Sozialladen "Spendenhaus" Gewerbe anmelden ja oder nein?!? |
G. Jensen
Grünschnabel
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Sozialladen "Spendenhaus" Gewerbe anmelden ja oder nein?!? |
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aus dem hohen Norden!
Ich habe eine Anfrage von einer Dame, die wissen möchte, ob sie ein Gewerbe anzumelden hat oder nicht.
Es handelt sich hierbei um einen eingetragenen Verein, der eine Art Spendenhaus eröffnen möchte. Es werden Sachspenden entgegen genommen. Diese werden dann zum kleinen Preis wieder veräußert. Die Dame sagte, es stecke keinerlei Gewinnabsicht dahinter. Mit den Einnahmen sollen lediglich die Unterhaltungskosten abgedeckt werden und das was übrig beibt wird gespendet. (Kindergärten o. Ä.)
Ich frage mich jedoch, ob tatsächlich keine Gewinnabsicht dahinter steckt?
denn Ziel ist es doch sicher, so viele Einnahmen wie möglich zu erzielen... wie diese nun verwendet werden, ist an sich doch auch gar nicht nachzuweisen und auch nicht relevant oder ?!
Ich hoffe auf Hilfe und sag schon mal
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1
06.10.2009 13:55 |
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Solon
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Renate Jacob
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Hallo in den hohen Norden,
bei mir hat jedenfalls eine gGmbH von ganz alleine einen Sozialladen als Gewerbe angezeigt und ich hab auch nicht einen Moment bei der Gewerbeanmeldung gezögert.
Man kann sich aber die Satzung des Vereines mal geben lassen. Wenn da z.Bsp. drinn steht, dass kein Gewinn erzielt werden darf, würde ich sie gewähren lassen und ggf. das Finanzamt informieren.
Viele Grüße aus Thüringen
sendet
Renate Jacob
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2
06.10.2009 14:22 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Die in der Satzung eines Vereins fixierte Gemeinnützigkeit hindert den Verein nicht daran, einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" zu betreiben, der dann von den steuerlichen Vergünstigungen ausgenommen ist. Die Satzung hilft da also nicht weiter.
Ich würde einen Verkauf, bei dem Gelder vereinnahmt werden, die über Gestehungskosten liegen, was hier ja nicht fraglich ist, immer als Gewerbe einstufen, es sei denn, es läge eine Bagatelle vor, was aber wiederum bei der Einrichtung eines Ladenlokals regelmäßig nicht angenommen werden kann.
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07.10.2009 14:33 |
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BernshausenL
Tripel-As
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Ich habe hier einen ähnlichen Fall und hoffe auf eure Mithilfe. Mich hat heute eine Frau angerufen, die vorhat selbstgenähte/-geschneiderte Waren (Kleidung, Decken, etc.) zu verkaufen.
Jetzt ist es so: Die Frau wird die kompletten Einnahmen spenden (Kinderheim in Rumänien wenn ich mich richtig erinnere). Selbst die Materialkosten wird sie von den eingenommenen Beträgen nicht abziehen, entweder werden Stoffe gespendet oder von ihr selbst gekauft und weiter verarbeitet.
Wir haben uns hier den Kopf zerbrochen, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, wenn sie selbst keinen Cent davon sieht und auch keine ihr entstehenden Kosten damit deckt. Sie wollte sich nur absichern, dass es sich hierbei nicht um ein Gewerbe handelt, damit eben auch keine Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen muss.
Wenn dies der Fall wäre müsste die Gebühren für die Eintragung und der Mindestjahresbeitrag gezahlt werden, somit verbliebe nicht mehr viel zu spenden bzw. würde die Frau die kompletten Kosten selber tragen müssen um den vollen Betrag spenden zu können. Kann ja eigentlich auch nicht Sinn und Zweck sein?!!?!!
Daher meine Frage: Gewerbe, Gewinnerzielungsabsicht JA oder NEIN?!
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29.07.2014 13:43 |
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Christoph Günther
Mitglied
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Sie sagt selbst, dass sie Gewinn erzielen möchte, damit sie diesen Spenden kann. Daher Gewinnerzielungsabsicht = ja.
Aufgrund der Gewinnverwendungsabsicht kann sie aber mal anfragen beim Finanzamt oder HWK nachfragen, welche Änderungen sich ergeben, wenn man den kompletten Gewinn spendet.
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29.07.2014 14:44 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
zunächst einmal ist klar, dass es auf die Verwendung des Gewinns nicht ankommt. Wenn ich allerdings lese:
Zitat: |
Original von BernshausenL
Jetzt ist es so: Die Frau wird die kompletten Einnahmen spenden (Kinderheim in Rumänien wenn ich mich richtig erinnere). Selbst die Materialkosten wird sie von den eingenommenen Beträgen nicht abziehen, entweder werden Stoffe gespendet oder von ihr selbst gekauft und weiter verarbeitet. |
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frage ich mich, ob hier überhaupt ein Gewinn angestrebt wird. Wenn nur deshalb ein "Überschuss" bleibt, weil die Frau sich den Materialaufwand nicht vergüten lässt, sehe ich noch nicht, dass aus der Tätigkeit ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt wird.
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29.07.2014 16:47 |
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BernshausenL
Tripel-As
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Hallo,
das ist auch das "Problem" welches ich habe. Allerdings weiß ich auch nicht, zu welchen Preisen die Waren verkauft werden sollen. Oft ist es ja in solchen Fällen so, dass zu höheren Preisen als üblich verkauft wird, damit ein hoher Betrag gespendet werden kann.
Wenn die Frau allerdings ein Gewerbe anmelden muss wird sie die Tätigkeiten nicht ausüben, da sie dann auf den Kosten sitzen bleibt (HWK).
Irgendwie schwierig zu beurteilen, da ich mir irgendwie nicht vorstellen kann, dass das so gewollt sein kann wenn das jemand auschließlich aus gutem Zweck macht und dann alleine ca. 250,00 Euro an die HKW zahlen muss (dort gibt es diesbezüglich keine Sonderregelungen).
Also falls noch jemand Ideen oder schon mal einen ähnlich gelagerten Fall hatte..immer her damit
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7
30.07.2014 06:46 |
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