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Zum Ende der Seite springen Erforderliche Anzahlvon Wachpersonen auf Volksfesten
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ve-ru   Zeige ve-ru auf Karte ve-ru ist weiblich
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Erforderliche Anzahlvon Wachpersonen auf Volksfesten

Hallo Liebe Forenmitglieder,

bei uns ist es wieder mal soweit, unser jährlich größtes Volksfest steht fast am Ende der Vorbereitung.

Wir haben dabei unter anderem auch drei richtig große Festzelte und stehen wieder vor der Frage, wieviel Wachpersonen müssen auf dem Fest zum Einsatz kommen.

Hat jemand von Euch Hinweise, wie die Anzahl der Wachpersonen zu der Anzahl der Besucher sein sollte.

Weisse Flagge

__________________







Kirsten Venz




1 30.07.2009 17:10 ve-ru ist offline E-Mail an ve-ru senden Homepage von ve-ru Beiträge von ve-ru suchen
Solon
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Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
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RE: Erforderliche Anzahlvon Wachpersonen auf Volksfesten

Also wir überlassen das dem Festzeltbetreiber selbst, wie viele Personen er als Security einsetzt. Im Regelfall sind vier Leute am Eingang und zwei bis vier weitere im und um das Zelt.
Wir als Veranstalter lassen seit zwei Jahren am Abend und an den Wochenenden sechs Leute auf dem Platz ihre Runden drehen (und dabei mitgebrachten Alkohol konfiszieren).

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
2 30.07.2009 17:39 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Solon
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Manfred Milbrodt
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RE: Erforderliche Anzahlvon Wachpersonen auf Volksfesten

...das Thema hatten wir schon einmal

So, jetzt mach ich Feierabend und geh eine Kleinigkeit + etwas
3 30.07.2009 17:46
Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
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Hallo Siggi!

Zitat:
Wir als Veranstalter lassen seit zwei Jahren am Abend und an den Wochenenden sechs Leute auf dem Platz ihre Runden drehen (und dabei mitgebrachten Alkohol konfiszieren).


Da würde mich mal die Rechtsgrundlage interesieren.
Gruß und Dank vorab
Kay Löffler

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Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kay Löffler: 30.07.2009 21:02.

4 30.07.2009 21:02 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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Was brauche ich eine Rechtsgrundlage dafür, dass ich ein paar Leute von einem Unternehmen zur Sicherheit meiner Gäste auf meinem Platz rumlaufen lasse? Übrigens mit gutem Erfolg, wir haben seither Ruhe auf unserem Platz. Da genügt die Anwesenheit schon. nd die Tatsache natürlich auch, dass wir im Festzelt seit drei Jahren durch Wechsel des Festwirts keine Ballermann-Parties mehr machen.

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Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


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5 31.07.2009 07:33 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
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Was, keine Rechtsgrundlage? Klar, das gibt das "Hausrecht" her!
6 31.07.2009 09:15 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo in die Runde,

ich denke bezüglich der Rechtsgrundlage wird momentan aneinander vorbei geredet.

Wenn ich selbst Veranstalter bin (und z.B. einen öffentlichen Platz im Rahmen einer straßenrechtlichen Sondernutzung nutze) habe ich freilich auf diesem ein Hausrecht und kann als Veranstalter bestimmen, wieviel Ordnungskräfte ich einsetze und ob ggf. mitgebrachter Alkohol außen vor bleiben muss.

Will ich jedoch einem Veranstalter als zuständige Ordnungsbehörde aufgeben, wieviel Ordnungskräfte er für eine bestimmte Veranstaltung einsetzen muss, damit Ordnungs und Sicherheit gewährleistet werden, benötige ich für diese Anordnung freilich eine Rechtsgrundlage.

Diese könnte sich jeweils in der Generalklausel der Ordnungsbehördengesetze der Länder finden.

Eine Berechnungsgrundlage für eine Kräftebemessung gibt es meines Wissens für Sicherheitsdienste nicht. Man könnte jedoch bei der Kräftebemessung auf das sog. Maurer-Berechnungs-Verfahren zurückgreifen, das für die Kräftebemessung der Sanitäts- und Rettungsdienste entwickelt wurde.

Den Link zu einem Thread, in dem wir das Thema schon mal behandelt hatten, hat Manfred ja schon oben gepostet.

Hier noch einmal der Direkt-Link zum Berechnungsmodell nach Maurer.



Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
7 31.07.2009 09:38 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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