Solarmakler §34c GewO |
dietersolar
Grünschnabel
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Hallo,
Unterliegt die Tätigkeit eines Solarmaklers dem §34c der GewO ?
Tätigkeit eines Solarmaklers je nach Ausprägung: Ermitteln / Erfassen von für Photovoltaik-Nutzung geeigneten Dächern, teilweise Klärung der Voraussetzungen mit Dachbesitzer, Stromversorger etc.
Die Vermittlung (Kontakt zum potentiellen Dachnutzer) erfolgt in vielen Fällen über Dachbörsen im Internet.
Viele Grüße aus Bayern
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1
30.10.2009 08:04 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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soweit der Makler dafür sorgt oder anstrebt, dass zwischen dem Gebäudeeigentümer einerseits und einem Anlagenbetreiber andererseits ein einem Miet- oder Pachtvertrag entsprechender oder angenäherter Vertrag zu stande kommt, würde § 34c GewO Anwendung finden.
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2
02.11.2009 11:30 |
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