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Musterbrief an den EuGH i.S. USt. auf Glücksspiel

Musterbrief an den EuGH zur freien Verwendung für alle von der Umsatzsteuer-Erhebung betroffenen Automatenaufsteller:

und für sehr gut befunden!!



Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
1. Kammer
Rue du Fort Niedergrünewald
L-2925 Luxemburg

Per Telefax: 0032 352 4303 2600

00.02.2010



Vorabentscheidungsersuchen C-58/09

Missachtung der gemeinschaftsrechtlichen Umsatzsteuer-Befreiungsvorschrift

Umsatzsteuer auf Umsätze aus dem Betrieb von Glücksspiel mit Geldeinsatz an Geldspielgeräten innerhalb von Spielbanken, Spielhallen und sonstigen Orten

Mündliche Verhandlung am 04.03.2010/9:15 Uhr



Sehr geehrte Vorsitzende Richter der Ersten Klammer, als deutscher, mittelständischer Glücksspiel-Veranstalter bin ich unmittelbar von der Entscheidung des Gerichtshofes in dem Vorentscheidungsersuchen C-58/09 betroffen.

Doch nun ist zu befürchten, dass die Glücksspielgeräte-Industrie, wie schon in der Vergangenheit, alles daran setzen wird, durch Lobbyisten und offene und versteckte Einflussnahme, die Umsatzsteuer für die Glücksspiel-Veranstalter aufrecht zu erhalten. Und dass sie dies bisher mit großem Erfolg getan hat, obwohl sie damit im Einklang mit der deutschen Steuerpolitik europäisches Recht bricht, sieht man auch an dem Vorabentscheidungsersuchen C-58/09, das ja allein auf der seit über 30 Jahren anhaltenden Nichtumsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift basiert, wonach diese die Umsätze aus dem Betrieb mit Geldeinsatz ausnahmslos und somit absolut von der Umsatzsteuer befreit.

Deutschland hält sich nicht an diese Befreiung, auch und weil gerade die Glücksspielgeräte-Industrie mit ihren Lobbyisten massiven Einfluss auf die Politik nimmt, aber auch nicht vor Prozess-, bzw. Klägermanipulationen zurückschreckt, du zwar allein zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen. Obwohl der Europäische Gerichtshof in einer Aufsehen erregenden Entscheidung am 17. Februar 2005 die Ungleichbehandlung zwischen den gewerblichen Glücksspiel-Veranstaltern (Automatenaufstellern) und den damals 72 staatlichen Casino kippte, müssen wir mittelständischen Unternehmen weiterhin Umsatzsteuer bezahlen. Dabei war das Urteil des Europäischen Gerichtshof doch eindeutig, gerade unter dem Gesichtspunkt der steuerlichen Neutralität: „Die Veranstaltung oder der Betrieb von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten außerhalb zugelassener öffentlicher Spielbanken darf nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden, wenn diese Tätigkeit in solchen Spielbanken steuerfrei ist.“ – Rechtswidrige Steuererhebung in Abhängigkeit vom Ort der Veranstaltung bzw. von der Person des Veranstalters -.! Klarer kann doch nach Meinung der Glücksspiel-Veranstalter eine höchstrichterliche Entscheidung nicht sein.

Doch den rund 6.000 deutschen gewerblichen Glücksspiel-Veranstaltern (Automatenaufsteller) wurde kein Recht zuteil. Denn was auf dem Glücksspielmarkt in Deutschland zu geschehen hat, bestimmen die Lobbyisten und Verbände der Glücksspielgeräte-Industrie, die gerade mal ein Handvoll Firmen vertreten und zwar durch massive Einflussnahme auf Politiker und den Prozessverlauf. Und das Perfide daran: Die den Markt und die Verbände bestimmende Glücksspielgeräte-Industrie tut so, als ob sie im Namen von den gewerblichen Glücksspiel-Veranstaltern sprechen würde. – Genau das tut sie aber nicht!

Die Glücksspielgeräte-Industrie hat ein großes wirtschaftliches Interesse daran, dass die Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze in Deutschland trotz gegenteiligen EU-Rechts weiter beibehalten wird. Dabei geht es der Glücksspielgeräte-Industrie nicht um Steuergerechtigkeit oder darum dem Staat wichtige Finanzmittel zukommen zu lassen, sondern um knallharte wirtschaftliche Interessen, um den deutschen Glücksspielmarkt weiter zu monopolisieren, ihn zu kontrollieren und unliebsame Konkurrenz entweder auszuschalten oder finanziell abhängig zu machen.

Wird die mittelständische geprägte Glücksspiel-Veranstalter-Branche auch künftig mit einer Umsatzsteuer überzogen, dann fehlt ihr aufgrund der unmöglichen Abwälzbarkeit an den Verbraucher, jährlich rund 260 Millionen Euro, die sie dringend zum Investieren und zur Erhaltung der rund 60.000 Arbeitsplätze braucht. Das fehlende Geld bedeutet schlechte Bilanzen. - Das wiederum bedeutet, dass die Banken keine Kredite mehr geben.

Und genau an diesem Punkt setzt das Kalkül bzw. das Oligopol der Glücksspielgeräte-Industrie an. Mit ihrem Eintreten für eine Umsatzbesteuerung der kleinen und mittleren Glücksspiel-Veranstalter – auch in der entscheidenden Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 08.3.2006 (anbei erhalten Sie das Wortprotokoll dazu) – verschenkt die Glücksspielgeräte-Industrie praktisch das Geld ihrer Kunden, also von den etwa 5.000 Glücksspiel-Veranstaltern.

Schon jetzt müssen diese nicht nur die überwiegende Zahl der Geräte bei der Glücksspielgeräte-Industrie kaufen bzw. mieten, sondern diese sie auch noch teuer über die Großindustrie finanzieren. Das macht den Glücksspiel-Veranstalter wirtschaftlich von der Glücksspielgeräte-Industrie abhängig. Unbequeme Glücksspiel-Veranstalter, die sich gegen die Glücksspielgeräte-Industrie ihre mächtigen Verbände und ihre Lobbyisten wehren, werden mit Lieferstopps belegt und persönlich diffamiert.

In der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestag wurden ganz gezielt die Vertreter der Glücksspielgeräte-Industrie befragt, namentlich Paul Gauselmann, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Automatenindustrie (VDAI), und sein Adlatus, Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer (BA). Obwohl jeder weiß, dass die Umsätze aus der Produktion und dem Handeln mit Glücksspielgeräten nicht von der gemeinschaftsrechtlichen Mehrwertsteuerbefreiungsvorschrift betroffen sind, taten die beiden so, als ob sie für die etwa 5.000 Glücksspiel-Veranstalter in Deutschland sprechen würden. Und die Politiker nickten ihnen allzu leichtgläubig zu, ging es doch darum, die Umsatzsteuereinnahme zu behalten.

Warum die Vertreter der Glücksspielgeräte-Industrie in dieser Sitzung nicht weniger Steuern (was für Unternehmer ja eher normal wäre) gefordert haben, sondern um mehr Steuern gebettelt haben, wurde nach der Anhörung der beiden Experten deutlich:

Die Preise für Glücksspielautomaten explodierten von rund 3.000 Euro auf 7.500 Euro. Der Glücksspielgeräte-Industrie geht es mit den Steuergeschenken an die Politik – auf dem Rücken der Glücksspiel-Veranstalter– allein darum, dass diese umsatzsteuerpflichtig bleiben, damit das Oligopol, also die Abdeckung des Gesamtmarktes, angefangen von der Geräteproduktion über den Gerätehandel bis hin zur Glücksspielveranstaltung innerhalb der konzerneigenen Großspielhallen an konzerneigene Glücksspielgeräte ausgebaut werden kann. In der mündlichen Verhandlung im Vorabentscheidungsersuchen C-58/09 geht es um Steuergerechtigkeit und die Umsetzung von Europäischen Recht.

Es geht damit aber auch um die Existenzen von etwa 5.000 kleine und mittelständische Glücksspiel-Veranstalter, die von der Glücksspielgeräte-Industrie massiv wirtschaftlich bedroht werden, damit diese den Glücksspielmarkt komplett zu beherrschen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.


Mit vorzüglicher Hochachtung




__________________________


Anlage: Protokoll (Auszug) der Anhörung vor dem Finanzausschuss



German Federal Parliament
16th Legislative Period

Minutes No. 16/10
Finance Committee Verbatim minutes 10th session
Berlin, 08.03.2006,
14:30 hours Meeting location: Berlin, Plenary Area, Reichstag building

Meeting room of the SPD parliamentary party – 3 S 001

Chair: Eduard Oswald, MdB PUBLIC HEARING Draft bill of the Federal Government Draft of a bill to curb abusive tax planning BT-printed matter 16/634 Draft bill of the Federal Council Draft of a bill to reduce tax abuses and tax evasion BT-printed matter 16/520 Finance Committee, 10th Session, 08.03.2006 (page 2 of the original) Start: 14:30 hours

Chairman Eduard Oswald (extract):
Ladies and Gentlemen, you are aware that it is always very difficult to be in possession of the overall picture. For this reason, we intend to proceed in a disciplined way. Welcome to the public hearing of the Finance Committee here today concerning the draft of a bill to curb abusive tax planning and the draft of a bill to reduce tax abuses and evasion. I welcome the experts, who are today providing the Finance Committee with their expertise for the discussion of these bills. Many experts have taken the opportunity to provide us with their written views in advance. These have been distributed to all members of the Committee and to the other committees that have joined in the discussion. They are also available outside the room and can also be found on the Finance Committee’s Internet site.
(page 16 of the original)

Leo Dautzenberg (CDU/CSU):
Mr. Chairman, I would like to put my question in relation to the complex of turnover tax neutrality on gambling sales, with a cash stake. We have here, Mr. Chairman, the fact that, as a result of European Court legislation, we see statutory necessities, where the Federal Government, together with the coalition groups, sees the taxation of turnover, whilst on the other hand, the Länder are propagating a tax on gambling stakes. I would like to put my question to Mr. Besse of the Bundesverband Automatenunternehmer (Federal Association of Gambling Machine Operators), so that he can explain where the basic danger lies between the two forms of taxation, particularly the risk to the business in this area and why taxing turnover is inherently the correct system. I would like to put my second question to the local authority associations, Mr. Geiger, as to what the consequences would be at local authority level, if we do not choose to tax turnover.

