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Was macht man zur Kontrolle und Regulierung des Glücksspieles ?   |
gmg
Foren Gott
 

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| Was macht man zur Kontrolle und Regulierung des Glücksspieles ? |
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Zitat on
.......Weil die Regulierung und Kontrolle von Geldspielen ganz besonderen Fachwissens bedarf, richtet die Regierung......
Zitat off
komplett nachzulesen:
http://www.isa-guide.de/casinos/articles...ehmlassung.html
Was das kleine Liechtenstein für Ideen hat !
Grüße
__________________ Neufassung der SpielVO
"die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche erforderlichen Daten für steuerliche Erhebungen nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu dokumentieren.“
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1
20.07.2009 06:42 |
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Claire

Tripel-As

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| RE: Was macht man zur Kontrolle und Regulierung des Glücksspieles ? |
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In zwei Wochen befasst sich der Landtag in Liechtenstein mit dem neuen Geldspielgesetz. Ein Artikel im "Liechtensteiner Vaterland" (was für ein gruseliger Titel) war überschrieben mit "Die Chancen eines modernen Geldspielgesetzes erkennen" - das trifft es eigentlich ganz gut, denn es wird vor allem darum gehen, die verschiedenen Interessen wie Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Modernität und Transparenz unter einen Hut zu bekommen.
http://www.vaterland.li/page/lv/index.cfm?id=38030
Gruß,
Claire
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2
05.03.2010 09:21 |
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Solon
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march
Doppel-As
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| RE: Was macht man zur Kontrolle und Regulierung des Glücksspieles ? |
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Der Link funktioniert leider nicht. Bitte noch einmal checken. Danke.
march
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3
07.03.2010 14:41 |
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Schadulke
Haudegen
  
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| RE: Was macht man zur Kontrolle und Regulierung des Glücksspieles ? |
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Hallo,
erste Zweifel am Gesetzesentwurf kommen aber bereits vor der Arbeitssitzung zum neuen Geldspielgesetz auf.
Es gibt folgende Kritikpunkte:
- Die Besucher des geplanten Grand Jeu-Casinos werden erfahrungsgemäß eben nicht aus dem "Glamour-Zielpublikum", sondern aus der sozialen Unterschicht stammen.
- Black Jack und Roulette werden kaum noch gespielt. Zu 80 bis 90% wird an Automaten gespielt.
- Das Tourismus-Argument ist ebenfalls zu bezweifeln. Andere Tourismusstandorte haben eher schlechte Erfahrungen mit Casinos gemacht.
- Eine Ballung von Casions löst heutzutage keine Synergieeffekte mehr aus. Im Gegenteil: Die Umsatzeinbußen betragen bis zu 30%, sodass für Liechtenstein aus wirtschaftlichen Gründen wohl auch eher ein Automatencasino Sinn machen würde.
- Experten rechnen damit, das Liechtenstein mit dem Gedanken spielt, Internet-Glücksspiel-Konzessionen zu vergeben. Allerdings scheint der Gesetzesentwurf in dieser Hinsicht nicht nur auf Liechtenstein begrenzt zu sein, was gerade im Ausland Befürchtungen und Fragen aufwirft.
- Dadurch, dass die verschiedenen Länder nicht zusammenarbeiten, um beispielsweise gesperrten Spielern das Spielen unmöglich zu machen, sodass man aus den Casions der benachbarten Länder schnell auch zum Spielen nach Liechtenstein kommen kann.
Ich habe diese Anmerkungen mal aus einem Artikel von James Graf zusammengefasst, der deutlich macht, dass das Gedankespiel Liechtensteins hin zu einem neuen gesetzesentwurf beim Glücksspiel sicherlich sinnvoll ist, in seiner jetzigen Form aber auch durchaus noch verbesserungswürdig bzw. noch nicht ausreichend weit gedacht ist.
Lassen wir uns überraschen.
http://www.forum-gewerberecht.de/editpost.php?postid=44888
Gruß,
Gerd Schadulke
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Schadulke: 09.03.2010 08:11.
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4
09.03.2010 08:11 |
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Claire

Tripel-As

gesperrter User
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| RE: Was macht man zur Kontrolle und Regulierung des Glücksspieles ? |
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| Zitat: |
Original von march
Der Link funktioniert leider nicht. Bitte noch einmal checken. Danke.
march |
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Komisch, bei mir funktioniert der Link. Lösch' doch mal den Cache bei dir und versuch's dann nochmal.
Gruß,
Claire
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5
10.03.2010 11:05 |
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Schadulke
Haudegen
  
