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Zum Ende der Seite springen Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme ??
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Pfälzer   Zeige Pfälzer auf Karte Pfälzer ist männlich
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Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme ??

Hallo zusammen.

habe folgende Frage einer Bausparkasse zum § 34c erhalten:

- Anlageberatung (obligatorisch bei Vermittlung oder Verkauf von
jeglichert Anlageart).

Entspricht diese Öffnung unserer Forderung nach folgender Erlaubnis:

- Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des §2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8
des Kreditwesengesetzes ?

Bin kein 34c - Experte, bearbeite den auch nur aushilfsweise Wand und habe deshalb auch nicht das notwendige Hintergrundwissen, um diese Frage beantworten zu können.

Wer kann mir bei der Beantwortung der Frage helfen ??

Ich sag schon mal herzlich Danke !

Gruß

Pfälzer
1 15.06.2009 20:41 Pfälzer ist offline E-Mail an Pfälzer senden Homepage von Pfälzer Beiträge von Pfälzer suchen
Solon
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Frau Gelb   Zeige Frau Gelb auf Karte Frau Gelb ist weiblich
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RE: Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme ??

Moin

bei der Anlageberatung kommt es darauf an für welches Finanzinstrument eine Beratung erfolgt. Insofern sollte die Bausparkasse da konkreter werden und am besten auch nochmal Rücksprache mit der Bafin halten.

Im Bezug auf sonstige Finanzinstrumente gem. § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetz (KWG) kann eine erlaubnispflichtige Anlageberatung nach dem KWG vorliegen. Dann wäre die Bafin zuständig.

Bei der Anlageberatung hinsichtlich Investmentanteilen (zwar erlaubnisfrei nach KWG, aber nicht nach § 34c) greift dann wiederum der § 34 c GewO mit seiner Erlaubnispflicht für die Anlageberatung.

Ich habe hier noch ein Schaubild (Stand Juli 2007) aus einem gemeinsamen Infoblatt der Bafin und der Deutschen Bundesbank zum Tatbestand der Anlageberatung. Das könnte ich gerne faxen.

Viele Grüße aus Bochum
2 15.07.2009 11:09 Frau Gelb ist offline E-Mail an Frau Gelb senden Beiträge von Frau Gelb suchen
Solon
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Pfälzer   Zeige Pfälzer auf Karte Pfälzer ist männlich
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Moin und vielen Dank für die Info Respekt


Das Schaubild wäre nicht schlecht. Würde mich über ein entsprechendes Fax freuen großes Grinsen

Hier die Fax-Nr: 0621/5043932.

Nochmals Danke für die Unterstützung! Applaus Applaus Applaus Applaus



Gruß

Pfälzer
3 21.07.2009 06:37 Pfälzer ist offline E-Mail an Pfälzer senden Homepage von Pfälzer Beiträge von Pfälzer suchen
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