Chairman Eduard Oswald:
Many thanks, colleague Leo Dautzenberg. First of all, the first question, which was put to the Federal Association of Gambling Machine Operators. Mr. Karl Besse has the floor.
(Page 17 of the original)
Expert Besse (Federal Association of Gambling Machine Operators): Thank you Mr. Chairman, Ladies and Gentlemen, members of parliament. First of all I would like to thank you for giving me the opportunity to take a stand on two bills, which we are discussing here. I will dispense with the repetition of the written details. They are all available. About myself: my name is Karl Besse, I am 65 years old and have spent 33 years – more than half my life – in this business and am responsible for a medium-sized gambling machine installation company with 150 employees, which I set up myself. I am speaking in my capacity as president of the Federal Association of Gambling Machine Operators, with its member associations and co-operation partner, the FORUM for gambling machine operators in Europe, on behalf of almost 100% of all organised gambling machine installation companies. There are roughly 6,000 installation companies in Germany, with roughly 60,000 employees. Three quarters of all the employees are women. I am also speaking at the express wish of the president of DEHOGA, Mr. Ernst Fischer, and also for approx. 70,000 catering establishments in which cash gambling machines are installed. These companies, ladies and gentlemen, like the installation companies in the medium-sized leisure industry, also count as important pillars. The two bills that are up for discussion and which are also to be decided here are diametrically opposed to each other. Some Federal States [Länder] wish to impose on the gambling machine industry a special tax of 10% on imaginary value, namely the stake. The Federal Government now wants to return on a secure legal basis, to taxing the proceeds of cash gambling machines, i.e. to taxing cash.
I make the following assumption: we all want to pay taxes. As trades people we want to pay taxes on turnover like all other trades people. We do not want a second special tax. It is well known that the industry already pays a special tax of roughly 250 million EUR and this depends on local authorities, which are particularly interested in obtaining a high entertainment tax, because it accrues directly to them. We are of the opinion that no business owner can be forced to make payments from funds, which are not at his disposal, which would be the case with a tax on the stake, if the stakes are taxed. In its judgement of 5th May 1994 in the “Glawe” case, which we are all aware of, the European court has already declared that only amounts which in the end remain in the business owner’s till and which are actually at his disposal, can be taxed. The fact that the European court, in its judgement of 17th February 2005, decided that we do not at present pay any turnover tax, was not wanted as such either by responsible gambling machine installation companies or by the associations. We, at the Federal Association of Gambling Machine Operators conducted a lightning poll – started now on 14th February – and in the meantime we have the thoughts of the gambling machine companies, who are the parties affected, as to whether they wish to pay either turnover or stake tax. Almost 100% are in favour of turnover tax.
(page 18 of the original)
Levying a stake tax also does not take into account the level of the winning payout, which as we know, is the incentive for playing gambling machines. And in an extreme way, as we know, the casinos work with payout quotas of between 93 and 97% of the stakes with the slot machines they install, the so-called one-armed bandits. The DeSIA, in its letter of 3rd March 2006, in other words very recently, also gave notice of this again. The reference in the same letter, that as a rule the commercial gambling machine installers offer no more than 65% of winning payout quotas and therefore a 10% stake tax would be payable without further ado, I consider provocative and a misjudgement of the situation according to the old Gambling Order and the new one, which already applies from 1st January 2006. It is well known that with the new Gambling Order a statutory payout quota of at least 77% is prescribed and, as a rule, we will have winning payout quotas of roughly 85%. We have a specimen company in the gambling machine trade. One day it has cash takings of 100,000 EUR, obtained from cash gambling machines, which, given a 10% stake tax per year, would make a loss of 44,600 EUR. I believe, it is plainly obvious that this cannot be right. It remains unchanged. A stake tax of 10% on the stakes, which one of the Länder is intending to levy, would result directly in almost all gambling machine installers being strangled and therefore the end of them. What is also ironic is that the turnover of the casinos is not taxed under the stake law but that the cash is taken into account.
One final thought please, Mr. Chairman: Against the background of the clear appeal by the industry, to continue paying turnover tax, - which is probably unique in Germany – the fact that business owners want to pay these taxes, the intrigue of the Länder using the supposed argument of strengthening federalism, is not so understandable. Here, however, the industry relies on an achievable fiscal adjustment between central government and the Länder. It is hard to tell someone that in order to protect the monopoly businesses of the Länder, the commercial gambling machine installers, most of which are medium-sized companies and, as a consequence, also the medium-sized catering establishments, have been got rid of. Therefore, issue a clear refusal to the crippling stake tax and let us return to the legally and economically secure turnover tax. Our industry regards itself as having a national responsibility, together with the politicians. Only if taxes are paid can our welfare state ultimately be financed. Thank you for listening. I am available to answer any questions.

Chairman Eduard Oswald:
Many thanks. You have taken the opportunity to give a very wide ranging reply to a short question. Now, Mr. Geiger, Christian Geiger, of the Local Authorities’ Association, is requested to respond. Mr. Geiger please.

(page 19 of the original]
Expert Geiger (Local Authorities’ Association):
Many thanks Mr. Chairman. Ladies and Gentlemen. I admit that this is a somewhat special topic. I am all the more thankful that I am able to briefly describe what the current situation of gambling machine taxation looks like at local authority level and how it would change if either of the two present proposals were implemented. The current situation regarding the taxation of gambling machines, excluding the casinos, looks as follows: first of all, there is the national turnover tax, at least up until the decision of the European Court and alongside it, there has always been the local taxation of gambling machines as an important, almost exclusive component of local authority entertainment tax. Local authority entertainment tax is a local luxury and consumption tax as provided under constitutional law and therefore has two functions with respect to the local authorities. Apart from the fiscal function of generating tax revenue, it is also possible to fix local rates, introduce subjects of taxation, the level of taxation and other variations and local control. I quote as an example only the widely different taxation of normal gambling machines in many local authorities and of game machines, the subject of which is games that glorify violence. In other words, it is different by a factor of three to five. Regarding the fiscal dimension of local authority entertainment tax, it amounted nationally to 250 million EUR in 2004. The lion’s share of this, as stated, is accounted for by gambling taxation. In other words, two purposes are served: local authority autonomy and revenue. There are now two draft solutions. The first I can deal with very briefly and that is the draft of the federal government to extend turnover tax; this would not present problems. This would continue the traditional situation where there are two taxes: central government turnover tax and local government tax. The second proposed solution, that of the Federal Council, on the other hand, is highly problematic from a local authority viewpoint. The reason for this – and I must add a small preliminary remark - is that at the moment most local authorities are having to change their local taxation in the light of an amended decision of the Federal Administrative Court. In previous decades, a blanket amount was simply always levied per machine per month. This is now only permitted under very difficult conditions, so that most local authorities are moving over to applying a variable tax, i.e. either on the stake or on the net cash. These are the two widely used models. Then we have a new type of local authority tax, which is, as it were, geared to the volume of the game. It is essential to know this. We are now threatened with the situation that this new stake tax law of the federal government and local taxation will ultimately resort to the same or similar bases of assessment, which will result in two risks under constitutional law. One risk is the problem of double taxation, which is forbidden under Art. 105, para. 2a of the Basic Law. The second constitutional risk is that of strangulation, depending on how high the rate of stake tax is set. We consider these two risks to be so substantial
(page 20 of the original)
that we expect, that we could be forced, for constitutional reasons, to give up local taxation completely as we have known it up to now. We notified the Federal Council of these problems at an early stage. Unfortunately, there was not reaction to our petition. Even the draft bill does not mention the problem in the statement of reasons.
Now to our petition. From the local authority viewpoint, the turnover tax solution would be the best one and if there should be a stake tax law, by virtue of the still-outstanding negotiations between the Federal Parliament and the Federal Council, the difficult question for us is: weighing up the risks for local authority tax that it will cease completely or securing the revenue? In this difficult situation, we suggest that in the event of a stake tax law, the law will provide a fixed local authority quota, which continues to secure the former revenue to the tune of 250 million EUR nationally per year, distributed amongst the regional local authorities, so that the income is further secured, even if local authority autonomy, the value of which I have already described, were to completely disappear. Thank you very much.

Chairman Eduard Oswald:
Many thanks for the reply. (page 31 of the original) Chairman Eduard Oswald: We shall now go to the next round. Colleague Manfred Kolbe, CDU/CSU fraction. Over to you Mr. Kolbe.
(Page 32 of the original)
Manfred Kolbe (CDU/CSU). I will come back to the taxation of the gambling machines. We have already heard an opinion from those concerned. We have also heard of the problems facing the local authorities. I would now be interested, from the point of view of simplifying the law and ease of no exploit, to know to which of the two models preference should be given. In the first place I would like to ask the academic, Prof. Dr. Jarass and secondly the tax office practitioner, Mr. Ondracek, of the German Tax Trade Union.

