Marcel Fromm
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Hat denn schon jemand ein solches Schreiben (Hinweis im Amtsblatt etc.) veröffentlicht und könnte mir den Text eventuell zukommen lassen?
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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41
11.11.2010 10:45 |
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Solon
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VBehr
Grünschnabel
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Hallo Herr Fromm,
kann ich gerne machen. Für solche Dinge wäre es hilfreich, wenn sie in Ihrem Profil Ihre E-Mail-Adresse angeben :-)
Lieben Gruß
Volker Behr
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42
11.11.2010 10:50 |
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Solon
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webmaster
Administrator
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Zitat: |
Original von VBehr
Hallo Herr Fromm,
kann ich gerne machen. Für solche Dinge wäre es hilfreich, wenn sie in Ihrem Profil Ihre E-Mail-Adresse angeben :-)
Lieben Gruß
Volker Behr |
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Hallo ins Forenland,
noch viel besser wäre ein ganz einfacher Dateianhang oder ein Link auf die entsprechende Veröffetnlichung. Sonst enststeht hier wieder ein Therad mit 20 Beiträgen der Art "will ich auch haben".
Beste Grüße
webmaster
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43
11.11.2010 11:15 |
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Corinna Bitzka
Foren As
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Dass fast nur ältere Leute angeschrieben werden trifft hier auch zu! Die Dame ist weit über das Rentenalter hinaus und war völlig am Ende. Schlimm war das. Sie tat mir total Leid. Ich habe mir das Schreiben mal angeschaut und da steht doch wirklich sinngemäß drin, wenn man den Schnibbel unten ausfüllt und zurückschickt, geht man einen Vertrag ein. Die verlangen für die Aufführung in Ihrer Kartei echt horrende Summen!
Ich hatte dann noch bei der Gewerbsitzgemeinde angerufen und die waren auch schon total genervt. Wegschmeissen ist die einzige Lösung!!
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44
11.11.2010 13:52 |
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Marcel Fromm
Routinier
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Und eben einen dezenten Hinweis im Amtsblatt veröffentlichen, dass es sich dabei eben um kein behördliches Schreiben handelt, man das Kleingedruckte lesen und besser in keiner Form reagieren sollte.
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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11.11.2010 14:01 |
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Jenny
Jungspund
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Extrem wichtig ist es die Leute darauf hinzuweisen, dass es sich um kein Schreiben der Gemeinde handelt und nichts mit dem gemeindlichen Gewerberegister zu tun hat. Denn das ist das Hauptproblem, dass alle denken das Schreiben käme von der Behörde.
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11.11.2010 14:07 |
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Roland Kissau
Kaiser
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aus Hückeswagen!
Hier sind mal ein paar Pressemitteilungen zu diesem Verein. Wir basteln uns grade auch was zusammen.
Schönen SchlaDo noch!
Roland Kissau
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47
11.11.2010 14:59 |
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Carls
Grünschnabel
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Bei uns sind jetzt auch die ersten Fälle aufgetreten.
Selbst wir als Behörde wurden von denen aufgefordert, dass wir unser "Gewerbe" dort anzeigen sollten.
Vorher wurden wir bereits vom Ministeium über diese Abzocke informiert. Aber da wir bisher nicht davon ebtroffen waren bzw. uns keine Fälle bekannt waren, haben wir nichts unternommen.
Aber nach diesen ersten Fällen haben wir in unser Mitteilungsblätchen ein Text reingesetzt. Dieser Text wurde vom Ministerium empfohlen, um Gewerbetreibende bzw. Adressaten davor zu warnen.
Hier der Text:
ACHTUNG, Gewerbeauskunftszentrale
Bei der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung häufen sich die Beschwerden über die Gewerbeauskunftszentrale. Diese so genannte Gewerbeauskunftszentrale ist eine GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Die Ordnungsbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gewerbeamt mit dieser Auskunftszentrale nichts zu tun hat. Die Daten der Gewerbebetriebe werden angeblich über Telefonbucheinträge eingekauft. Eine Auskunft seitens der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgte bzw. wird auch in Zukunft nicht erfolgen. Die Gewerbeauskunftszentrale versendet Anschreiben, mit der Bitte die Angaben zu ergänzen bzw. falsche Angaben zu streichen. Wenn man dieses Formular unterschrieben zurücksendet kommt ein Vertrag zu standen und es entstehen jährliche Kosten in Höhe von 478,20 € (39,85 € im Monat). Dieses wird im „kleingedruckten“ erläutert. Bevor Sie also Unterschriften leisten, lesen Sie sich das Formular genau durch. Für Rückfragen steht die Ordnungsbehörde unter der Rufnummer: .... jederzeit zu Verfügung.
