in Verbindung mit einer kontrollierten Öffnung der Sportwetten unter strenger staatlicher Aufsicht diesen Kriterien gerecht werde.

(Den Vorschlag finden Sie unter folgendem Link: http://fdp-sh.de/files/3901/Gluecksspiel...ag_Entwurf.pdf, Eckpunkte und Erläuterungen finden Sie unter: http://www.cdu.ltsh.de/media/eckpunktepapier.pdf)

"Unser Vorschlag baut auf dem dänischen Modell auf, das von der EU nicht beanstandet wurde", betonte der Glücksspielexperte der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp.

Die Koalitionsfraktionen schlagen deshalb folgenden Zeitplan für ein zweistufiges Verfahren vor:

1. Überarbeitung des Staatsvertrages der Länder für ein Veranstaltungsmonopol im Lotteriewesen bis Ende 2010. Ermöglichung von verantwortungsbewusster Werbung, Spielgemeinschaften und Vertrieb über das Internet.

2. Erarbeitung eines Staatsvertrages für eine kontrollierte Öffnung der Sportwetten mit Zulassung des Internetspiels unter strenger staatlicher Aufsicht unter enger Einbeziehung von Vertretern des Breitensports, der Wohlfahrtspflege und des Spitzensports bis Mitte 2011.

"Eine solche Regelung mit einem zweigeteilten Glücksspielwesen, in dem das Lotteriemonopol unangetastet bleibt, haben beispielsweise auch Frankreich, Italien, Spanien und Österreich. Dänemark wird es 2011 einführen. Die in den letzten Tagen von manchem geäußerte Behauptung, dieses Modell widerspreche EU-Recht, erschließt sich mir deshalb nicht", so Arp.

Bereits am 22. September 2010 werden CDU- und FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag ihren Vorschlag mit Experten aus Sport, Wissenschaft, Glücksspielwesen und Politik diskutieren.

"Wir hoffen darauf, dass wir uns dabei mit allen Beteiligten auf Kriterien und Zeitplan für ein neues Glücksspielrecht verständigen können", so Kubicki und von Boetticher abschließend.

Quelle: CDU und FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
37 10.09.2010 15:25 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.395.376
Nächster Level: 8.476.240

80.864 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von prochnau
.... Bereits am 22. September 2010 werden CDU- und FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag ihren Vorschlag mit Experten aus Sport, Wissenschaft, Glücksspielwesen und Politik diskutieren.

"Wir hoffen darauf, dass wir uns dabei mit allen Beteiligten auf Kriterien und Zeitplan für ein neues Glücksspielrecht verständigen können", so Kubicki und von Boetticher abschließend.

Quelle: CDU und FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein


Welchen "Experten" kann man noch trauen, wenn es um Glücksspiel in Deutschland geht?

Bisher, zumindest in den letzten 40 oder 50 Jahre haben doch nur die LOBBYISTEN das Geschehen im deutschen Glücksspiel bestimmt.

Um die eigenen Interessen (Versorgungsposten) optimal wahrnehmen zu können, wurde alles so aufgebaut, dass alle anderen Glücksspielveranstalter über Jahrzehnte erfolglos klagen mussten.

Das Ergebnis der Vergangenheit liegt uns heute in Form des EuGH-Urteil endlich bestätitigt vor.

Wer nun etwa glaubt, dass jetzt die Gunst der Stunde genutzt würde, der wird wohl weiter vergebens hoffen müssen. Zumindest die eingeleitete Diskussion deuten schon wieder darauf hin.

