Makler |
marxh
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Ich habe mal wieder eine Frage.
Ein Ausländischer Bürger der im Ausland lebt, kauft sich in Deutschland mehrere Häuser, diese Vermietet und Verkauft er auch.
Hat in Deutschland keinen Betriebssitz, und hat auch keine Maklererlaubnis.
wie geht man mit so einen fall um !!!!
__________________ Ma
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1
10.09.2009 13:21 |
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Solon
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Solon
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marxh
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Danke für deine Antwort, aber ich kann nicht ganz deine Meinung teilen, denn wenn er nicht nur gelegentlich (mehr als drei Vermittl.) von ihm verwaltete Wohnungen vermittelt, oder sein privates Vermögen mit abschließenden Verkauf von mehr als drei Objekten, brauch er eine Maklererlaubnis.
Es geht mir darum, ob man was gegen die Aktivitäten aus dem Ausland was machen kann.
__________________ Ma
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3
10.09.2009 14:20 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
So wie der Sachverhalt geschildert wurde, ist der Betreffende Eigentümer der Immobilien. Er schließt also Verträge über seine eigenen Immobilien ab, indem er diese z. B. vermietet oder verkauft.
Makler kann nur sein, wer nicht gleichzeitig Vertragspartei in dem abgeschlossenen Vertrag ist (wie Abraham es schon geschrieben hat). Die beschriebene Tätigkeit stellt keine Vermittlung dar und ist somit nicht erlaubnispflichtig.
Welche Veranlassung sollte es denn geben, diese Tätigkeit zu unterbinden?
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4
10.09.2009 14:35 |
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marxh
Eroberer
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das ist ja alles ok, aber wir reden über Grenzüberschreitend tätig werdende Makler.
Im GewArch2001,S. 331 steht wie man mit solch einen Fall umgehen kann.
__________________ Ma
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5
10.09.2009 14:52 |
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