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Zum Ende der Seite springen Antragsfrist zur Marktfestsetzung
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niro80 niro80 ist weiblich
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Antragsfrist zur Marktfestsetzung

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe immer wieder die Schwierigkeit den Gewerbetreibenden klar zu machen das Sie Ihren Antrag auf Marktfestsetzung nicht erst ein paar Tage vor dem geplanten Termin einreichen können. Leider habe ich bisher noch keine Verordnung o.ä. gefunden auf die ich mich in dem Fall beziehen könnte...

Kann mir jemand weiterhelfen???

Danke niro80

__________________
niro80
1 16.04.2009 11:08 niro80 ist offline E-Mail an niro80 senden Beiträge von niro80 suchen
Solon
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Ingolstadt   Zeige Ingolstadt auf Karte Ingolstadt ist männlich
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RE: Antragsfrist zur Marktfestsetzung

Marktfestsetzer.

Es gibt hier keine Vorgaben. Entscheidend ist, ob in der noch bis zur Veranstaltung verbleibenden Zeit geprüft werden kann, ob die Veranstaltung überhaupt festgesetzt werden kann (§ 69 a GewO).

Die Festsetzung ist daher z.B. abzulehnen, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind oder nicht mehr geprüft werden kann, ob die Räumlichkeiten für die Veranstaltung geeignet sind. Nur wenn feststeht, dass keine Versagungsgründe vorliegen, hat der Antragsteller einen Anspruch auf die Genehmigung.

Das Risiko, den Antrag zu knapp für eine ordnungsgemäße Überprüfung zu stellen, trägt allein der Veranstalter.



__________________
Thomas Kirchhammer
2 16.04.2009 11:32 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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