Jessica

Mitglied
 
Dabei seit: 04.09.2007
Beiträge: 28
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 22 [?]
Erfahrungspunkte: 48.282
Nächster Level: 49.025
 |
|
Hallöchen,
bis jetzt war ich immer der Meinung, dass eine Tanzschule ein Gewerbe darstellt. Steht auch so im Landmann/Rohmer, wenn ich mich nicht sehr irre.
Jetzt habe ich eine Tanzschule bei uns aufgefordert sich gewerblich anzumelden und bekomme ein Schreiben zurück, wonach sie der Meinung sind, dass Tanzschulen freiberuflich betrieben würden.
Ich habe mal im Internet gesucht und bin auf mehrere Ausführungen der IHK gestoßen wonach eine Tanzschule dann Gewerbe ist, wenn dort z.B. auch Getränke verkauft werden. Und was wenn dort nur getanzt wird? Ist es dann etwa kein Gewerbe und wir haben die ganzen anderen Tanzlehrer fälschlicherweise angemeldet?
Wie seht ihr das?
|
|
1
22.06.2009 15:07 |
|
|
|
|
TIGRIS-Werbung
|
|
|
|
Sigi2910
Kaiser

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.453
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.797.011
Nächster Level: 3.025.107
 |
|
| RE: Tanzschule - Gewerbe? |
|
| Zitat: |
Original von Jessica
Hallöchen,
bis jetzt war ich immer der Meinung, dass eine Tanzschule ein Gewerbe darstellt. Steht auch so im Landmann/Rohmer, wenn ich mich nicht sehr irre.
Jetzt habe ich eine Tanzschule bei uns aufgefordert sich gewerblich anzumelden und bekomme ein Schreiben zurück, wonach sie der Meinung sind, dass Tanzschulen freiberuflich betrieben würden.
Ich habe mal im Internet gesucht und bin auf mehrere Ausführungen der IHK gestoßen wonach eine Tanzschule dann Gewerbe ist, wenn dort z.B. auch Getränke verkauft werden. Und was wenn dort nur getanzt wird? Ist es dann etwa kein Gewerbe und wir haben die ganzen anderen Tanzlehrer fälschlicherweise angemeldet?
Wie seht ihr das? |
|
Langsam, langsam, das war die Ausgangsfrage...
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
|
|
16
24.06.2009 15:06 |
|
|
Solon
|
|
|
|
pmcolonia
Routinier
 
Dabei seit: 16.12.2005
Beiträge: 454
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.067.216
Nächster Level: 1.209.937
 |
|
| RE: Tanzschule - Gewerbe? |
|
@der_vollstrecker
Dann gebe ich mal das "Kompliment" zurück.
Es geht bei der Frage, ob etwas eine Dienstleistung "höherer" Art ist nicht darum, ob ein Studiengang existiert, sondern darum, ob die Absolvierung dieses Studium notwendige! Voraussetzung für die Ausübung ist.
Wenn Deine Betrachtung richtig wäre, dann dürfte auch der Betrieb eines Krankenhauses kein Gewerbe sein, denn da sind Ärzte, Krankenschwestern und und und tätig. Niemand darf ohne Studium als Arzt tätig sein. Gleichwohl darf ich aber ein Krankenhaus betreiben.
Wird die Balletttänzerin in der Oper tätig dann ist es keine Frage, dass sie Künstlerin ist. Wer aber verbietet mir eine Ballettschule zu eröffnen? Niemand! Also ist es auch nicht notwendige Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit und deswegen ist es auch Gewerbe. Zwar wird meine Wissenvermittlung vielleicht nicht so umfangreich sein, wie die einer Diplom Tänzerin, aber ich darf es.
Also ich teile in einer Hinsicht Deine Auffassung: Wenn man nur über Halbwissen verfügt, sollte man sehr vorsichtig sein, dies zu äußern.
|
|
31
24.06.2009 20:39 |
|
|
Jörg Wiesemeier
Moderator
  

Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 860
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.293.793
Nächster Level: 2.530.022
 |
|
| RE: Tanzschule - Gewerbe? |
|
@der_vollstrecker und pmcolonia:
So, ihr Beiden, genug gestritten.
Jetzt vertragt ihr euch wieder, gebt euch die Hand und seid beide lieb!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
|
|
46
24.06.2009 21:02 |
|
|
Sigi2910
Kaiser

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.453
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.797.011
Nächster Level: 3.025.107
 |
|
| RE: Tanzschule - Gewerbe? |
|
Tja, knapp daneben ist halt auch vorbei. Und so wird mancher vermeintliche Volltreffer zur "Fahrkarte". Aber das macht es ja auch so kurzweilig hier drinnen. Und man lernt auch immer was dazu.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
|
|
61
25.06.2009 07:42 |
|
|
G. Schneider