Chairman Eduard Oswald:
So, does that mean you have already put your question, or is it still to come? Manfred Kolbe (CDU/CSU): To which of the two models should preference be given, firstly from the point of view of law simplification and, secondly, from the point of view of easier no exploit?

Chairman Eduard Oswald:
Thank you. And now Prof. Dr. Jarass first. Expert Prof. Dr. Jarass: Honourable member. Many thanks for your question. When I received the papers and the 24-page draft bill from the Federal Council – it’s no joke, you have one too – on the gambling stake tax, I was stunned. I can honestly say, I was stunned.

Chairman Eduard Oswald:
For anyone who knows you, that’s hardly possible. Expert Prof. Dr. Jarass: And I wrote: “The 24-page draft bill of the Federal Council provides proof of the significance of this important undertaking. A decisive step towards simplifying German Tax Law.” Then I wrote, but in small letters in brackets: “It’s meant ironically!” Not that someone interprets it incorrectly.
I believe that in the case of this draft, apart from the extreme complexity – it should never become law as it is, this draft – the international aspect has been completely ignored. Gambling games are being played less and less in restaurants and local casinos, although I can only praise what is certainly Germany’s most elegant and best casino in Wiesbaden. But this is an ever diminishing share. Gambling is more and more being conducted on the internet. I would expect this draft bill at least to make an attempt also to tax gambling carried out on the internet, from the German side. Some things are obvious, such as credit card payments and the like – the Americans are at least attempting to tax them. We could also tax internet gambling or at least make attempts to move this forward here.

(page 33 of the original)
In reply to your question, honourable member, it should be put this way, that it should continue to be left to the local authorities, who, after all have the best overall picture and the best opportunity to tax local gambling, to decide if and at what level to tax. And in my opinion, it is the job of the Federal Legislature to tackle this international aspect, which the local and Länder authorities cannot do and in any case to make qualified attempts, in conformity with the EU, to tax such gambling from a national point of view and in a suitable way. So much for your question. But what is the alternative? If we ignore this international aspect, then we will systematically drive the organisation of gambling abroad. And we have a very blatent, unfair competitive disadvantage. It has already been made clear by the representatives of local and regional gambling machine installers that we will continue to tax them. It is exactly the same problem as with company taxation. We just heard a short while ago that for these hedging transactions, the balance sheet prepared in accordance with the German Commercial Code should naturally be taken as the basis, although precisely the same companies, which are affected here, prepare IFRS balance sheets that are much closer to the market, i.e. those which are internationally organised pay no taxes and those which are regionally and family based and operate in the medium-sized sector, are to shoulder the entire tax burden. What we suggested earlier for hedging transactions should operate just as well here, i.e. regional, family-orientated companies should pay all the taxes and the international companies should pay no taxes. And this is not a programme for growth and employment but for systematically driving jobs away from Germany. From this point of view we must do everything we can not to burden local and regional companies even more with the threat of taxation than the international companies. And this, in my opinion, is the crucial deficiency of this proposed bill, that the international aspects, as with many other proposals from the Federal Finance Ministry, have been ignored. However, we now have a very internationally orientated Undersecretary of State. This will certainly change completely in future. Many thanks.

Chairman Eduard Oswald:
Better say nothing yet, eh? So, Prof. Dr. Jarass, many thanks. Now over to Mr. Dieter Ondracek of the German Tax Trade Union. Please, Dieter Ondracek.
Expert Ondracek, German Tax Trade Union:
Yes, thank you very much for the question. Luckily the tax administration has, up to now, only been very marginally affected by gambling stakes when we are dealing with the taxation or auditing of gambling machine installers and the like. This complex is now to be completely newly regulated. I am at the same time surprised and disappointed by the remarks of Dr. Jarass. Previously, elsewhere, he made a plea that the same circumstances should be (page 34 of the original) regulated in the same way in one law and in one paragraph. This is now what we are trying to do here, to dress the entire gambling business in one uniform law. Nevertheless, I ultimately concur with him. I can gain nothing positive from the gambling stake tax bill. I also believe that the authors were guided a little bit by irrelevant considerations. I see more of the proceeds or the responsibility for the proceeds. Who will get the money associated with this? This might have been the father of the idea for the Gambling Stake Tax Law. Put very briefly, I consider the regulation, which the Federal Government has in its draft bill, to be the better one. It is also the starting point, i.e. the judgement of the European Court, which has turned turnover tax into a problem, as it is not levied on state gambling or state-run casinos. This point should be cleared up – as the Federal Government did, or otherwise leave the other alone.

Chairman Eduard Oswald:
Many thanks. And now we’ll go on to the next question from our colleague, Dr. Hans-Ulrich Krüger of the SPD. Colleague Hans-Ulrich Krüger please.
(page 41 of the original)

Chairman Eduard Oswald:
The next request to speak from our colleague, Mrs. Christine Scheel. Mrs. Christine Scheel please.

Christine Scheel (BÜNDNIS 90 / the GREENS):
Thank you Mr. Chairman. I have now also heard from various experts that there is a problem taxing company cars – I see things the same way and you previously deduced that from the same question. I have likewise heard from Mr. Besse, President of the Federal Association of Gambling Machine Companies and others, that it is very difficult, with regard to this discussion, which we are being presented with here through the Federal Council , concerning the taxation of gambling stakes and the Federal Council draft bill. I can only say that this must be decided at political level. This is something that cannot now be pushed off onto the experts because it is a matter which has to be clarified between central government and the Länder. And the majority situations of the Länder are clear. One can simply say, who is going to get his way? However, I hope that common sense will prevail and that we will stick with taxing turnover. In other words, we are supporting you, Mr. Besse, as well as the others who have said this here. So we don’t need to drag things out any further.
(page 44 of the original)

Chairman Eduard Oswald:
Now colleague Carl-Ludwig Thiele Carl-Ludwig Thiele (FDP): I have another question about the gambling machines and with the draft of the Federal Government and the Federal Council and I would be grateful to the Association of the German Gambling Machine industry to hear from the practical aspect, to show how it assesses these proposals.

Chairman Eduard Oswald:
The question was put to the Association of the German Gambling Machine Industry, Mr. Gauselmann, if I’m reading that correctly. Yes? Mr. Gauselmann, you have the floor. Expert Gauselmann (Association of the German Gambling Machine Industry): Many thanks Mr. Chairman. Many thanks Mr. Thiele. I would very briefly like to introduce myself. My name is Paul Gauselmann, I have been in the industry for 50 years and have my own company with more than 5000 employees. The industry has 60,000 employees. For one year, we have been living in fear of a tax which will virtually prevent us from continuing in business. And I can only ask all politicians, who are concerned with this in the Federal Government and who are on the right track, like all the views to which we can fully subscribe – and we have given our comprehensive views – also the views of the leading associations in the business world, the AWM, the German Tax Trade Union and also in part Prof. Jarass, the Federal Local Authorities’ Associations – with all saying what we feel to be fundamental. For 50 years the industry has experienced highs and lows in the matter of turnover tax. For example, in the 1950s it was first 4% times two – 8% tax – then came Value Added Tax, at the time of Mr. Strauss, who is well known to all of us, I believe it was, who saw that a factor of 2 is no longer feasible and a factor of 1.5 is correct. Then in 1987 came a judgement that 1.5 is too little and we had to be taxed correctly again. Thereafter, from 1991, the factor was increased from 1.5 to 2, to 2.5 to 3. In the meantime, of the eight large groups in Germany in the trade, five went bust without anything being done by the politicians. Thankfully, the European Court made a discovery in 1994 and rejected the taxation of amounts which an entrepreneur never lays his hands on. That was the starting point for the gambling stake tax, which the Federal Council is now bringing into play and which has been in play since 1995, which should be used as an equivalent, where one also at the same time had a feeling at the back of one’s mind, that the tiresome competition from gambling machines, which had been in use in casinos since the 1980s, namely the so-called one armed bandits, should be kept as small as possible. I now contend, if it happens as set out in the draft bill of the Federal Council, of the 60,000 jobs in the industry, there will be none left. And as we have good legislation and above all have good administration of justice, I am very confident. And in the meantime there have also been a couple of expert opinions conducted by Büro Redeker, Prof. Birk, which quite clearly state that this tax is not legally tenable for several reasons, not only economic ones, but for many others. To this extent, we could sit back and relax. But I would not like to experience the chaos that would occur in the meantime, until established case law is in place. Thanks a lot! – and I can only ask that a compromise be reached prior to the Federal Council meeting on 7th April 2008 and that this value added tax burden, as recurs in its law to all practical purposes, be levied. Today, we are not tax exempt. I would also like to say that again quite clearly. Today, we pay more than one billion Euros in taxes as an industry – taxes and levies. We are talking about 200 million Euro turnover tax after input tax. Of this the industry ultimately pays half as income and other taxes, on income. To this extent we are talking one hundred million. We also pay willingly because we regard the other alternative as not acceptable to us. Hence the request to the politicians to bring this everlasting up-and-down in the matter of turnover tax for the industry finally to one level, which fits in with Europe, so that we can again plan for the long-term, which is something we have been unable to do for one year. Thank you very much.
(Page 46 of the original)

Chairman Eduard Oswald:
Many thanks for answering the question of colleague Thiele. I am looking to my colleagues. No more written questions have been submitted to me, meaning that we are at the end of the hearing. I would like to thank the experts for giving us their written opinions, that you have today answered precisely and for having outlined your ideas for the future. We will hold intensive discussions in the parliamentary groups and in the Finance Committee. Of this we can assure you. We would also like to invite you to a close dialogue. It does not have to be a cross-examination that has been suggested here but we are also available for bilateral discussions and to parliamentary groups, members of parliament and committee chairmen. We wish you all the best and you can rest assured that we are taking your concerns seriously and will include them in our debates.

