unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Arbeitsbescheinigung ausstellen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Arbeitsbescheinigung ausstellen
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
RalfBecker RalfBecker ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 01.12.2009
Beiträge: 2
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 10.463
Nächster Level: 13.278

2.815 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Text Arbeitsbescheinigung ausstellen

Sehr geehrte Gemeinde,

mich interessiert, wie ein Gewerbetreibender sanktioniert werden kann, der einer anderen Person eine Arbeitsbescheinigung ausstellt ("Herr X war vom 01.01.2005 - 01.01.2009 hier als Verkäufer beschäftigt"), obwohl diese Person nie dort gearbeitet hat.

Straf- und steuerrechtlich dürfte da wohl nichts zu machen sein, aber wie sieht es gewerberechtlich aus?

Ich bedanke mich für die Antworten.


Beste Grüße

Ralf
1 01.12.2009 21:03 RalfBecker ist offline E-Mail an RalfBecker senden Beiträge von RalfBecker suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.710
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.647.731
Nächster Level: 11.777.899

130.168 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

die Frage ist: für welchen Zweck wurde die Bescheinigung ausgestellt? Hat dadurch jemand unrechtmäßig einen Vorteil erlangt?
Wenn ja, dürfte der Vorgang strafrechtlich schon relevant sein.
2 02.12.2009 08:40 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.261
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.314.760
Nächster Level: 22.308.442

1.993.682 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Unter Umständen läge eine Urkundenfälschung vor.
3 02.12.2009 11:16 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
RalfBecker RalfBecker ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 01.12.2009
Beiträge: 2
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 10.463
Nächster Level: 13.278

2.815 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von RalfBecker


www.Fiat-126-Forum.de







Ne ne, Urkundenfälschung kann ja nicht vorliegen, wenn der Unternehmenschef die Urkunde selbst ausstellt. Ebensowenig Betrug - es sei denn, das Ding wird dazu benutzt sich einen Job zu verschaffen, dann könnte von Anstellungsbetrug die Rede sein.

Hier ging es darum, dass die Person bei der IHK einen Antrag nach § 45 Abs. 2 BBiG gestellt hat.

Strafrechtlich wohl völlig unbedenklich, aber gewerberechtlich???
4 02.12.2009 15:07 RalfBecker ist offline E-Mail an RalfBecker senden Beiträge von RalfBecker suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.261
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.314.760
Nächster Level: 22.308.442

1.993.682 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Nicht nur wer die falsche Urkunge herstellt, sondern auch wer sie gebraucht, handelt strafbar. Fraglich ist nur, ob das Papier eine Urkunde ist.

Aber wir sind hier ja weder Rechts- noch Staatsanwälte.
5 02.12.2009 15:24 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Arbeitsbescheinigung ausstellen


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Casinos in Japan könnten sich als verlorene Wette hera [...] Spielrecht   10.04.2018 09:22 von schindel     10.04.2018 09:22 von schindel   Views: 3.862
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 50.792 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.082.950


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 105 | Gesamt: 0.498s | PHP: 99.8% | SQL: 0.2%