| Forum-Gewerberecht wird Ihnen zur Verfügung gestellt von TIGRIS-SOFTWARE |
|
Abstände oder Trennwände ? WARUM ?      |
gmg
Foren Gott
 

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 3.308
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.904.958
Nächster Level: 6.058.010
 |
|
| Abstände oder Trennwände ? WARUM ? |
|
Ein Paradebeispiel für die aktuellen Aufstellungsverhältnisse in den Spielhallen anbei !
Was sagt uns § 3 SpielV:
SpielV § 3 Zahlenmäßige Beschränkung der Aufstellung
(2) In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen darf je 12 Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Geld- oder Warenspielgerät aufgestellt werden; die Gesamtzahl darf jedoch zwölf Geräte nicht übersteigen. Der Aufsteller hat die Geräte einzeln oder in einer Gruppe mit jeweils höchstens zwei Geräten in einem Abstand von mindestens 1 Meter aufzustellen, getrennt durch eine Sichtblende in einer Tiefe von mindestens 0,80 Meter, gemessen von der Gerätefront in Höhe mindestens der Geräteoberkante. Bei der Berechnung der Grundfläche bleiben Nebenräume wie Abstellräume, Flure, Toiletten, Vorräume und Treppen außer Ansatz.
Von solchen Aufnahmen könnte ich hier Dutzende einstellen....
Belassen wir es bei der EINER.
Eine absolut überflüssige Beanstandung ! Es wird ein Mal ein verordnungskonformer Zustand hergestellt, und dann ist es gut.... aber nein, es muß ja erst "das Amt" kommen und meckern....
Und das nach fast vier Jahren.....
Grüße
gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt.
Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.
__________________ Neufassung der SpielVO
"die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche erforderlichen Daten für steuerliche Erhebungen nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu dokumentieren.“
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 05.11.2009 21:04.
|
|
1
05.11.2009 21:03 |
|
|
|
|
TIGRIS-Werbung
|
|
|
|
rosebud
Tripel-As

Dabei seit: 18.08.2009
Beiträge: 160
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 161.588
Nächster Level: 195.661
 |
|
| RE: Abstände oder Trennwände ? WARUM ? |
|
hi,
erbsenzähler !
|
|
2
06.11.2009 01:03 |
|
|
Solon
|
|
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.055
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.221.073
Nächster Level: 2.530.022
 |
|
@gmg
Du zäumst das Pferd von hinten auf!
Wir Otto- Normalaufsteller werden uns zukünftig noch ganz andere Dinge einfallen lassen müssen um neben der finanziellen und politischen Allmacht der Hersteller-Aufsteller weiterhin bestehen zu können.
|
|
3
06.11.2009 06:46 |
|
|
bandick

König
   
Dabei seit: 12.01.2011
Beiträge: 888
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 442.204
Nächster Level: 453.790
 |
|
in der badischen zeitung hat sich der finanzsekretät der spd ingo rust dafür ausgesprochen, spielhallenbetreibern zukünftig nur eine befristete erlaubnis zu erteilen und einen mindestabstand zwischen zwei spielhallen festzuschreiben, weil einige betreiber die vorgabe, lediglich 12 geräte pro halle dadurch unterlaufen, dass sie benachbarte hallen betreiben und diese lediglich durch glaswände trennen. eigentlich clever.
festgeschrieben werden soll das im nächsten jahr.
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-...--52289624.html
|
|
4
25.11.2011 13:28 |
|
|
|
| Berechtigungen
|
| Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist An.
Smilies sind An.
[IMG] Code ist An.
Icons sind An.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 55.598 | Views gestern: 77.217 | Views gesamt: 60.811.750
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|