Erteilt sich Gemeinde selbst die Marktfestsetzung? |
Solon
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OJ Neuss
Haudegen
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RE: Erteilt sich Gemeinde selbst die Marktfestsetzung? |
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Hallo aus Neuss,
das war ja mal 'ne harte Nuss.
Die Behörde machte eine "Selbstfestsetzung" s. Friauf Rdnr. 36 zu § 69 GewO oder Landmann/Rohmer Rdnr. 26 zu § 69.
Mein neuer Lieblingsbegriff ist jetzt: [bt]"intrakorporative Organisationsmaßnahme"
.[/bt]
Im Privatleben gibt es das an der Theke, wenn ich mir selbst noch ein Bierchen "genehmige".
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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2
26.11.2009 12:54 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Themenstarter
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Hallo Kollege Schmitz,
weil der Markt bereits am Sonntag ist, habe ich die Frage auf die Schnelle hier gepostet. Später bin ich auch in Landmann-Rohmer fündig geworden und habe die Gemeinde informiert. Es ist eigentlich auch logisch, setzen doch die Marktpriviliegien einen entsprechenden Bescheid voraus.
für die Mühe!
Gruß aus Wetzlar
Frank Schuster
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3
26.11.2009 13:01 |
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wyhlmaus50
Tripel-As
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Selbstverständllch kann die Gemeinde einen Markt, den sie selbst veranstaltet, festsetzen.
Dann aber nicht als Bescheid = Verwaltungsaklt sondern als Internum.
Meist wird dies durch Satzung geregelt, in der auch die Markltordnung mit enthalten ist.
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4
05.06.2013 12:52 |
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