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Zum Ende der Seite springen Eislaufbahn als Volksfest?
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MA MA ist männlich
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Eislaufbahn als Volksfest?

Liebe Kollegen,

mir liegt folgende Anfrage auf dem Tisch:

Unser Gewerbeverein möchte auf einem Privatgelände eines Sportvereins eine Eislaufbahn errichten. Um diese Fläche sollen entsprechende Stände (Schlittschuhverleih und -verkauf), Imbissbuden, Glühweinstand, etc. aufgebaut werden.

Probleme sehen wir jetzt schon bei der Dauer der Veranstaltung von ca. 4 Wochen und der Lärmbelastung für die Nachbarschaft. Hier werden wir den Immissionsschutz unseres Kreises involvieren. Mal sehen, was sich da regeln lässt.

Vom ersten Gefühl würde ich hier ein Volksfest festsetzen! Liege ich damit richtig? Für ein paar Tipps wäre ich dankbar...

Gruß MA
1 09.11.2009 15:58 MA ist offline E-Mail an MA senden Beiträge von MA suchen
Solon
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Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
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RE: Eislaufbahn als Volksfest?

Hmmm, wir haben in unserer Innenstadt einen Weihnachtsmarkt http://www.weihnachtsmarkt-deutschland.d...pforzheim.html - und seit Neuestem platziert die Innenstadtförderung dort auch noch eine Eislauffläche http://www.ws-pforzheim.de/citymarketing...ty-on-ice.html . Die halten wir hier strikt getrennt vom (festgesetzten) Weihnachtsmarkt und lassen das unter Sondernutzung laufen. Obwohl die Eislauffläche selbst auch eine flankierende (und nicht vom Weihnachtsmarkt umfasste) Gastronomie hat und alles zusammen in sehr engem Zusammenhang steht, also direkt zusammengebaut ist. Nach Ende des Weihnachtsmarktes bleiben ein paar Stände vom Weihnachtsmarkt rund um die Eisfläche stehen - und laufen dann nicht mehr als Weima, sondern auch unter Sondernutzungserlaubnis. Andererseits steht natürlich dem nichts im Wege, hier das Ganze als Spezialmarkt festzusetzen.

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Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Sigi2910: 10.11.2009 08:47.

2 10.11.2009 08:45 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Solon
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RE: Eislaufbahn als Volksfest?

Hallo aus dem Norden,

auch wir haben seit dem letzten Jahr eine Eislauffläche auf unserem Weihnachtsmarkt und einige Zeit darüber hinaus... (Stralsunder Weihnachtsmarkt)

Für die Dauer des Marktes nehmen wir die Eislaufbahn mit in die Festsetzung hinein und danach läuft es dann auch bei uns über die Sondernutzung. Die Glühwein- und Co.- Anbieter, die ebenfalls länger bleiben, haben dann eine Gestattung für die Zeit... Natürlich sind dann auch die Vorschriften des Reisegewerbes zu beachten...
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3 10.11.2009 09:37 Stralsundchen ist offline E-Mail an Stralsundchen senden Homepage von Stralsundchen Beiträge von Stralsundchen suchen
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RE: Eislaufbahn als Volksfest?

Moin Moin
Wenn der Veranstalter gleichzeitig einen Weihnachtsmarkt veranstaltet und einen Festsetzungsantrag stellt, dann lässt sich auch was festsetzen.

Ansonsten bleib nur eine öffentliche Vergnügung übrig. Hier können dann von der Ordnungsbehörde genauso Auflagen für die Durchführung erteilt werden.

Andere Frage:
Das "Privatgelände" des Sportvereins hat dieser nicht zufällig von der Gemeinde gepachtet?
Da hätte die Gemeinde für die "Weitervermietung" schon ein Mitspracherecht bei der Vertragsgestaltung mit dem Betreiber der Eislauffläche.

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Kirsten Venz




4 10.11.2009 11:07 ve-ru ist offline E-Mail an ve-ru senden Homepage von ve-ru Beiträge von ve-ru suchen
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Eislaufbahn

Moin ich habe zwar keine Antwort zu dem Thema , sondern einer Frage..
wird bei euch diese Eislaufbahn auch an den sog. stillen Tagen betrieben und wenn ja, ganztätig oder zeitlich begrenzt?

Danke im Voraus für euere Hilfe
5 10.11.2009 15:55 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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Also bei uns startet die Eislaufbahn erst mit Beginn des Weihnachtsmarktes am 27.11., nach den Stillen Feiertagen. Kann da also leider nicht weiterhelfen...
Da der Markt auch nur bis zum 23.12. festgesetzt ist, gilt ab 24.12. wieder unser Feiertagsgesetz.

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6 10.11.2009 17:26 Stralsundchen ist offline E-Mail an Stralsundchen senden Homepage von Stralsundchen Beiträge von Stralsundchen suchen
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Danke erstmal für die Hinweise...
7 20.11.2009 07:52 MA ist offline E-Mail an MA senden Beiträge von MA suchen
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