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Hallo,
in der gestrigen Lichtensteiner Landtagssitzung ist das Geldspielgesetz weitgehend auf Zustimmung gestoßen, einzelnen Details gegenüber herrscht jedoch noch ein wenig Skepsis, die noch ein wenig Feinjustierung benötigen:
«Wenn wir uns fragen, ob wir ein Geldspielgesetz benötigen, müssen wir diese Frage mit einem klaren Ja beantworten», sagte der VU-Abgeordnete Peter Büchel in seinem gestrigen Eintretensvotum zum Bericht und Antrag der Regierung. «Das Spielen um Geld muss gesetzlich geregelt werden.» Büchel begrüsste es ausdrücklich, dass mit dem Gesetz gleich alle Arten von Geldspielen geregelt werden sollen, um somit auf einen Schlag mit dem Rest Europas gleichzuziehen. «Denn in Liechtenstein hat das Recht mit der gesellschaftlichen Entwicklung nicht Schritt gehalten», sagte Peter Büchel und spielte damit auf das absolute Geldspielverbot an, das in fast ganz Europa so nicht mehr existiert.
Eine Konzession oder doch mehr?
Allerdings sei die Vorlage noch nicht gänzlich ausgereift, führte Peter Büchel weiter aus. «Es erstaunt mich, dass 47 der rund 100 Artikel per Verordnung genauer geregelt werden. Bei so einem wichtigen Gesetz hätte ich mir mehr Inhalt und weniger Hülle gewünscht.»
In einigen Detailpunkten übte Büchel ausserdem Kritik an den Regelungen für Spielcasinos, welche das «Kernstück» des Gesetzes ausmachten. Die qualitativen Auflagen an Sicherheit und Sozialverträglichkeit fanden zwar die Zustimmung des VU-Abgeordneten. Erstaunt habe ihn aber, dass die Regierung nur eine Konzession vergeben will – und dies per Direktvergabe. Wenn mehrere Gesellschaften die entsprechenden Kriterien erfüllen, sollten sie nach Überzeugung von Peter Büchel auch die gleichen Chancen auf eine Konzession haben. «Bei mehreren Anträgen sollte der Markt entscheiden. Wenigstens aber sollte es bei der Konzessionsvergabe ein transparentes Verfahren geben.»
Wie viel Geld geht an den Staat?
Nicht ganz einverstanden ist Peter Büchel ausserdem mit der Höhe des Satzes der Geldspielabgabe. Dieser beträgt gemäss Bericht und Antrag zwischen 12,5 und 33 Prozent – je nach Höhe des Gewinns, den eine Spielbank einfährt. «Dies ist mehr als bescheiden. Mir ist nicht klar, warum wir solche Minimalsätze einführen. Gerade, weil die Rendite in dieser Branche sehr hoch ist. Ausserdem legen wir ja nur einen Rahmen fest», so Büchel, der sich eine ähnliche Bandbreite wie die Schweiz vorstellen könnte. Dort liegt der Abgabesatz zwischen 25 und 80 Prozent.
«Weg von Flickwerk und Grauzonen»
«Indem wir alle Geldspielbereiche regeln, schaffen wir erstmals Rechtssicherheit und beenden die Zeiten von Flickwerk und Grauzonen», sagte FBP-Fraktionssprecher Johannes Kaiser. Europaweit kenne heute ohnehin nur noch Island ein absolutes Geldspielverbot. «Island hat bei der Durchsetzung aber den entscheidenden Vorteil, von Wasser umgeben zu sein. Bei uns fällt diese präventive Wirkung weg.»
Darüber hinaus betonte Kaiser die wirtschaftlichen Vorteile eines Spielcasinos. «Die Schweiz hat Arbeitsplätze und Steuereinnahmen hinzugewonnen und Tourismusstandorte attraktiver gemacht.» Für Liechtenstein werde allein bei den steuerlichen Mehreinnahmen mit 3,5 bis fünf Millionen Franken gerechnet. «Dies dürfte gerade in der heutigen Zeit eine willkommene Einnahmequelle darstellen», sagte Kaiser.
«Europaweit ein Novum»
VU-Fraktionssprecher Peter Hilti bedauerte in seinem Votum, dass in der öffentlichen Debatte um das Geldspielgesetz meist nur von einem Casino die Rede ist. Schliesslich gehe es darum, dass das Liechtensteiner Geldspielrecht als Ganzes mit der rasanten Entwicklung von Elektronik, Informatik und Datenübertragung Schritt halten könne. Dass sämtliche Geldspielformen in das Gesetz integriert sind, sei europaweit jedenfalls ein Novum.
«Das Gesetz eröffnet Nischen für eine Entfaltung neuer wirtschaftlicher Aktivitäten in den Bereichen Spielbanken, Online-Geldspiele und Geschicklichkeits-Geldspiele und es sieht eine klar strukturierte Aufsicht und Kontrolle vor», sagte der VU-Fraktionssprecher. Dass zum Zweck dieser Kontrolle und vor allem zur Beratung der Kontrollorgane ein Fachbeirat geschaffen werden soll mit Mitgliedern aus den Bereichen Glückspielrecht und Betrieb von Geldspielen sowie aus dem Bereich Suchtfragen, begrüsste Peter Hilti ausdrücklich.
Drei-Säulen-Konzept gegen die Sucht
