nach der GewO haben wir ja im Titel IV verschiedene Arten von Veranstaltungen, welche festgesetzt werden können. Unabhängig von den dort genannten zeitlichen Abständen soll nun festgelegt werden, das nur noch eine Veranstaltung je Vierteljahr und Örtlichkeit an Sonntagen stattfinden darf und somit genehmigt wird. Alle darüber hinaus gehende Anträge werden abgelehnt
Kann mir jemand zu dieser Konstellation einen Tip geben zur diesbezüglichen Rechtssprechnung ?
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