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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Abstände oder Trennwände ? WARUM ? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Abstände oder Trennwände ? WARUM ? 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Abstände oder Trennwände ? WARUM ?

Ein Paradebeispiel für die aktuellen Aufstellungsverhältnisse in den Spielhallen anbei !

Was sagt uns § 3 SpielV:

SpielV § 3 Zahlenmäßige Beschränkung der Aufstellung
(2) In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen darf je 12 Quadratmeter Grundfläche höchstens ein Geld- oder Warenspielgerät aufgestellt werden; die Gesamtzahl darf jedoch zwölf Geräte nicht übersteigen. Der Aufsteller hat die Geräte einzeln oder in einer Gruppe mit jeweils höchstens zwei Geräten in einem Abstand von mindestens 1 Meter aufzustellen, getrennt durch eine Sichtblende in einer Tiefe von mindestens 0,80 Meter, gemessen von der Gerätefront in Höhe mindestens der Geräteoberkante. Bei der Berechnung der Grundfläche bleiben Nebenräume wie Abstellräume, Flure, Toiletten, Vorräume und Treppen außer Ansatz.

Von solchen Aufnahmen könnte ich hier Dutzende einstellen....
Belassen wir es bei der EINER.

Eine absolut überflüssige Beanstandung ! Es wird ein Mal ein verordnungskonformer Zustand hergestellt, und dann ist es gut.... aber nein, es muß ja erst "das Amt" kommen und meckern....

Und das nach fast vier Jahren.....

Grüße

gmg hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
Abstände_Trennwände_1.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



__________________
Neufassung der SpielVO
"die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche erforderlichen Daten für steuerliche Erhebungen nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu dokumentieren.“


Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 05.11.2009 21:04.

1 05.11.2009 21:03 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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rosebud rosebud ist männlich
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RE: Abstände oder Trennwände ? WARUM ?

hi,

erbsenzähler ! Applaus Applaus
2 06.11.2009 01:03 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
Solon
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jasper
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@gmg

Du zäumst das Pferd von hinten auf!
Wir Otto- Normalaufsteller werden uns zukünftig noch ganz andere Dinge einfallen lassen müssen um neben der finanziellen und politischen Allmacht der Hersteller-Aufsteller weiterhin bestehen zu können.
3 06.11.2009 06:46 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
bandick bandick ist weiblich
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in der badischen zeitung hat sich der finanzsekretät der spd ingo rust dafür ausgesprochen, spielhallenbetreibern zukünftig nur eine befristete erlaubnis zu erteilen und einen mindestabstand zwischen zwei spielhallen festzuschreiben, weil einige betreiber die vorgabe, lediglich 12 geräte pro halle dadurch unterlaufen, dass sie benachbarte hallen betreiben und diese lediglich durch glaswände trennen. eigentlich clever.

festgeschrieben werden soll das im nächsten jahr.

http://www.badische-zeitung.de/suedwest-...--52289624.html
4 25.11.2011 13:28 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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