Jungspund


Dabei seit: 14.02.2008
Beiträge: 23
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 35.901
Nächster Level: 38.246
 |
|
RE: Tanzschule - Gewerbe? |
|
Hallo zusammen,
hat mir einer den Text vom Kommentar Landmann/Rohmer §§ 1 Rd. 3,5 sowie 6 Rd. 17!
Hab ich leider nicht!
Gruß
G. Schneider
|
|
16
08.12.2011 12:42 |
|
|
JW84

Jungspund

Dabei seit: 28.06.2011
Beiträge: 17
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 15 [?]
Erfahrungspunkte: 5.629
Nächster Level: 7.465
 |
|
| RE: Tanzschule - Gewerbe? |
|
Sie haben Post!
|
|
31
08.12.2011 13:30 |
|
|
Stadtverwaltung Frankenthal

Routinier
 
Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 438
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 975.112
Nächster Level: 1.000.000
 |
|
also bei uns sind die Tanzschulen auch gewerberechtlich angemeldet und ich sehe auch keinen Grund, weshalb das nicht so sein sollte...
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
|
|
1
22.06.2009 15:10 |
|
|
*noob*
Doppel-As

Dabei seit: 16.01.2008
Beiträge: 129
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 205.140
Nächster Level: 242.754
 |
|
,
also bei uns sind die Tanzschulen auch angemeldet. Es wird ja eine Dienstleistung, also das Vermitteln von Tanzschritten und solchen Sachen angeboten. Dafür zahlt man dann zumeist eine Menge Geld.
|
|
1
22.06.2009 15:23 |
|
|
Jörg Wiesemeier
Moderator
  

Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 860
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.293.793
Nächster Level: 2.530.022
 |
|
Hej aus Hamm,
Tanzschulen sind kein Unterricht im Sinne des § 6 GewO und damit anzeigepflichtig.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
|
|
16
22.06.2009 22:36 |
|
|
der_vollstrecker
Haudegen
  
Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 548
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.255.977
Nächster Level: 1.460.206
 |
|
Tanzschulen sind Gewerbe!!!
Die formulierung Ihres Kunden, er sein "freiberuflich" tätig lässt mal wieder auf eine super Information seitens des zuständigen Finanzamtes schließen. die werden es anscheinend nie lernen, dass eine "freiberufliche" Tätigkeit im Sinne des Steuerrecht nicht der "freiberuflichen" Tätigkeit bzw. Definition im Gewerberecht entspricht.
Hier wird einfach der allgemeine Sprachbegrauch verwendet, also lassen sie sich nicht beirren.
|
|
1
23.06.2009 11:35 |
|
|
OrDnUnGsAnDy
Routinier
 
Dabei seit: 12.09.2006
Beiträge: 482
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.003.170
Nächster Level: 1.209.937
 |
|
aus Thüringen,
der Betrieb einer Tanzschule ist eindeutig Gewerbe.
Die Ausführungen im Landmann/Rohmer §§ 1 Rd. 3, 5 sowie 6 Rd. 17 sind eindeutig.
__________________
für Ihre Aufmerksamkeit
|
|
1
23.06.2009 13:22 |
|
|
Claudia Komnick

Haudegen
  
Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 655
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.659.812
Nächster Level: 1.757.916
 |
|
Vor Jahren hatten wir hier auch einmal einen Problemfall. Keine einfache Tanzschule, nein eine Balletschule. Die Tanz-/Balletlehrerin verwies darauf, dass bei ihr die hohe Kunst (Spitzentanz und so) im Vordergrund stehen würde und sie damit nicht der Anzeigepflicht nach der GewO unterliegen würden.
Ich habe mir seinerzeit die "Stundenpläne" vorlegen lasssen und das, was sie dort vermittelte war nicht nur Schwanensee, sondern auch moderner Jazztanz etc. Also: Anmelden.
Ich glaube das Verfahren hat damals 2 Jahre gedauert. Anwälte, Stadtdirektor, Steuerberater und wer weiß noch alles haben sich damals eingemischt.
|
|
1
23.06.2009 14:16 |
|
|
pmcolonia
Routinier
 
Dabei seit: 16.12.2005
Beiträge: 454
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.067.216
Nächster Level: 1.209.937
 |
|
@Fr. Komnick
Ob in einer Schule höhere Kunst vermittelt wird oder nicht, ist wirklich nicht bei der Frage entscheidend. Eine Ballettschule ist genauso Gewerbe wie jede schnöde andere Tanzschule.
Der Betrieb eines Krankenhauses ist auch nicht im Sinne § 6 GewO eine freiberufliche Tätigkeit, nur weil da Ärtze tätig sind.
|
|
16
23.06.2009 21:43 |
|
|
Sigi2910
Kaiser

