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Zum Ende der Seite springen Warenarten nach § 67 GewO
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Birgit Mrugalla   Zeige Birgit Mrugalla auf Karte Birgit Mrugalla ist weiblich
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Warenarten nach § 67 GewO

Guten Morgen aus Oberursel (Taunus),
scheinbar ist das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz in einem anderen Gesetz aufgegangen. Trotzdem wurde wohl § 67 Abs. 1 Nr. 1 GewO nicht geändert. Bedeutet das, dass immer noch die Definition von "Lebensmitteln" des außer Kraft getretenen § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes gilt oder hat jemand vergessen, die GewO entsprechend zu ändern oder verstehe ich gerade gar nichts mehr?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank und sonnige Grüße
Birgit Mrugalla

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Birgit Mrugalla: 03.03.2010 10:02.

1 03.03.2010 10:01 Birgit Mrugalla ist offline E-Mail an Birgit Mrugalla senden Homepage von Birgit Mrugalla Beiträge von Birgit Mrugalla suchen
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RE: Warenarten nach § 67 GewO

Moin Frau Mrugalla!

Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz ist wohl in 2005 außer Kraft getreten, da es ab 09/2005 das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Leebnsmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB).
Hier die Fundstelle: In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205)
Geändert durch die Verordnung vom 3. August 2009 (BGBl. I S. 2630)

M.E. wurde wohl nur vergessen, die GewO dementsprechend zu ändern. Somit ist das LFGB anzuwenden.

__________________
Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Robert: 03.03.2010 10:56.

2 03.03.2010 10:55 Robert ist offline E-Mail an Robert senden Homepage von Robert Beiträge von Robert suchen
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