All the best. Good bye. See you soon.
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Anlage: Protokoll (Auszug) der Anhörung vor dem Finanzausschuss

Deutscher Text:
Leo Dautzenberg (CDU/CSU): Herr Vorsitzender, ich möchte zu dem Komplex der
umsatzsteuerlichen Neutralität bei Umsätzen aus Glücksspielen mit Geldeinsatz meine
Fragen stellen. Wir haben hier ja, Herr Vorsitzender, den Tatbestand, dass wir durch EuGH Rechtsprechung gesetzliche Notwendigkeiten sehen, wo die Bundesregierung gemeinsam auch mit dem Koalitionsfraktionen die sinnvolle Lösung der Umsatzbesteuerung sieht und auf der anderen Seite von der Länderebene her die Spieleinsatzsteuer propagiert wird.
Meine Frage möchte ich richten einmal an Herrn Besse vom Bundesverband Automatenunternehmer,
dass er mal darlegt, wo im Grunde zwischen beiden Besteuerungsformen die -
sagen wir mal - Gefahr liegt, gerade auch der Existenzgefährdung dieses Bereichs, und
dass die Umsatzbesteuerung an sich die systematisch richtige ist. Und meine zweite Frage
möchte ich richten an die Vereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Herrn Geiger, was
es für Konsequenzen für die kommunale Ebene bedeuten würde, wenn man nicht die
Umsatzbesteuerung nimmt.
Vorsitzender Eduard Oswald: Vielen Dank Kollege Leo Dautzenberg. Zunächst die erste
Frage, die an den Bundesverband Automatenunternehmer gestellt worden ist. Herr Karl
Besse hat das Wort. Bitte schön.
Sv Besse (Bundesverband Automatenunternehmer): Dankeschön Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Zunächst mal darf ich mich bedanken, dass
mir heute überhaupt Gelegenheit gegeben wird, Position zu beziehen zu zwei
Gesetzesvorhaben, die hier in Rede stehen. Auf eine Wiederholung der schriftlichen
Ausarbeitung kann ich verzichten. Das liegt alles vor. Ich will aber zu mir selber sagen, ich
bin Karl Besse, 65 Jahre alt und davon 33 Jahre - mehr als die Hälfte meines Lebens - in
dieser Branche und verantwortlich für einen Automatenaufstellbetrieb mittelständischer Art
mit 150 Mitarbeitern, den ich mal aufgebaut habe. Ich spreche in meiner Eigenschaft hier als
Präsident des Bundesverbandes Automatenunternehmer mit seinen Mitgliedsverbänden und
seinem Kooperationspartner, dem FORUM für Automatenunternehmer in Europa, für nahezu
100 % aller organisierten Automatenaufstellunternehmer. Es gibt ca. 6 000 Aufstellunternehmer
gesamt in Deutschland mit etwa 60 000 Mitarbeitern. Drei Viertel aller Mitarbeiter
sind weiblich. Zudem spreche ich auf ausdrücklichem Wunsch des Präsidenten des
DEHOGA, Herrn Ernst Fischer, auch noch für ca. 70 000 gastronomische Betriebe, in den
Geldgewinnspielgeräte aufgestellt werden. Diese Betriebe, meine Damen und Herren, gelten
wie die Aufstellunternehmen im Bereich der mittelständisch strukturierten Freizeitwirtschaft
eben auch als besonderer Stützpfeiler.
Die zwei zur Diskussion stehenden Gesetzesvorhaben, die hier zur Entscheidung auch
anstehen, stehen sich diametral einfach gegenüber. Einige Bundesländer möchten die
Automatenbranche mit einer Sondersteuer von 10 % auf einen imaginären Wert, nämlich
den Spieleinsatz, belasten. Die Bundesregierung möchte nunmehr auf gesicherter rechtlicher
Basis zurückkehren zu einer Umsatzbesteuerung der Erlöse aus Geldgewinnspielgeräten, zu
einer Besteuerung der Kasse.
Ich setze voraus: Wir wollen Steuern zahlen. Als Gewerbetreibende wollen wir Umsatzsteuern
zahlen, wie alle anderen Gewerbetreibenden auch. Wir wollen keine zweite
Sondersteuer. Bekanntlich zahlt die Branche bereits eine Sondersteuer mit etwa 250 Mio.
Euro Aufkommen und das jeweils in Abhängigkeit von Kommunen, die insbesondere daran
interessiert sind, eine hohe Vergnügungsteuer zu bekommen, weil ihnen diese Steuer
unmittelbar zufließt. Wir sind der Meinung, dass zu dem kein Unternehmer gezwungen
werden kann, Zahlungen zu leisten aus Geldmitteln, die ihm gar nicht zur Verfügung stehen,
was bei einer Spieleinsatzsteuer ja der Fall wäre, wenn die Einsätze besteuert werden. Und
mit Urteil vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache "Glawe", das ist allen bekannt, hat der EuGH
bereits festgestellt, dass nur Beträge, die dem Unternehmer letztendlich in der Kasse
verbleiben und ihm somit tatsächlich zur Verfügung stehen, besteuert werden können. Dass
der EuGH mit Urteil vom 17. Februar 2005 entschieden hat, dass wir zurzeit keine
Umsatzsteuer zahlen, war weder von verantwortungsbewussten Automatenaufstellunternehmern
noch von den Verbänden so gewollt. Wir haben vom Bundesverband
Automatenunternehmer eine Blitzumfrage gemacht, jetzt am 14. Februar begonnen, und wir
haben in der Zwischenzeit Überlegungen der Automatenunternehmer, die Betroffene sind,
entweder Umsatzsteuer oder Spieleinsatzsteuer zahlen zu wollen, von nahezu 100 %
zugunsten der Umsatzsteuer mitgeteilt bekommen. Die Erhebung einer Spieleinsatzsteuer
berücksichtigt zudem auch nicht die Höhe der Gewinnauszahlung, den entscheidenden Reiz,
wie man weiß, für das Spiel an Geldspielgeräten. Und in gerade extremer Weise praktizieren
ja bekanntlich die Spielbanken mit den von ihnen aufgestellten Slotmachines, den so
genannten Einarmigen Banditen, Auszahlquoten zwischen 93 und 97 % der Einsätze. Dies
hat die DeSIA ja mit Schreiben vom 3. März 2006, also ganz aktuell, gerade auch noch mal
bekannt gegeben. Der Hinweis in dem gleichen Schreiben, dass die gewerblichen
Automatenaufsteller in der Regel nicht mehr als 65 % Gewinnauszahlquoten anbieten und
deshalb eine 10 %ige Spieleinsatzsteuer ohne weiteres zu bezahlen wäre, betrachte ich in
Verkennung der Situation nach alter und der ab 1. Januar 2006 bereits gelten neuen
Spielverordnung als geradezu provokant. Bekanntlich sind mit der neuen Spielverordnung
mindestens 77 % gesetzliche Auszahlquote vorgeschrieben und in der Regel werden wir
etwa 85 % Gewinnauszahlquoten haben.
Wir haben einen Musterbetrieb der Automatenbranche. Einmal kreiert er 100 000 Euro
Kasseneinnahmen, aus Geldgewinnspielgeräten erzielt, der bei einer 10 %igen
Spieleinsatzsteuer pro Jahr einen Verlust machen würde von 44 600 Euro. Ich glaube, es ist
deutlichst auf der Hand liegend, dass das so nicht gehen kann. Es bleibt dabei. Eine von den
Ländern beabsichtigte Erhebung der Spieleinsatzsteuer von 10 % auf die Einsätze würde
unmittelbar zu einer Erdrosselung und damit dem Aus nahezu aller Automatenaufstellunternehmer
führen. Pikant ist noch dabei, dass die Umsätze in den Spielbanken nicht besteuert
werden nach dem Spieleinsatzgesetz, sondern dort eben die Kasse herangezogen wird.
Eine letztendliche Überlegung noch bitte, Herr Vorsitzender: Vor dem Hintergrund des
eindeutigen Appells der Branche, weiter Umsatzsteuer zahlen zu wollen, was ja wohl ein
einmaliger Vorgang in Deutschland ist, dass Unternehmer Steuern zahlen wollen, ist das
Ränkespiel der Länder mit dem vermeintlichen Argument einer Stärkung des Föderalismus
einfach nicht so nachvollziehbar. Hier vertraut die Branche jedoch auf einen zu erreichenden
Bund-Länder-Finanzausgleich. Es ist kaum jemandem zu vermitteln, dass zum Schutz von
ländereigenen Monopolbetrieben der gewerblichen Automatenaufstellung mit ihrem
weitestgehend mittelständisch geprägten Charakter und infolge auch der mittelständischen
Gastronomiebetriebe der Garaus gemacht werden würde. Deshalb erteilen Sie der
erdrosselnden Spieleinsatzsteuer eine klare Absage und kehren wir zur rechtlich und
wirtschaftlich sicheren Umsatzbesteuerung zurück. Unsere Branche sieht sich mit der Politik
in einer gesamtstaatlichen Verantwortung. Denn nur wenn Steuern gezahlt werden, kann
unser Sozialstaat letztendlich auch finanziert werden. Ich danke Ihnen, dass Sie mir zugehört
haben. Ich stehe für Fragen weiter zur Verfügung.
Vorsitzender Eduard Oswald: Vielen herzlichen Dank. Sie haben die Gelegenheit genutzt,
auf eine kurze Frage sehr breit zu antworten. Jetzt Herr Geiger, Christian Geiger,
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, ist gefordert. Bitte schön Herr Geiger.
Sv Geiger (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände): Vielen Dank, Herr
Vorsitzender. Meine Damen und Herren. Ich gestehe, dass es eine etwas spezielle Thematik
ist. Umso dankbarer bin ich, dass ich kurz darstellen kann, wie die derzeitige Situation der
Spielgerätebesteuerung auf kommunaler Ebene aussieht und wie sie sich verändern würde,
würde man einen der beiden vorliegenden Lösungsvorschläge umsetzen. Die derzeitige
Situation sieht so aus bei der Besteuerung von Spielgeräten außerhalb von Spielbanken, die
klammere ich jetzt mal aus die Spielbanken: Es gibt einmal die staatliche Umsatzsteuer,
jedenfalls bis zu der EuGH-Entscheidung, und daneben hat es immer gegeben die örtliche
Besteuerung von Spielgeräten als wesentlicher, fast ausschließlicher Bestandteil der
kommunalen Vergnügungsteuer. Die kommunale Vergnügungsteuer gehört dem
verfassungsrechtlichen Typus der örtlichen Aufwand- und Verbrauchsteuer an und hat damit
zwei Funktionen für die Kommunen. Neben der fiskalischen Funktion, Steueraufkommen zu
generieren, ist damit mit der Möglichkeit, örtliche Satzungen festzusetzen, die Steuergegenstände,
die Höhe der Besteuerung und weitere Differenzierung einzuführen, eine
örtliche Lenkung möglich. Ich nenne als Beispiel nur die in vielen Kommunen stark
differenzierende Besteuerung von normalen Spielgeräten und von Spielgeräten, die so
genannten Gewalt verherrlichende Spiele zum Gegenstand haben. Da ist also ein Faktor von
drei bis fünf im Unterschied. Zu der fiskalischen Dimension der kommunalen Vergnügungsteuer,
die beträgt im Jahr 2004 250 Mio. Euro bundesweit. Der Löwenanteil davon entfällt,
wie gesagt, auf die Spielbesteuerung. Es werden also zwei Zwecke erfüllt: kommunale
Autonomie und Aufkommen.
Jetzt gibt es zwei Lösungsentwürfe: Der erste, den kann ich ganz kurz abhandeln, der des
Bundes, die Umsatzsteuer auszudehnen, der wäre unproblematisch. Damit würde nur die