Anstelle die staatlichen Interessen realistisch zu vertreten, immer nur die alt bekannten Forderungen. Dabei kann "Masse" mehr einbringen, als vermeintliche "Klasse".
38 11.09.2010 22:14 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
Haudegen

gesperrter User

Dabei seit: 24.12.2009
Beiträge: 613
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.206.549
Nächster Level: 3.609.430

402.881 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:


Bremen ist zumindest gegen das Aus für den Glücksspielstaatsvertrag:



Hallo,

und Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hat diese Aussage nun noch einmal bestätigt. Der Rechtsspruch hebe den Vertrag keineswegs auf, sondern bestätige die Bremer Meinung vielmehr in vielen Punkten. Mäurer sieht nach dem Urteil aus Luxemburg daher keinen Anlass für radikale Veränderungen: "Ich halte ein staatliches Glücksspiel-Monopol nach wie vor für notwendig. Es dient dem auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Ziel, die Wettsucht und die Wettleidenschaft zu begrenzen, Spieler vor betrügerischen Machenschaften zu schützen sowie um Gefahren aus mit dem Wetten verbundener Folge- und Begleitkriminalität abzuwehren." So unterschiedlich können die Ansichten sein.

http://www.weser-kurier.de/Artikel/Sport...rtrag+fest.html

Viele Grüße,

Gerd Schadulke
39 13.09.2010 08:46 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
foerster foerster ist männlich
Routinier

gesperrter User

Dabei seit: 05.01.2010
Beiträge: 350
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.826.582
Nächster Level: 2.111.327

284.745 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von foerster


www.Fiat-126-Forum.de







Anbei ein interessanter Artikel aus dem Hamburger Abendblatt, der den Vorstoß aus Schleswig-Holstein nochmal in Gänze zusammenfasst:

Im Milliardenpoker rund ums Glücksspiel werden die Karten neu gemischt. Nachdem der Europäische Gerichtshof den Glücksspielstaatsvertrag kassiert hat, will Schleswig-Holstein das Staatsmonopol für Sportwetten schleifen. Ziehen die anderen Bundesländer mit, dürfen Bürger legal in Wettbüros und Internet ihr Glück versuchen. Verzockt sich die schwarz-gelbe Koalition, könnte Schleswig-Holstein zum Las Vegas zwischen Nord- und Ostsee werden.

"Wir wollen nicht mehr oder weniger als einen Systemwechsel", sagt der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp. Er ist der Motor der Zockeroffensive, warb an der Seite von Boris Becker im Landeshaus für eine Liberalisierung des lukrativen Geschäfts. Es ist bisher fest in den Händen der Länder. Ihre Lottogesellschaften, vereint im Deutschen Lotto- und Totoblock, setzten im vergangenen Jahr stolze 6,72 Milliarden Euro um, vor allem mit klassischen Lotterien wie "6 aus 49".

Am Lotto-Monopol selbst will Arp nicht rütteln, allerdings den Vertrieb wieder für private Anbieter öffnen. Sie sollen Lottoscheine etwa an Tankstellen oder im Internet annehmen dürfen, so den Umsatz steigern. Nutznießer wären die Länder, die gut ein Drittel des Spielumsatzes kassieren, und Unternehmen wie die Jaxx AG aus Flintbek bei Kiel. Sie hatte den florierenden Lottovertrieb aufgrund des 2008 verschärften Glücksspielstaatsvertrags einstellen müssen. "Wir haben Schleswig-Holstein bis dahin mehr als 60 Millionen Euro Steuern und Abgaben eingebracht", berichtet Jaxx-Vorstand Mathias Dahms. "Dafür hätte man uns die Füße küssen müssen, stattdessen wurden wir vom Hof gejagt."

Einen neuen Boom will Arp nicht nur beim Lotto entfachen, sondern vor allem bei den Sportwetten. Sie werden vom Lotto- und Totoblock unter dem Label Oddset vermarktet, sind allerdings ein Sorgenkind. Die Spielumsätze sind stark rückläufig, sanken im vergangenen Jahr bundesweit um gut 11 Prozent auf magere 185 Millionen Euro. "Für die Länder zahlt Oddset sich längst nicht mehr aus", so Arp. Die Staatswette etwa auf Fußballspiele sei nicht attraktiv, habe niedrige Gewinnquoten.