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48
01.12.2010 10:36 |
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Holger.Schmidt
Jungspund
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24.05.2011 09:56 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Der DSW hat Unterlassungsklage erhoben und in ersten Instanz gewonnen. Ich habe heute eine Mail vom DSW bekommen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Ich sammle die Post der "GWE" und schicke sie im Orignal zur DSW nach Bad Homburg. Ich habe den Verein als durchaus durchsetzungsstark und konsquent erlebt. Man kann sagen, die stehen auf unserer Seite, deswegen kann ich nur dazu raten, derartige Fälle nach dort zu melden.
Gruß von der Lahn
Frank Schuster
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51
24.05.2011 16:09 |
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Sebastian Langer
Foren As
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Ach das ist ja Lustig
Ich mir diesen Foren-Threat heute morgen aus Interesse an der Sache durchgelesen. Und stimme insoweit überein, dass dies eine miese Abzocke ist.
Nun war ich eben in dem Büro meiner Chefin und habe mir ihr ein paar Dinge besprochen als mein Blick mehr zufällig auf ein Schreiben mit der Überschrift Gewerbeauskunft-Zentrale adressiert an unsere Feuerwehr fällt.
Dank dem Forum habe ich Sie gleich darauf aufmerksam gemacht, nichts zu unterschreiben, da das horende Kosten zur Folge hätte. Aber Sie sagte von sich aus anschließend, dass Sie nichts weiter unternommen hätte. Sie hat sich das Schreiben genauestens durchgelesen.
Und ein zweiten Dank an das Forum, da ich bzw wir jetzt wissen was wir mit dem Schreiben zu machen haben.
Wie gut das es das Forum gibt.
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52
25.05.2011 12:34 |
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h.bscher
Routinier
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Wir als Gemeinde und unser Bau-Betriebshof haben diese Schreiben auch aktuell bekommen. Ich überlege unsere Feuerwehren zu informieren, sollte bei denen ein Schreiben eintrudeln.
__________________ Alle Schreibfehler und eventuell vorhandene Gummibärchen sind Eigentum des Autors
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53
26.05.2011 11:02 |
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Stadt Kassel*Fricke
König
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Hallo alle miteinander!
Habe gerade im Newsletter unserer IHK folgenden Beitrag gelesen:
Deutscher Schutzbund gegen Wirtschaftskriminalität obsiegt gegen GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH
Die Firma GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf versandte bereits im Jahre 2010 Angebotsschreiben für Einträge in einer Online-Datenbank (sog. Gewerbeauskunft-Zentrale). Es kam zu massiven Beschwerden von betroffenen Gewerbetreibenden, die irrtümlich ein solches Formular unterzeichnet und damit einen kostenpflichtigen Eintrag bestellt hatten. Hervorgehoben war ein monatlicher „Marketingbeitrag“ in Höhe von 39.85 €, während im weiteren Verlauf des Formulartextes auf eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren hingewiesen wurde.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) beanstandete die Aussendung wettbewerbsrechtlich unter dem Aspekt der Irreführung sowie der mangelnden Preistransparenz. Nach Auffassung des DSW werden die Betroffenen dadurch in die Irre geführt, dass das Formular amtlichen Charakter erweckt und die Tatsache, dass es sich lediglich um ein Angebot handelt, verschleiert wird. Außerdem lässt die blickfangmäßige Ausweisung eines Preises pro Monat die finanzielle Gesamtbelastung, immerhin 956,40 €, zurücktreten. Nachdem keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, reichte der DSW Unterlassungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein. Zum Verkündungstermin am 15.4.2011 hat das Landgericht Düsseldorf ein Urteil verkündet, mit dem der Klage des DSW vollumfänglich stattgegeben wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Wir begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich“, so RA Peter Solf, Mitglied der Geschäftsführung des DSW. „Das Urteil war notwendig, um bei der Vielzahl von Betroffenen endlich Rechtssicherheit zu schaffen. Ein derartiges Beschwerdeaufkommen aus der Wirtschaft zu einem einzigen Formularversender konnten wir seit Jahren nicht mehr beobachten. Hier wird auf massive Weise der Versuch unternommen, Gewerbetreibenden Verträge unterzuschieben und dann auch noch die Zahlung anzumahnen. Außerdem besteht ein krasses Missverhältnis zwischen dem Monatspreis und den tatsächlichen Gesamtkosten. Das Gericht hat ein deutliches und notwendiges Signal gesetzt, damit Gewerbetreibende nicht weiterhin getäuscht und zu überteuerten Zahlungen verleitet werden.“ (Quelle: Pressemeldung der Wettbewerbszentrale, Bad Homburg)