«Wie aber steht es um die möglichen sozialen Begleiterscheinungen?» Mit dieser Frage kam Hilti auf die Spielsucht und ihre Folgen zu sprechen. «Diese Probleme betreffen dann meistens nicht nur den Süchtigen, sondern auch sein gesamtes Umfeld und sein soziales Netz. Der vorliegende Bericht und Antrag nimmt hier auch den Anbieter von Geldspielen in die Pflicht und baut auf das Drei-Säulen-Modell.» Die erste Säule bestehe aus dem Sozialkonzept, welches die Anbieter von Geldspielen mit Suchtpotenzial zur Prävention und Früherkennung der Spielsucht vorlegen müssen. Die zweite Säule bestehe darin, dass übermässige Spielanreize verhindert werden sollen. So dürfen Casinos den Spielern beispielsweise keinerlei Darlehen oder Vorschüsse zukommen lassen. Die dritte Säule seien die von den Anbietern abgabepflichtiger Geldspiele zu leistenden Zahlungen, welche zur Finanzierung der Prävention und der Behebung von Spielsucht zu verwenden seien. «Meiner Meinung nach stellt dieses Drei-Säulen-Modell einen weitreichenden und notwendigen Sozialschutz dar», lautete Peter Hiltis Fazit.
Kritik am Geldspielfonds
Was Hilti dann aber doch zu bemängeln hatte, war der im Gesetz vorgesehene Geldspielfonds. 20 Prozent der Erlöse aus der Geldspielabgabe und der Zusammenarbeit mit Swisslos sollen in diesen Fonds fliessen, welcher einer eindeutigen Zweckbindung untersteht. So sollen die Mittel für gemeinnützige und wohltätige Zwecke sowie zur Finanzierung der Prävention und zur Behebung von Spielsucht verwendet werden. «Die Regierung hat in den vergangenen Jahren grosse Anstrengungen unternommen, diese Sondertöpfe und Spezialkonten abzuschaffen und die Zuflüsse in die ordentliche Staatskasse einfliessen zu lassen. Nun möchte die Regierung wieder zurück zum alten Kurs und neue Fonds und Konten erstellen», sagte Peter Hilti. «Ich persönlich halte diesen Kurs für nicht sinnvoll. Zudem stehe ich Zweckbindung sehr kritisch gegenüber.» Er werde einer Zweckbindung von Einnahmen in dieser Form jedenfalls nicht zustimmen.
Ein risikobasierter Ansatz
Im Anschluss an die Eintretensdebatte ging der zuständige Wirtschaftsminister Martin Meyer auf die Voten der Abgeordneten ein. Wichtig für das Verständnis der gesamten Vorlage sei der risikobasierte Ansatz, auf dem sie beruhe. Alltägliche und nichtgewerbliche Geldspiele unterstünden keiner Überwachung. Sei das Risiko gering – wie beispielsweise bei Geschicklichkeitsspielen wie Schach oder Billard -, setze die Vorlage auch auf einen geringen Regulierungsbedarf. «Dieser Regulierungsbedarf steigert sich dann über die Lotterien bis hin zu den Casinos, wo er den höchsten internationalen Standards entspricht», sagte Regierungschef-Stellvertreter Meyer.
Dass vieles per Verordnung geregelt werde, wie es von Peter Büchel bemängelt worden war, liegt gemäss Martin Meyer daran, dass die Regierung in weiten Bereichen Handlungsspielraum benötige, um rasch reagieren zu können. «Im Online-Bereich zum Beispiel können sich die Umstände, die Technik und die Spielformen sehr schnell ändern.»
Das Casino soll überleben können
Dass nur die Vergabe einer einzigen Spielbanken-Konzession vorgesehen ist, liege daran, dass es fraglich sei, ob zwei Casinos überhaupt überlebensfähig wären. «Deshalb wollen wir auch keinen Rechtsanspruch auf eine Konzession schaffen», sagte der Wirtschaftsminister. Eine öffentliche Ausschreibung wiederum wäre mit erheblichem Aufwand verbunden. «Aber auch bei der Direktvergabe durch die Regierung erhält derjenige Bewerber den Zuschlag, der die gesetzlichen Kriterien am besten erfüllt.»
Dass der Abgabesatz für die Casinos zwischen 12,5 und 33 Prozent liegen soll, komme daher, dass die Regierung dem Liechtensteiner Konzessionsinhaber einen Standortvorteil sichern wolle. Ausserdem kämen auf ihn auch noch die Aufsichtsabgabe und die ordentliche Besteuerung zu. Insgesamt müsse es möglich sein, in den 20 Jahren der vorgesehenen Konzessionslaufzeit die Investitionen in einen Casinobau von 40 bis 60 Millionen Franken zu amortisieren. Wie hoch der Abgabesatz schliesslich sei, sei aber eine politische Entscheidung des Landtags. Genau, wie es in dessen Händen liege, ob ein Geldspielfonds nach dem Beispiel der Schweiz eingerichtet werde.
Noch einiges an Abklärungen nötig
Das Eintreten auf die Vorlage war schliesslich unbestritten und in der ersten Lesung kamen vor allem jene Kritikpunkte zur Sprache, die bereits in der Eintretensdebatte vorgebracht worden waren. Bis zur zweiten Lesung dürften auf jeden Fall noch einige Abklärungen auf das Ressort Wirtschaft zukommen. Das Gesetz als Ganzes scheint aber unumstritten.
http://www.vaterland.li/index.cfm?ressor...=print&id=38300
Grüße,
Gerd Schadulke
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6
18.03.2010 08:03 |
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prochnau
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Die Planungen zum neuen Geldspielgesetz in Liechtenstein sind im vollen Gange. Von den Plänen zur Einrichtung eines Geldspielfonds, in das 20% aller Einnahmen aus dem Glücksspiel einfließen sollen, wird jedoch wohl vorerst verzichtet. Zumindest ist das die Ansicht von Wirtschaftsminister Meyer.
http://www.vaterland.li/index.cfm?ressor...urce=lv&id=8233
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7
13.04.2010 09:47 |
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Claire