Deutlich mehr Nervenkitzel versprechen Sportwetten im Internet. Sie sind nach Glücksspielrecht illegal, haben inzwischen aber einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent. Angeboten werden sie von Gesellschaften, die etwa in England, Irland oder auf Malta residieren. Die Koalition will die Schattenzocker zurück nach Deutschland holen. Sie sollen eine behördliche Spiellizenz erhalten, Läden für Sportwetten eröffnen und diese im Internet anbieten dürfen. Im Gegenzug führen die Länder eine Sportwettenabgabe ein. Sie soll mehr Geld in die Kassen spülen als Oddset.

Ob die Rechnung aufgeht, ist umstritten. An Schleswig-Holstein führte Oddset im vergangenen Jahr knapp 2,5 Millionen ab, 34 Prozent des Jahresspielumsatzes von 7,2 Millionen Euro. Nach Berechnungen von Nordwestlotto würde die schwarz-gelbe Sportwettenabgabe faktisch nur 1,5 Prozent des Umsatzes betragen. "Damit Schleswig-Holstein dieselben Einnahmen wie bei Oddset erzielt, müssten die Wettumsätze also um mehr als das 20-Fache steigen", warnt der Geschäftsführer von Nordwestlotto, Helmut Stracke.

Unklar ist zudem, ob die Wettfirmen ihre Umsätze wirklich in Deutschland melden würden. Stracke verweist auf die Steueroasen. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki hält dagegen. "Wer hier lizenziert wird, muss hier auch Abgaben zahlen." Für Wettfans sei die neue Regelung zudem ein echter Gewinn. Grund: In einem staatlich überwachten Markt sinkt das Risiko, dass Wetten manipuliert werden.

Die Koalition will den Entwurf ihres brisanten Staatsvertrags noch in diesem Jahr in den Landtag einbringen und so den Druck auf die anderen Bundesländer erhöhen. Eine Mehrheit von ihnen hält bisher am Wettmonopol fest, will lieber die Werbung für Traumgewinne und Millionenjackpots weiter einschränken. Kubicki setzt auf eine gemeinsame Lösung, droht aber unverhohlen damit, dass Schleswig-Holstein das Glücksspiel notfalls im Alleingang neu regeln werde. In diesem Fall würde Schleswig-Holstein zum Paradies für Wettfirmen und Zockerbuden.

Schlimmer noch: "Wenn ein Land ausschert, gibt es die Möglichkeit, es aus dem Lotto- und Totoblock auszuschließen", warnt der Sprecher von Nordwestlotto, Klaus Scharrenberg. Die Schleswig-Holsteiner müssten dann ein eigenes, kleines Landeslotto spielen oder aber ihre Tippscheine in Hamburg abgeben, wenn sie den Bundes-Jackpot gewinnen wollen.

http://www.abendblatt.de/region/norddeut...den-Meeren.html

foerster
40 28.09.2010 15:18 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
Seiten (3): « vorherige 1 [2] 3 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Medienschau » Sportwetten/Glücksspiel » Streit um Glücksspielstaatsvertrag


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum? Gaststättenrecht   13.05.2011 15:41 von Engelchen     15.03.2024 08:09 von spinckin   Views: 19.144
Antworten: 15
Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.04.2010 09:52 von Ingo Hupens     11.03.2024 15:16 von Pitti81   Views: 166.076
Antworten: 33
Gewerbeummeldung (Erweiterung)? Stehendes Gewerbe (allgemein)   22.06.2022 08:17 von Zedli     22.12.2023 09:21 von B.R.   Views: 342.966
Antworten: 6
Nutzungsänderung der Räumlichkeiten einer Schankerlaub [...] Gaststättenrecht   12.12.2023 14:35 von OrdGOII4     12.12.2023 17:01 von OrdGOII4   Views: 93.638
Antworten: 2
Zertifizierte Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz Makler, Bauträger, Baubetreuer   16.10.2021 06:11 von Puz_zle     01.12.2023 06:43 von Puz_zle   Views: 353.874
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 162.382 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.436.907


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 225 | Gesamt: 0.510s | PHP: 99.8% | SQL: 0.2%