Grüße aus Nordhessen
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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54
07.06.2011 15:59 |
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Rheinhesse
Kaiser
Dabei seit: 02.11.2010
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Angestellter/Beamter
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Nächster Level: 5.107.448
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aus Rheinhessen,
mit der gleichen Masche wie die Gewerbeauskunft-Zentrale operiert auch das "Fachregister Wirtschaft und Unternehmen". In einem Schreiben an unsere Feuerwehr wurden diese aufgefordert die Unternehmensdaten zu überprüfen. Kosten soll der Spass schlappe 1.057,00 EUR per Jahr - fest für drei Jahre.
Die Firma hat ihren Sitz in Portugal.
Dem Schutzbund wird also (leider) die Arbeit nicht ausgehen.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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55
08.06.2011 10:18 |
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Roesje
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 22.07.2009
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Wir haben hier auch schon mehrere Fälle bzw. Vorsprachen von fragenden Gewerbetreibenden gehabt und unser Bauhof wie auch Feuerwehr wird auch ständig angeschrieben.
Haben auch die erwähnte Pressetextempfehlung von unserem Ministerium bereits vor ein paar Monaten veröffentlicht und letztens nochmal.
Ich habe auch vor, alle paar Monate diese Pressemitteilung nochmals zu veröffentlichen, damit so viele Leute wie möglich davon Kenntnis erhalten.
Information ist alles! So Leute bauen auf die Unkenntnis der Bürger und nutzen diese aus, das kanns nicht sein!
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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56
08.06.2011 11:02 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
Dabei seit: 20.04.2006
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in diesem Zusammenhang gibt es ein interessantes Urteil des VG Arnsberg aus dem Jahre 2001 (1 K 5028/01), darin geht es um eine Gewerbeuntersagung für eine Firma, die Adressbuchschwindel betreibt...
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58
16.06.2011 13:45 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.387
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
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Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.117.322
Nächster Level: 10.000.000
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in diesem Zusammenhang gibt es ein interessantes Urteil des VG Arnsberg aus dem Jahre 2001 (1 K 5028/01), darin geht es um eine Gewerbeuntersagung für eine Firma, die Adressbuchschwindel betrieben hat...
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59
16.06.2011 13:47 |
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J. Neu
Routinier
Dabei seit: 21.06.2007
Beiträge: 455
Bundesland:
Saarland
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Hallo,
die Entscheidung ist aus 2002: VG Arnsberg, 06.11.2002 - 1 K 5028/01
Hiernach ist ein Gewerbetreibender dann unzuverlässig, wenn die gewerbliche Betätigung praktisch ausschließlich aus wettbewerbswidrigem Handeln nach § 1 UWG besteht. Zwar rechtfertigt nicht jeder Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen eine Untersagungsverfügung. Anders sei dies jedoch, wenn das unlautere Verhalten einen großen Umfang angenommen hat und die gewerbliche Tätigkeit im Kern gerade darin besteht, sich in einer gegen § 1 UWG verstoßenden Weise wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.
Viele Grüße
J. Neu
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60
17.06.2011 11:18 |
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