herkömmliche Situation fortgeschrieben, dass es zwei Steuern gibt, die staatliche
Umsatzsteuer und die kommunale. Der zweite Lösungsvorschlag, der des Bundesrates, ist
dagegen sehr problematisch aus kommunaler Sicht. Das liegt daran, da muss ich eine kleine
Vorbemerkung machen, dass im Augenblick die meisten Kommunen ihre örtliche Besteuerung
umstellen müssen aufgrund einer geänderten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
In früheren Jahrzehnten wurde einfach immer pro Gerät ein Pauschalbetrag
pro Monat erhoben. Jetzt wird das nur noch unter sehr schwierigen Voraussetzungen
zugelassen, sodass die meisten Kommunen dazu übergehen, auch variabel zu besteuern,
also entweder den Spieleinsatz oder die Nettokasse. Das sind die beiden verbreiteten
Modelle. Wir haben dann also einen neuartigen Typus der kommunalen Steuer, der auch
sozusagen am Volumen des Spiels orientiert ist. Das muss man wissen. Jetzt droht damit die
Situation, dass dieses neue Spieleinsatzsteuergesetz des Bundes und die örtliche
Besteuerung letztlich auf die gleichen oder ähnlichen Bemessungsgrundlagen zugreifen,
woraus sich zwei verfassungsrechtliche Risiken ergeben. Das eine Risiko ist das Problem
der Doppelbesteuerung, die nach Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz verboten ist. Das zweite
verfassungsrechtliche Risiko ist das der Erdrosselung je nachdem, wie hoch der Steuersatz
der Spieleinsatzsteuer festgesetzt wird. Wir halten diese beiden Risiken für so erheblich,
dass wir damit rechnen, dass wir möglicherweise eben dann aus verfassungsrechtlichen
Gründen gezwungen sein könnten, auf die örtliche Besteuerung ganz zu verzichten, wie sie
bisher stattfindet. Wir haben dem Bundesrat diese Problematik frühzeitig zur Kenntnis
gegeben. Es hat leider keine Reaktion auf unsere Eingabe gegeben. Auch der
Gesetzentwurf erwähnt das Problem in der Begründung gar nicht.
Jetzt also zu unserem Petitum. Am besten aus kommunaler Sicht wäre die Umsatzsteuerlösung,
und falls es ein Spieleinsatzsteuergesetz geben sollte aufgrund der noch ausstehenden
Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat, ist die schwierige Frage für
uns: Abwägung Risiken für die kommunale Steuer, dass sie ganz wegfällt, oder Sicherung
der Einnahmen? Und in dieser schwierigen Situation schlagen wir vor, dass im Falle eines
Spieleinsatzsteuergesetzes im Gesetz eine feste kommunale Quote vorgesehen wird, die die
bisherigen Einnahmen eben in der Größenordnung 250 Mio. Euro im Jahr bundesweit dann
verteilt auf die Standortkommunen, sodass das Aufkommen weiterhin gesichert ist, wenn
auch die kommunale Autonomie, deren Wert ich schon beschrieben hatte, vollkommen
wegfallen würde. Dankeschön.
Vorsitzender Eduard Oswald: Die sind uns immer - und das gilt für alle Bereiche - immer
willkommen. So, jetzt gehen wir in die nächste Runde. Kollege Manfred Kolbe, CDU/CSUFraktion.
Bitte schön, Kollege Kolbe.
Manfred Kolbe (CDU/CSU): Ich kehre noch einmal zurück zu der Besteuerung der
Geldspielgeräte. Da haben wir ja von den Betroffenen schon eine Stellungnahme gehört. Wir
haben auch von den Problemen im kommunalen Bereich gehört. Mich würde jetzt noch
einmal unter dem Gesichtspunkt Gesetzesvereinfachung, leichte Handhabbarkeit
interessieren, welchem der beiden Modelle da der Vorzug zu geben ist. Und da frage ich
zum einen die Wissenschaft, Herr Prof. Dr. Jarass und zum anderen die Finanzamtspraxis,
also Herrn Ondracek, Deutsche Steuer-Gewerkschaft.
Vorsitzender Eduard Oswald: So, d. h. die Frage ist schon gestellt oder kommt sie noch?
Manfred Kolbe (CDU/CSU): Welchem der beiden Modelle ist einmal unter Vereinfachungsgesichtspunkten
und zum zweiten unter der besseren Handhabbarkeit der Vorzug zu geben?
Vorsitzender Eduard Oswald: Vielen Dank. Und jetzt als Erster Herr Prof. Dr. Jarass.
Sv Prof. Dr. Jarass: Herr Abgeordneter, herzlichen Dank für die Frage. Ich meine, als ich
die Unterlagen zugeschickt bekommen habe und den 24-seitigen Gesetzentwurf des
Bundesrates - ist kein Scherz, der liegt Ihnen ja vor - zur Spieleinsatzsteuer vor mir gesehen
habe, war ich fassungslos. Muss ich ehrlich sagen, ich war fassungslos.
Vorsitzender Eduard Oswald: Es ist kaum möglich, wer Sie kennt.
Sv Prof. Dr. Jarass: Und ich schreibe ja: "Der 24-seitige Gesetzentwurf des Bundesrates
belegt die Bedeutung dieses wichtigen Vorhabens. Ein entscheidender Schritt zur weiteren
Vereinfachung des deutschen Steuerrechts." Da schreibe ich, dann aber klein gesetzt in
Klammern dazu: „ist ironisch gemeint!!“. Nicht, dass es jemand sozusagen falsch auffasst.
Ich glaube, bei diesem Entwurf ist von entscheidender Bedeutung neben dieser
Superkompliziertheit - das sollte so nie Gesetz werden, dieser Entwurf -, dass der internationale
Aspekt völlig vernachlässigt bleibt. Die Glücksspiele werden immer weniger in
Gaststätten und in lokalen Kasinos durchgeführt, obwohl ich das sicherlich schönste und
beste Kasino Deutschlands in Wiesbaden nur ausdrücklich loben kann. Aber das ist ein
immer kleinerer Teil. Die Glücksspiele werden immer stärker im Internet durchgeführt. Und
ich würde schon erwarten, dass man zumindest einen Versuch macht bei so einem
Gesetzentwurf, zumindest einen Versuch macht, dass man die im Internet durchgeführten
Glücksspiele auch von deutscher Seite aus besteuert. Es gibt einige Dinge, die auf der Hand
liegen, Kreditkartenzahlungen und ähnliches - die Amerikaner machen wenigstens den
Versuch, das zu besteuern. Und auch wir könnten das besteuern, jedenfalls Versuche
machen, hier das voranzutreiben.
Ich glaube - zu Ihrer Frage, Herr Abgeordneter - man müsste so sagen, der eine Aspekt,
dass nämlich die lokalen Behörden, die ja den besten Überblick, die beste
Kontrollmöglichkeit haben, die lokalen Glücksspiele zu besteuern, denen sollte man das
auch weiter überlassen, ob und wenn ja in welcher Höhe sie das besteuern. Und es ist
meines Erachtens Aufgabe des Bundesgesetzgebers, genau diesen internationalen Aspekt,
an den natürlich die lokalen und auch Länderbehörden nicht herankommen, anzugehen und
jedenfalls qualifizierte EU-konforme Versuche zu machen aus nationaler Sicht, diese
Glücksspiele zu besteuern und zwar in geeigneter Form. Soviel zu Ihrer Frage. Denn was ist
denn die Alternative? Wenn wir diesen internationalen Aspekt nicht berücksichtigen, dann
vertreiben wir systematisch die Organisation von Glücksspielen ins Ausland. Und wir haben
einen ganz krassen unfairen Konkurrenznachteil. Es ist vorher schon von den Vertretern der
lokalen und regionalen Automatenaufsteller verdeutlicht worden, diese besteuern wir
weiterhin. Es ist genau das gleiche Problem wie mit der Unternehmensbesteuerung. Wir
haben gerade vorher gehört, dass sozusagen selbstverständlich bei diesen
Sicherungsgeschäften die HGB-Bilanz natürlich zur Grundlage gemacht werden soll, obwohl
genau die gleichen Unternehmen, die hier betroffen sind, nach IFRS sehr viel marktnähere
Bilanzen erstellen, d. h. diejenigen, die international orientiert sind, zahlen keine Steuern,
diejenigen, die regional familienorientiert im Mittelstand tätig sind, sollen die ganze Steuerlast
schultern. Was hier vorgeschlagen wurde vorher bei den Sicherungsgeschäften, soll hier
genauso funktionieren, nämlich die regional familienorientierten Unternehmen sollen die
ganzen Steuern bezahlen und die international orientierten Unternehmen sollen keine
Steuern bezahlen. Und das ist nicht ein Programm für Wachstum und Beschäftigung,
sondern zur systematischen Vertreibung von Arbeitsplätzen aus Deutschland. Und aus
diesem Gesichtspunkt heraus müssen wir alles unternehmen, dass wir die lokal und regional
orientierten Unternehmen nicht stärker mit Steuerandrohung versehen, als die international
orientierten Unternehmen. Und das ist, glaube ich, das entscheidende Defizit dieses
Gesetzesvorschlags, dass die internationalen Aspekte wie bei vielen anderen Vorschlägen
auch des Bundesfinanzministeriums nicht berücksichtigt werden. Aber wir haben ja
mittlerweile einen sehr international orientierten Staatssekretär. Das wird sich sicherlich in
Zukunft vollständig ändern. Herzlichen Dank.
Vorsitzender Eduard Oswald: Sagen wir nichts jetzt, gell? Also, Prof. Dr. Jarass, vielen
Dank. Jetzt gehen wir zu Herrn Dieter Ondracek, Deutsche Steuer-Gewerkschaft. Bitte,
lieber Dieter Ondracek.
Sv Ondracek (Deutsche Steuer-Gewerkschaft): Ja, schönen Dank für die Frage. Die
Steuerverwaltung ist bisher mit Spieleinsätzen zum Glück nur sehr schmal betroffen, dann,
wenn es um die Besteuerung oder Prüfung von Automatenaufstellern und ähnliches geht.
Hier soll nun dieser Komplex ganz neu geregelt werden. Da bin ich jetzt zunächst überrascht
und enttäuscht von den Ausführungen des Herrn Jarass. Vorher, an anderer Stelle, hat erein Plädoyer dafür abgegeben, dass man einheitliche Sachverhalte einheitlich in einem
Gesetz und einem Paragraphen regelt. Das ist nun der Versuch hier, die ganze
Spielgeschichte in ein einheitliches Gesetz zu kleiden. Gleichwohl treffe ich mich im Ergebnis
mit ihm. Ich kann dem Spieleinsatzsteuergesetz nichts Positives abgewinnen. Ich glaube
auch, dass die Urheber ein bisschen von sachfremden Erwägungen geleitet worden sind. Ich
sehe da mehr das Aufkommen oder die Zuständigkeit für das Aufkommen. Wer erhält dann
das Geld, das dann dran hängt? Das mag der Vater des Gedankens gewesen sein für das
Spieleinsatzsteuergesetz. Um das ganz kurz zu machen: Ich halte die Regelung, die die
Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf hat, für die bessere. Es ist auch der Ausgangspunkt,
nämlich das EuGH-Urteil, wonach eben hier die Umsatzsteuer problematisch
geworden ist, nachdem sie bei den staatlichen Glücksspielen, bei den staatlichen
Spielbanken, nicht erhoben wird. Diesen Punkt sollte man bereinigen - so, wie es die
Bundesregierung gemacht hat und ansonsten das andere bleiben lassen.
Vorsitzender Eduard Oswald: Vielen herzlichen Dank.