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.453
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.797.011
Nächster Level: 3.025.107
 |
|
Stellen wir uns mal ganz dumm und sagen: Gewerbe ist nach ständiger RSpr. jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit... ausgenommen Urproduktion, freie Berufe und Verwaltung eigenen Vermögens. Freie Berufe stellen dabei eine freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Ausbildung verlangen, dar. Wissenschaftlich? nein. Künstlerisch? Nein. Schriftstellerisch`? Noch weniger. Sind wir bei der persönlichen Dienstleistung höherer Art und da kommt es darauf an, ob diese Dienstleistung eine höhere Bildung erfordert. Darunter ist nun grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium zu verstehen. Also auch nicht. Also Gewerbe.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
|
|
31
24.06.2009 12:01 |
|
|
der_vollstrecker
Haudegen
  
Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 548
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.255.977
Nächster Level: 1.460.206
 |
|
@ Sigi2910 und pmcolonia
In bestimmten dingen sollte man sich nicht zu schnell und zu weit aus dem Fenster lehnen. Dies sollte insbesondere dann nicht passieren, wenn man sich nicht auskennt.
Mann kann in Deutschland sehr wohl Ballett auf Diplom studieren und auch entsprechend Promovieren! Wenn dann die hohe Kunst des Balletts unterrichtet wird und eben nur die hohe Kunst, ich dafür jahrelang studiert habe, dann handelt es sich wohl nicht mehr um eine schnöde Tanzschule.
Manchmal sollte man mit seinem vermeindlichen "Wissen" vorsichtig sein. Grundsätzlich ist der Betrieb einer Ballettschule im freiberuflichen Bereich möglich, nämlich wenn ich Ballett studiert habe und eben nur dieses auf "hohem" Niveau unterrichte. Dann kann eben nicht nur der schnöde Tanzlehrer!
Studienordnung für den Diplomstudiengang
Ballett
mit dem Abschluss Diplom-Balletttänzer/-in (Künstlerisches Diplom)
und für den Aufbaustudiengang in der Meisterklasse
der Hochschule für Musik und Theater München
vom 13. September 2004
In diesem Sinne, einfach mal unter Studiengang Ballett googeln.
|
|
1
24.06.2009 13:59 |
|
|
Kramer-Cloppenburg
Moderator
  

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 964
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.539.160
Nächster Level: 3.025.107
 |
|
Hallo! ......... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Wenn sich jetzt alle wieder lieb haben, kann ich ja meinen Senf dazugeben, so dass sich alle wieder streiten können.
Unsere Gewerbeanzeigeverwaltungsvorschriften (Niedersachsen) weisen unter Ziffer 2.2 darauf hin, dass Ballettunterricht (ebenso wie Musik-, Akkordeon- und Gesangsunterricht) zu den freiberuflichen und damit nicht zu den gewerblichen Tätigkeiten gehört!
Dieses hat wahrscheinlich damit zu tun, dass sich das OVG Niedersachsen vor langer Zeit einmal mit dem Thema beschäftigt hat, was auch in meinem Lieblingskommentar (Landmann/Rohmer) unter Rd.-Nr. 17 zu § 6 nachzulesen ist.
Bei meinem ehemaligen großherzoglichen Arbeitgeber habe ich mir wegen so einer netten Damen (ich bin Künstlerin und vermittel Kunst!!!) bereits vor langer Zeit unnötige Arbeit gemacht.
Wenn also Ballettunterricht stattfindet und der oder die Vermittler(in) der Auffassung ist, dieses soll Kunst sein, dann freiberuflich, wenn überwiegend normaler Tanzunterricht und nur ein wenig Ballett, dann Gewerbe.
So, wie die Kollegin Komnick es gemacht hat, dürfte es also gut und auch (gerichtlich) nachvollziehbar sein, wenn man denn zum Gewerbebegriff kommen sollte.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit!
Kramer
|
|
1
25.06.2009 08:17 |
|
|
der_vollstrecker
Haudegen
  
Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 548
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.255.977
Nächster Level: 1.460.206
 |
|
Kollege Kramer für die abschließenden und klärenden Zeilen!
Sorry, aber nach so viel "Schelte" musste das jetzt sein!
|
|
1
25.06.2009 08:44 |
|
|
Sigi2910
Kaiser

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.453
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.797.011
Nächster Level: 3.025.107
 |
|
So können vermeintlich klärende Zeilen zu Halbwahrheiten werden. Die Ausgangsfrage war, ob eine Tanzschule Gewerbe wäre oder nicht. Und wenn denn hier Jazzdance, dort Tango und noch eins weiter Ballett unterrichtet wird, macht es meines Erachtens keinen Unterschied, ob der Ballettlehrer ein "Studierter" ist oder nicht. Dann ist die gesamte Schule halt doch gewerblich, wenn... siehe oben. Der Ballettlehrer muss allerdings, so er nicht angestellt ist, sondern "selbständig" tätig wird (haben wir doch auch in anderen Bereichen...), dann kein (Schein-?) Gewerbe anmelden.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
|
|
31
27.06.2009 20:33 |
|
|
| Berechtigungen
|
| Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist An.
Smilies sind An.
[IMG] Code ist An.
Icons sind An.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 52.969 | Views gestern: 77.217 | Views gesamt: 60.809.121
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|