Musterhaus |
JNit
Doppel-As
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Hallo miteinander,
habe hier jemanden der die Vermittlung und den Vertrieb von Häusern angemeldet hat. Zum Umfang der Tätigkeit wurde angegeben, dass er auf seinem eigenen Grundstück ein Musterhaus bauen lässt und er diejenigen die sich dafür interessieren an die Firma X verweist. Dafür erhält Herr Y eine Provision der Firma X.
Benötigt Herr Y dafür eine Erlaubnis nach § 34 c?
Für eure Hilfe bereits jetzt vielen Dank.
Mfg
JNit
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1
24.03.2009 08:54 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Da er keine Immobilie vermittelt, braucht er auch keine Erlaubnis. Im Grunde genommen betreibt er bloße Werbung für ein Bauunternehmen. Tut er das auch nur passiv, frage ich mich, ob überhaupt ein Gewerbe vorliegt.
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2
24.03.2009 14:29 |
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