Vorsitzender Eduard Oswald: Ja, wir danken Ihnen für die Offenheit. Nächste
Wortmeldung unsere Kollegin Frau Christine Scheel. Bitte schön Frau Kollegin Christine
Scheel.
Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke, Herr Vorsitzender. Ich habe ja jetzt
von verschiedenen Sachverständigen auch gehört, dass es mit der Dienstwagenbesteuerung
ein Problem ist, sehe ich genauso, haben Sie ja vorhin der Fragestellung auch entnommen.
Ich habe ebenfalls von Herrn Besse, Präsident des Bundesverbands Automatenunternehmer,
und anderen gehört, dass es sehr schwierig ist, im Blick auf diese Diskussion, die
wir bei der Spieleinsatzbesteuerung über den Bundesrat hier dargeboten bekommen, über
den Bundesratsgesetzentwurf: Ich kann nur sagen, das muss politisch entschieden werden.
Das kann man ja auf die Sachverständigen jetzt nicht abwälzen, weil, es ist eine Sache, die
zwischen Bund und Ländern geklärt werden muss. Und die Mehrheitsverhältnisse in den
Ländern sind klar. Da kann man nur sagen, wer setzt sich hier durch? Ich hoffe doch die
Vernunft und dass wir bei der Umsatzbesteuerung bleiben. D. h., wir stehen an Ihrer Seite,
Herr Besse, und auch die anderen, die das hier gesagt haben. So. Das brauchen wir dann
auch nicht weiter auswälzen.
Carl-Ludwig Thiele (FDP): Ich habe noch mal eine Frage zu den Glücksspielgeräten, und
zwar mit dem Entwurf der Bundesregierung und des Bundesrates, und da wäre ich dankbar,
dem Verband der Deutschen Automatenindustrie noch einmal aus der Praxis zu hören, wie
diese Vorschläge von ihm bewertet werden.
Vorsitzender Eduard Oswald: Die Fragestellung war an den Verband der Deutschen
Automatenindustrie, Herr Gauselmann, wenn ich das richtig sehe. Ja? Herr Gauselmann, Sie
haben das Wort.
Sv Gauselmann (Verband der Deutschen Automatenindustrie): Schönen Dank Herr
Vorsitzender, schönen Dank Herr Thiele. Ich möchte mich ganz kurz vorstellen. Mein Name
ist Paul Gauselmann. Ich bin seit 50 Jahren in der Branche, habe selber einen Betrieb mit
über 5 000 Mitarbeitern. In der Branche haben wir 60 000 Mitarbeiter. Wir haben seit einem
Jahr die Angst im Nacken, dass eine Steuer kommt, die uns praktisch nicht mehr leben lässt.
Und ich kann nur alle Politiker bitten, die hier mit betroffen sind in der Bundesregierung, die
auf dem richtigen Weg sind, wie alle Stellungnahmen, wo wir uns voll anschließen können -
wir haben ja umfassend hier Stellung genommen -, auch die Stellungnahmen der Spitzenverbände
der gewerblichen Wirtschaft, der awm, der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, auch
teilweise Herr Prof. Jarass, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, all
das spricht das, was wir als Grundsätzliches empfinden. Die Branche hat seit 50 Jahren eine
Berg- und Talfahrt in Sachen Umsatzsteuer durchgemacht, nämlich in den 50er Jahren erst
4 % mal zwei - 8 % Steuer -, dann kam die Mehrwertsteuer, damals Herr Strauß, uns allen
gut bekannt, denke ich, der gesehen hat, dass ein Faktor zwei nicht mehr machbar ist,
Faktor 1,5 ist richtig. Dann kam 1987 ein Urteil, 1,5 ist zu wenig, jetzt muss wieder richtig
besteuert werden. Daraufhin wurde ab 1991 der Faktor von 1,5 auf 2, auf 2,5, auf 3 erhöht.
Und in der Zwischenzeit gingen von acht großen Konzernen in Deutschland in der Branche
fünf pleite, ohne dass irgendwo von der Politik was gemacht worden ist. Dankenswerterweise
ist dann allerdings 1994 der EuGH fündig geworden und hat eine Besteuerung
von Beträgen, die ein Unternehmer nie in die Hand bekommt, abgelehnt. Das war der
Startpunkt, dass die Spieleinsatzsteuer, die jetzt vom Bundesrat ins Spiel gebracht wird, die
seit 1995 im Spiel ist, als Äquivalent eingesetzt werden sollte, wo man auch gleichzeitig noch
im Hintergedanken ein Gefühl hatte, die lästige Konkurrenz der Automaten, die seit den 80er
Jahren in Spielbanken tätig sind, nämlich die so genannten Einarmigen Banditen, zumindest
klein zu halten. Ich behaupte heute, wenn es so kommt, wie es jetzt im Gesetzentwurf des
Bundesrates ist, bleibt von den 60 000 Arbeitsplätzen in der Branche keiner übrig. Und da
wir eine gute Gesetzgebung und vor allen Dingen Rechtsprechung haben, bin ich sehr
zuversichtlich. Und da gibt es inzwischen auch ein paar Gutachten vom Büro Redeker, von
Prof. Birk, die ganz klar sagen, dass hier diese Steuer so rechtlich aus mehreren Gründen,
nicht nur wirtschaftlichen Gründen, sondern aus mehreren Gründen, einfach nicht haltbar ist.
Insofern könnten wir uns gemütlich zurücklehnen. Bloß das Chaos, was zwischendurch
passieren würde, bis eine Rechtsprechung da ist, möchte ich nicht erleben.
Schönen Dank, und ich kann nur bitten, dass vor dem Bundesratstermin am 7. April 2006 ein
Kompromiss zustande kommt, dass diese Mehrwertsteuerbelastung, wie sie sich auch
praktisch in Ihrem Gesetz wieder findet, dass wir diese bekommen. Wir sind heute nicht
steuerfrei. Das möchte ich auch noch mal mit einem ganz klaren Wort sagen. Wir zahlen
heute über 1 Mrd. Euro Steuern als Branche, Steuern und Abgaben. Und es geht um die
200 Mio. Euro Umsatzsteuer nach Vorsteuer. Davon zahlt die Branche letztendlich die Hälfte
als Einkommen- und sonstige Steuern, die auf dem Einkommen sind. Insofern sind es
Hundert Millionen. Wir zahlen die zusätzlich gerne, weil wir die andere Alternative als für uns
nicht hinnehmbar ansehen. Insofern die Bitte an die Politik, möglichst schnell hier dieses
ewige Auf und Ab in Sachen Umsatzsteuer für die Branche endgültig auf einen Weg zu
bringen, der europatauglich ist, sodass wir auf Dauer wieder planen können, was wir seit
einem Jahr nicht mehr können. Danke schön.
Vorsitzender Eduard Oswald: Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung der Frage des
Kollegen Thiele. Ich blicke zu meinen Kolleginnen und Kollegen. Bei mir ist schriftlich keine
Fragestellung mehr eingereicht worden, sodass wir am Ende der Anhörung sind. Ich möchte
mich bei Ihnen, den Sachverständigen, bedanken, dass Sie uns die schriftlichen
Stellungnahmen gegeben haben, dass Sie heute präzise geantwortet haben, dass Sie Ihre
Vorstellungen uns auf den Weg gegeben haben. Wir werden intensiv in den Fraktionen
beraten und auch im Finanzausschuss. Das können wir Ihnen zusichern. Wir laden Sie auch
weiterhin zu einem engen Dialog ein. Es muss nicht unbedingt das Kreuzverhör sein, das
hier angeregt worden ist, sondern wir stehen auch zu bilateralen Gesprächen, Fraktionen
und auch direkt Abgeordnete und Ausschussvorsitzender zur Verfügung. Wir wünschen
Ihnen alles Gute, und Sie können sicher sein, dass wir Ihre Anliegen ernst nehmen und in
die Beratungen mit einbeziehen.