Tripel-As

gesperrter User
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Der aktuelle Stand sieht wie folgt aus: Die Regierung in Liechtenstein hat sich auf eine Geldspielabgabe für die Spielbanken festgelegt, die zwischen zwischen 12,5% und 40% der Bruttospielerträge betragen wird. Auf die Errichtung eines Geldspielfonds wird vorerst verzichtet, die Erlöse aus der Geldspielabgabe werden komplett an die Landeskasse ohne Zweckbindung überwiesen.
http://www.vaterland.li/index.cfm?ressor...urce=lv&id=9209
Gruß,
Claire
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8
09.06.2010 13:19 |
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Schadulke
Haudegen
  
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Hallo,
gestern hat das Liechtensteiner Parlament nun ein neues Geldspielgesetz verabschiedet, das auch den Betrieb von Casinos erlaubt.
Die Regierung in Vaduz hat das neue Gesetz, gestützt auf die Erfahrungen in der Schweiz, ausgearbeitet. Neue Arbeitsplätze seien entstanden, zusätzliche Steuereinnahmen geflossen, und die Standorte von Casinos hätten an touristischer Attraktivität gewonnen. Interessenten für den Betrieb eines Casinos im Fürstentum sollen mehrere vorhanden sein.
Das Geldspielgesetz tritt Anfang 2011 in Kraft, gleichzeitig wird das seit 1949 bestehende Glücksspielverbot aufgehoben. Ein neues Casino im Fürstentum dürfte Betriebe in der Nachbarschaft Konkurrenz bieten, vor allem frm im st. gallischen Bad Ragaz - zumal die geplante Geldspielabgabe für Spielbanken tiefer ist als die in der Schweiz.
Mit minimal 12,5 bis maximal 40 Prozent sollen die Bruttospielerträge in Liechtenstein besteuert werden. Die 19 Casinos in der Schweiz zahlten 2008 einen durchschnittliche Abgabe von 52,13 Prozent, wie aus dem Jahresbericht der Eidg. Spielbankenkommission hervorgeht.
Die konkreten Steuersätze und die Frage, welche Spiele im Fürstentum zugelassen werden, regelt die Regierung in einer Verordnung zum Gesetz. Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner haben bereits eine große Auswahl, um ihre Spielleidenschaft auszuleben. Innerhalb von einer halben Stunde erreichen sie in der Schweiz, Österreich und Deutschland immerhin bereits sechs Casinos.
http://www.zuonline.ch/sda/storys.cfm?vID=7244
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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9
01.07.2010 08:05 |
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räubertochter

