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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Marktbeschicker mit festem Lager - § 14 ? § 55 ? Oder beides? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Marktbeschicker mit festem Lager - § 14 ? § 55 ? Oder beides?
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Kranenburg   Zeige Kranenburg auf Karte Kranenburg ist männlich
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Marktbeschicker mit festem Lager - § 14 ? § 55 ? Oder beides?

Hallo Kollegen!

Mal ne kurze Frage: Personen, die auf Wochenmärkten Waren anbieten bedürfen (meiner Meinung nach) einer Reisegewerbekarte - wird aber von Kommune zu Kommune auch schon mal gerne anders gesehen.

Wenn diese Person nun eine Lagerhalle hat und von dort aus seine Waren auf den Wochenmärkten vertreibt, muss er diese Lagerhalle auch nach § 14 der örtlichen Behörde anzeigen.

Braucht er jetzt die Gewerbeanmeldung nach § 14 und gleichzeitig eine Reisegewerbekarte??

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kranenburg: 22.06.2005 12:28.

1 22.06.2005 12:05 Kranenburg ist offline E-Mail an Kranenburg senden Homepage von Kranenburg Beiträge von Kranenburg suchen
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Gert Lindke   Zeige Gert Lindke auf Karte Gert Lindke ist männlich
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Aus Osnabrück einen Gruß nach Kranenburg,
der Warenhandel auf festgestzten Wochenmärkten ist privilegiert; d.h. der Anbieter braucht keine RGK, ebenso keine § 14 GewO-Anmeldung, sofern von dem Lager keinerlei geschäfltiche Beziehungen zu Dritten unterhalten werden.
Viele Grüße
Gert Lindke
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2 22.06.2005 14:49 Gert Lindke ist offline E-Mail an Gert Lindke senden Homepage von Gert Lindke Beiträge von Gert Lindke suchen
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Kranenburg   Zeige Kranenburg auf Karte Kranenburg ist männlich
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Ah! Marktprivilegien ja - vielen Dank!
3 22.06.2005 14:52 Kranenburg ist offline E-Mail an Kranenburg senden Homepage von Kranenburg Beiträge von Kranenburg suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Aber Achtung,
die gelten nur bei gewerberechtlich festgesetzten Märkten (Titel IV GewO)

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jörg Wiesemeier: 24.06.2005 06:51.

4 23.06.2005 07:16 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Moin ....aus Cloppenburg!

So seh ich das auch!

Wenn nix festgesetzter Markt, dann nix mit Marktprivilegien nach Titel IV GewO, sondern Reisegewerbe = Titel III GewO. Und wenn der Händler dann auch noch aus seinem Lager die Ware an die Kunden abgibt (nicht nur verkauft) greift m. E. auch Titel II und damit § 14 GewO.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! Kramer
5 23.06.2005 07:39 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Claudia Komnick   Zeige Claudia Komnick auf Karte Claudia Komnick ist weiblich
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Genau, ich höre gerade wieder wie meine Kollegin versucht dies jemanden zu erklären. Bei uns gibt es im Regelfall eine Reisegewerbekarte, da der Gewerbetreibende gar nicht wissen kann, ob es sich um einen festgesetzten Markt handelt.
6 23.06.2005 11:17 Claudia Komnick ist offline E-Mail an Claudia Komnick senden Beiträge von Claudia Komnick suchen
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