Interessant zu lesen sind auch die seinerzeitigen Stellungnahmen.
Z. K. anbei.


Zu Arbeitsausschuss Münzautomaten gibt es noch folgendes Bild:
AMA


Grüße

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Musterbrief an den EuGH i.S. USt. auf Glücksspiel

Und noch einige Stellungnahmen anbei.

Grüße

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Äußerungen von Karl Besse

Karl Besse trug seinerzeit vor:

Bekanntlich sind mit der neuen Spielverordnung mindestens 77 % gesetzliche Auszahlquote vorgeschrieben und in der Regel werden wir etwa 85 % Gewinnauszahlquoten haben.


Wo finde ich diese Information mit mindestens 77 % gesetzlicher Auszahlquote in der SpielV ?

Grüße

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RE: Musterbrief an den EuGH i.S. USt. auf Glücksspiel

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Verlasst Euch nicht auf die Prozessbeobachter der Glücksspielindustrie!

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RE: Musterbrief an den EuGH i.S. USt. auf Glücksspiel

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am 04.03.2010 um 9:15 Uhr bei EuGH in Luxemburg - Personalausweis nicht vergessen! - Es geht um umsere wirtschaftliche Zukunft.

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Meine Antwort: Ich vertraue dem Rechtsanwalt Bernd Hansen aus Jesteburg !

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Zitat „Arbeitsauschuß Münzautomaten“ Seite 2 allerletzter Absatz:

„Die Automatenwirtschaft will Umsatzsteuer zahlen. Nicht mehr und nicht weniger.“

Quelle: http://www.forum-gewerberecht.de/attachment,attachmentid-2496.html

Wand Was hat dieser „Arbeitsauschuß Münzautomaten“ mit der Umsatzsteuer von uns Automatenaufstellern auf Umsätze aus Glücksspiel mit Geldeinsatz zu tun? schimpf

Dieser „Arbeits-Ausschuß“ („Ausschuß“ kann sich nur auf deren „Qualität“ beziehen!) besteht aus dem „Gerätehersteller-Verband“ (VDAI), dem „Gerätehändler-Verband“ (DAGV) und dem „Automatenunternehmer-Verband“ (BA).

Egal wie der EuGH entscheiden wird, weder die Mitglieder vom „Gerätehersteller-Verband“ (VDAI), noch die Mitglieder vom „Gerätehändler-Verband“ (DAGV) sind vom Ausgang des Verfahrens betroffen. Die Umsätze aus der Produktion und dem Handel mit Glücksspielgeräten wird nach wie vor der Umsatzsteuer unterliegen. Und von wem diese 11 Mitglieder vom „Automatenunternehmer-Verband“ (BA) gesponsert werden dürfte allgemein bekannt sein.

Das o.g. Zitat hat daher keinen Wert und hat trotzdem das heutige steuerrechtliche Chaos mit ausgelöst.

Fragen an diesen „Ausschuß“:
Kennt Ihr einen einzigen Automatenaufsteller der seine Umsatzsteuer aus dem Betrieb von Glücksspiel mit Geldeinsatz nicht ausgesetzt hat, bzw. gegen die USt.- Steuerbescheide keine Einsprüche eingelegt hat? Glaubt Ihr eigentlich an den Blödsinn den Ihr da verbreitet?

@anders
das will ich mal stark hoffen! Aber kommt es nicht mehr darauf an was der Kläger seinen Prozessbevollmächtigten vorgibt? Gehört dieser Kläger nicht zu einer großen russischen Investmentgruppe? Wie nah steht diese Gruppe dem o.g. Ausschuß?
7 20.02.2010 11:17 hansi ist offline E-Mail an hansi senden Beiträge von hansi suchen
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@ hansi,

Du hast das Thema verfehlt.

Ich meinte das:

http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=Submit&numaff=
C-58/09


DE 16.5.2009 Amtsblatt der Europäischen Union C 113/19

Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 11. Februar 2009 — Leo- Libera GmbH gegen Finanzamt Buchholz in der Nordheide

(Rechtssache C-58/09)
(2009/C 113/39)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht Bundesfinanzhof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Leo-Libera GmbH

Beklagter: Finanzamt Buchholz in der Nordheide

Vorlagefrage
Ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG ( 1 ) des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass den Mitgliedstaaten eine Regelung gestattet ist, nach der nur bestimmte (Renn- )Wetten und Lotterien von der Steuer befreit und sämtliche „sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz“ von der Steuerbefreiung ausgenommen sind? ( 1 ) ABl. Nr. L 347, S. 1

Gruß
anders
8 20.02.2010 13:16 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Zitat:
Original von anders
@ hansi,

Du hast das Thema verfehlt.

Ich meinte das:

http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=Submit&numaff=
C-58/09


DE 16.5.2009 Amtsblatt der Europäischen Union C 113/19

Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 11. Februar 2009 — Leo- Libera GmbH gegen Finanzamt Buchholz in der Nordheide

(Rechtssache C-58/09)
(2009/C 113/39)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht Bundesfinanzhof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Leo-Libera GmbH

Beklagter: Finanzamt Buchholz in der Nordheide

Vorlagefrage
Ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 2006/112/EG ( 1 ) des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass den Mitgliedstaaten eine Regelung gestattet ist, nach der nur bestimmte (Renn- )Wetten und Lotterien von der Steuer befreit und sämtliche „sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz“ von der Steuerbefreiung ausgenommen sind? ( 1 ) ABl. Nr. L 347, S. 1

Gruß
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9 21.02.2010 06:00 hansi ist offline E-Mail an hansi senden Beiträge von hansi suchen
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RE: Musterbrief an den EuGH i.S. USt. auf Glücksspiel

Zitat:
Original von anders
@alle Automatenaufsteller:

Meine Antwort: Ich vertraue dem Rechtsanwalt Bernd Hansen aus Jesteburg !

Gruß anders


Womit begründest Du das Vertrauen?
10 21.02.2010 07:45 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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RE: Musterbrief an den EuGH i.S. USt. auf Glücksspiel

Zitat:
Original von jasper
Zitat:
Original von anders
@alle Automatenaufsteller:

Meine Antwort: Ich vertraue dem Rechtsanwalt Bernd Hansen aus Jesteburg !

Gruß anders


Womit begründest Du das Vertrauen?


Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

ich für mein Teil würde nur solchen Leuten vertrauen die offen zeigen für welche Richtung sie arbeiten.