Routinier
 
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10
22.12.2011 08:38 |
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anders
Kaiser
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Das deutsche Automatenspiel wird zu Tode reguliert!“
Paul Gauselmann, Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI), zur geplanten Verschärfung der Spielverordnung
Na und?
Das passiert eben, wenn man in einer Branche alles kontrollieren und steuern will.
Die angestrebten und persönlichen Träume und Ziele gegen alle umsetzen und wenn es dann außer Kontrolle gerät, alles verteufeln.
So ist das Glücksspiel eben in Deutschland ausgelegt.
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11
22.12.2011 09:09 |
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jasper
Kaiser
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12
22.12.2011 16:58 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo Jasper,
in Schleswig Holstein gibt es keine spezialisierte Ausbildung für Glücksspiel bei der Polizei und das
Innenministerium hatte dem Landtag Kiel im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens
doch bereits schriftlich mitgeteilt, das dazu selbst im Landeskriminalamt nicht einmal Informationen
zum Glücksspiel vorgehalten werden, die aus anderen Bundesländern gesteuert wurden.
Schleswig Holstein hält sich also bewusst dumm, bzw. es ist offenbar politisch gewollt.
Dann sind die Anfragen, die der Landtag zum Glücksspiel und der damit zusammenhängenden organisierten Kriminalität,
Geldwäsche u.a. stellt natürlich sehr niedlich. Denn man weiß bereits im Vorfeld wie die beantwortet werden.
Standartantwort in Schleswig Holstein: "Dazu liegen keine Informationen vor!"
VG
Meike
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13
24.12.2011 06:50 |
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anders
Kaiser
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Hallo Meike,
offenbar reichen aber das Verhalten und die Abschottung sehr gut zur Umsetzung fantasievoller Gedanken.
Arp, Kubicki & Co, die Rattenfänger von Kiel?
46 weitere Abgeordnete des Kieler Landtages sind diesen Beiden auf den Leim gegangen.
Wer haftet eigentlich für die Schäden, die mit diesem Gesetz verbunden sind?
Wann kommt endlich einmal ein Gesetz, das den Bürger auch in Schleswig-Holstein schützt?
Mich wundert aber noch etwas.
Es muss in Schleswig-Holstein doch auch polizeiliche Maßnahmen geben, die die vielen Mängel in SH aufzeigen.
Wofür brauchen die Bürger in Schleswig-Holstein überhaupt noch eine Polizei, wenn wesentliche Maßnahmen oder Maßnahmen mit besonderen Auswirkungen im Glücksspiel nicht sach- und fachgerecht bearbeitet werden dürfen?
Sind das schon die politischen Auswirkungen des Föderalismus in Vollendung?
Gruß
anders
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14
24.12.2011 18:21 |
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Meike
Foren Gott
 

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Zufälle gibt's
http://www.sueddeutsche.de/geld/wolfgang...r-vaduz-1.19300
Der Kieler FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki zieht in Vaduz die Strippen. Er schlägt eine Amnestie für Treuhänder in Liechtenstein vor - und berät selbst die dortige Regierung.
.......................
Die Nation lernte den Juristen vor ein paar Jahren als sehr ausgebufften Verteidiger im Prozess gegen frühere VW-Manager kennen. Ohne Kubickis geradezu virtuosen Beistand wäre sein Mandant Klaus-Joachim Gebauer, der bei VW als eine Art Kammerdiener von Leuten wie Peter Hartz fungiert hatte, mit ziemlicher Sicherheit zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden
..............................
Seit etlichen Jahren hat der 58-jährige Kubicki, der ebenso eitel wie erfolgreich ist, Mandate in Liechtenstein, von denen die Öffentlichkeit nichts weiß. Er berät Banken, Unternehmen und auch die liechtensteinische Regierung über neue Wege beim Umgang mit dem deutschen Steuerrecht.
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15
26.02.2012 15:45 |
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