Das Beispiel "Linneweber-EuGH-Verfahren" ist da bezeichnet. Ich kenne nur eine Institution die alles gegeben hat damit die Automatenaufsteller zu ihrem Recht kommen.
Leider wurden genau diese Leute mit allen lobbyistischen Mitteln der Glücksspielindustrie und deren Verbände bekämpft.

Daher meine ich, dass hier alles auf dem Punkt gebracht wurde und zwar ohne wenn und aber:

http://www.uavd.de/images/stories/uavd_eugh_3._14.03.10iv.pdf
Respekt
11 21.02.2010 11:25 Carlo ist offline E-Mail an Carlo senden Beiträge von Carlo suchen
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Hallo anders,

nicht ich habe das Thema verfehlt, sondern Du hast das Wesentliche verkannt!

Auch wenn ich nur ein kleiner Automatenaufsteller bin, wie der Kläger heißt habe ich begriffen.

Allein entscheidend ist doch, wer die Gesellschafter dieser Klägerin (Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. GmbH) sind? Allein die bezahlen doch die Musik die der Rechtsanwalt vor dem EuGH zu spielen hat.

Ich meine gehört zu haben, dass diese GmbH eben von dieser russischen Firma aufgekauft wurde, die noch in 2009 auf der IMA mit einen eigenem Messestand auf Spielhallen-Einkauftournee war.

Sollten Dir andere Infos vorliegen dann bitte her damit, dass würde die Sache für alle Betroffenen etwas durchsichtiger machen.
12 21.02.2010 11:44 hansi ist offline E-Mail an hansi senden Beiträge von hansi suchen
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RE: Musterbrief an den EuGH i.S. USt. auf Glücksspiel

Zitat:
Original von jasper
Zitat:
Original von anders
@alle Automatenaufsteller:

Meine Antwort: Ich vertraue dem Rechtsanwalt Bernd Hansen aus Jesteburg !

Gruß anders


Womit begründest Du das Vertrauen?


Hallo jasper,

erwar der erste RA der in Deutschland die AdV bei der Vergnügungssteuer erstritten hat!

Hallo Carlo,

da hast Du einen sehr interessanten Bericht gefunden.

Ich meine aber dennoch, dass das taktische Vorgehen bei dem RA Bernd Hansen liegen muss. Er alleine muss jetzt seine Maßnahmen umsetzen.

Er ist momentan wirklich nicht zu beneiden!

Gruß
anders
13 21.02.2010 11:51 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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RE: Musterbrief an den EuGH i.S. USt. auf Glücksspiel

@anders,

dass ist ja beachtlich.

Aber hier geht es nicht um einen Formfehler innerhalb einer kommunalen Vergnüngungssteuersatzung vor einem Verwaltungsgericht, sondern um die Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze vor dem EuGH und darum, dass bereits 2 Verfahren durch das linke Vorgehen der Verbände im Sinne der beklagten BRD geführt worden sind.

Was für RA Hansen spricht, er scheint ein Einzelkämpfer zu sein und nicht in wie in den beiden anderen Fällen einer riesen Kanzlei anzugehören.

5.000 Aufsteller dürften gespannt sein.
14 22.02.2010 07:51 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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RE: Musterbrief an den EuGH i.S. USt. auf Glücksspiel

Zitat:
Original von jasper
@anders,

dass ist ja beachtlich.

Aber hier geht es nicht um einen Formfehler innerhalb einer kommunalen Vergnüngungssteuersatzung vor einem Verwaltungsgericht, sondern um die Umsatzsteuer auf Glücksspielumsätze vor dem EuGH und darum, dass bereits 2 Verfahren durch das linke Vorgehen der Verbände im Sinne der beklagten BRD geführt worden sind.


@jasper,

sehe ich auch so und dennoch war es damals ein richtungsweisender Erfolg. Der Formfehler war die Anwendung einer rechtswidrigen Vergnügungssteuersatzung und VG und OVG haben diesem Spuk endlich ein Ende gemacht.

Das Problem im Verwaltungsrecht liegt jedoch in der möglichen Neuschaffung von rechtswidrigen und unrealistischen Vergnügungssteuersatzungen. Und dagegen ist eben keiner geschützt. Durch den Rechtsmittelbehelf und Erfolge vor Gericht kann sich u. a. eine Vergnügungssteuersatzung noch nach z. B. über 100 Jahren gegen die Erben und Nachfolger auswirken. Bedeutet für den Gewerbetreibenden alle 10 Jahre eine Insolvenz mit anschließendem Neuanfang.

Zitat:
Was für RA Hansen spricht, er scheint ein Einzelkämpfer zu sein und nicht in wie in den beiden anderen Fällen einer riesen Kanzlei anzugehören.

5.000 Aufsteller dürften gespannt sein.


@jasper,

es ist offensichtlich richtig, dass RA Hansen ein Einzelkämpfer ist. Warum soll sich der Erfolg aus der Vergnügungssteuer nicht auch in der anstehenden Vorlagefrage zur deutschen Umsatzsteuer fortsetzen.

Es gibt ja schon seit vielen Jahrzehnten erhebliche Mängel in der deutschen Umsatzbesteuerung von Glücksspielen. Alleine die Nichtumsetzung der 6. Mehrwertsteuerrichtline wird allen Beteiligten unvergessen bleiben.

Auch wenn die Chancen möglicherweise nur 50:50 stehen, bin ich sehr zuversichtlich, dass der EuGH sich durch „Wortspielereien“ nicht beeindrucken lassen wird.


Wenn die Sachlichkeit nicht mehr zählt, dann haben wir ja noch das

Grundgesetz

I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19)

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Gruß
anders

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 22.02.2010 23:55.

15 22.02.2010 23:44 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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RE: Musterbrief an den EuGH i.S. USt. auf Glücksspiel

Zitat:
Original von anders

Es gibt ja schon seit vielen Jahrzehnten erhebliche Mängel in der deutschen Umsatzbesteuerung von Glücksspielen. Alleine die Nichtumsetzung der 6. Mehrwertsteuerrichtline wird allen Beteiligten unvergessen bleiben.
Gruß
anders


Alleine die Nichtumsetzung der 6. Mehrwertsteuerrichtline wird allen Beteiligten unvergessen bleiben.

.... unvergessen bleiben? - Wann und wie wurde die Richtlinie umgesetzt? Habe ich das ewas verpasst?

Solange wie die Umsätze aus Glücksspiel mit Geldeinsatz der Umsatzsteuer unterworfen werden, solange wird die EG- Richtlinie von der BRD missachtet. Von einer Umsetzung der Richtlinie ins nationale Recht der BRD kann daher bis heute keine Rede sein!

Daher meine auch ich, dass hier alles auf dem Punkt gebracht wurde und zwar ohne wenn und aber:

http://www.uavd.de/images/stories/uavd_eugh_3._14.03.10iv.pdf

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 23.02.2010 07:25.

16 23.02.2010 07:23 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
jochen B. jochen B. ist männlich
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Hi r2d2
die von Dir angegebene Faxnummer ist nicht richtig.

Der Text gefällt, daher hier alle Texte mit Anschriften und richtigen Faxnummern direkt zum Ausdrucken auf euren Firmenbögen.

Dateianhänge:
unknown Commission Européenne.doc (66 KB, 251 mal heruntergeladen)
unknown Court of Justice of the European Communities.doc (65 KB, 292 mal heruntergeladen)
pdf Finance Committee of the German Federal.pdf (131,40 KB, 267 mal heruntergeladen)
17 24.02.2010 17:13 jochen B. ist offline Beiträge von jochen B. suchen
jasper
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@jochen,

dank Deiner Hilfe dürften es auch die Engländer und Franzosen verstanden haben.

SUPER Danke
18 25.02.2010 07:32 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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@alle

Können Musterbriefe einem anstehenden Verfahren auch schaden?

Was können Musterbriefe den Automatenaufstellern eigentlich bringen, wenn Sie nicht direkt von RA Bernd Hansen verfasst sind?

Macht es wirklich noch Sinn, sich immer wieder nur auf die bisherigen beiden Urteile zu beziehen?


Muss RA Bernd Hansen nicht ein wesentlich höheres Risiko eingehen?

Muss RA Bernd Hansen nicht mit völlig neuen Argumenten kommen?

Muss RA Bernd Hansen nicht da ansetzen, wo die anderen Prozesse endeten?


Kann RA Bernd Hansen mit neuen Standpunkten überhaupt die Richter des EuGHs überzeugen?


Nur noch 6 Tage, dann wissen wir mehr!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 26.02.2010 05:43.

19 26.02.2010 05:41 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Hallo anders,
ich habe die Musterbriefe und insbesondere die Anlage so gelesen und verstanden, dass es nicht nur um die damaligen manipulierten Verfahren geht, sondern ganz besonders um die Aufklärung darüber, unter welchen dreckigen Umständen es zu der heutigen Umsatzbesteuerung von Glücksspiel in Spielhallen und Spielbanken gekommen ist.

Stell doch Deine Fragen an RA Hansen selbst.
Seine Telefonnummer findest Du auf seiner Homepage. Sende ihm doch bitte auch einen Link von diesem Forum, nur zur Info das er nicht allein ist.

Hier eine Frage von mir:
Muss RA Bernd Hansen sich eine Insel im Südpazifik kaufen, wenn er sich dem Druck der Glückspielindustrielobby wie zuvor Glawe und Linneweber gebeugt hat und deswegen das Verfahren für die Aufstellerschaft in die Hose geht?
20 26.02.2010 21:30 Wilde Irene ist offline E-Mail an Wilde Irene senden Beiträge von Wilde Irene suchen
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