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Zum Ende der Seite springen Gründung einer ARGE
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Renate Jacob   Zeige Renate Jacob auf Karte Renate Jacob ist weiblich
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wütend Gründung einer ARGE

?Heut hab ich mal ne Frage, wie Ihr das macht ?

Schließen sich bereits gewerblich gemeldete Betrieb vorrübergehend zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen, um gemeinsam einen Großauftrag zu erledigen, wird das dann neu wie eine GbR behandelt oder machen die Firmen das nur zur besseren Abwicklung des Auftrages ?
Mit vorübergehend meine ich hier mindesten ein halbes Jahr.

Ich habe bereits ARGE´n, die das von sich aus wie eine GbR angemeldet haben mit dem Hinweis, dass das Finanzamt das so will.
Jetzt hab ich aber vier Firmen. die der Meinung sind, die ARGE ist nur ein Gebilde im Wirtschaftleben und hat gewerberechtlich keine Auswirkungen. Könnte ja auch stimmen ?

Also, gibt es das bei Euch auch ? Und wenn ja, wie handhabt Ihr das ?

Ich bitte um Hilfestellung

Renate Jacob
1 24.02.2009 13:32 Renate Jacob ist offline E-Mail an Renate Jacob senden Homepage von Renate Jacob Beiträge von Renate Jacob suchen
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Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: Gründung einer ARGE

Hi,

das hatten wir schon mal, ich weiß nur nicht mehr, unter welcher Rubrik. Einfach mal das Wort "Arbeitsgemeinschaft" in der Suche eingeben und dann wird's klappen.

Viele Grüße
A. Thien
2 24.02.2009 14:04 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Solon
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Christiane   Zeige Christiane auf Karte Christiane ist weiblich
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Hallöchen,

wir hatten das hier auch. Die Betriebe wollten aber die Neuanmeldung als GbR, warum auch immer. Es handelte sich hier um die komplette Bebauung von neu erschlossenen Wohngebieten.
Wir hatten dann nur Probleme daa die GbR sich auch wieder abmeldet.

Wir haben keinen aufgefordert eine solche ARGE anzumelden, außer wenn sie vornehmlich unter der Bezeichnung geworben und firmiert haben.

Christiane

__________________
Viele Grüße aus dem Harz!
3 24.02.2009 14:07 Christiane ist online E-Mail an Christiane senden Homepage von Christiane Beiträge von Christiane suchen
Renate Jacob   Zeige Renate Jacob auf Karte Renate Jacob ist weiblich
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Ich bin leider noch nicht sehr viel schlauer.
Unter "Arbeitsgemeinschaft" als Suchbegriff oder "ARGE" kommt nichts passentes.

Müssen die nun anzeigen oder nicht ????
Ob die wollen oder nicht ist erst mal zweitrangig.

Renate Jacob
4 24.02.2009 15:38 Renate Jacob ist offline E-Mail an Renate Jacob senden Homepage von Renate Jacob Beiträge von Renate Jacob suchen
Gaby Krickser   Zeige Gaby Krickser auf Karte Gaby Krickser ist weiblich
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Eine Anzeigepflicht für die ARGE besteht dann, wenn sie auf Dauer angelegt ist und ständige Einrichtungen geschaffen werden.

Lt. Landmann/Rohmer ist dies der Fall, wenn es sich bei dem Bauvorhaben um einen nicht nur unbedeuteten Komplex handelt, dessen Abwicklung zu über einen längeren Zeitraum erstreckt.

Viele Grüße
5 24.02.2009 16:03 Gaby Krickser ist offline E-Mail an Gaby Krickser senden Beiträge von Gaby Krickser suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

da die ARGE auf jeden Fall eine Personengesellschaft (GbR oder OhG) ist, trifft die Anzeigepflicht selbstverständlich die einzelnen (geschäftsführenden) Gesellschafter.
Gewerbeanzeigen sind also nur vonnöten, wenn sich bezüglich der einzelnen Gesellschafter etwas ändert (z. B. die ausgeübte Tätigkeit oder die Betriebsanschrift). Der bloße Zusammenschluss zu einer ARGE ist kein anzeigepflichtiger Vorgang.
6 24.02.2009 17:10 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Renate Jacob   Zeige Renate Jacob auf Karte Renate Jacob ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Renate Jacob





Ich freue mich ja wirklich, dass man mir helfen will, aber die Antworten widersprechen sich und ich bin immer noch nicht schlauer.
Wer hat denn nun Recht ?

Bei meinen Firmen ändert sich gar nichts, sie schließne sich nur zusammen -- aber , eben für einen Zeitraum von ca. 1/2 bis 1 Jahr und es wird bei einer großen, bleibenden Baumaßnahme von allen die gesamte Elektrik installiert.


Also, wie jetzt ????


Renate Jacob
7 25.02.2009 07:21 Renate Jacob ist offline E-Mail an Renate Jacob senden Homepage von Renate Jacob Beiträge von Renate Jacob suchen
Gaby Krickser   Zeige Gaby Krickser auf Karte Gaby Krickser ist weiblich
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Wenn ich es richtig verstehe, will die ARGE nur einen Teil (die Elektrik) des Vorhabens umsetzen, die ARGE besteht nur für diesen Auftrag, die ARGE unterhält kein Baubüro, aus dem heraus neue Geschäftsbeziehungen abgewickelt werden und die ARGE schafft keine neuen Einrichtungen, sondern nutzt die der Gesellschafter.
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach ist das Argument, dass die Tätigkeit nicht auf Dauer ausgelegt ist, nicht von der Hand zu weisen und ich würde kein Gerichtsverfahren wegen einer Owi riskieren.

Sonnige Grüße

Gaby
8 25.02.2009 07:49 Gaby Krickser ist offline E-Mail an Gaby Krickser senden Beiträge von Gaby Krickser suchen
Renate Jacob   Zeige Renate Jacob auf Karte Renate Jacob ist weiblich
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Danke, erstmal.
Ich glaube, ich werde so verfahren, dass ich die vier Elektrofirmen in Ruhe lasse.

Sollten die nächsten, die da kommen, aber die ARGE als GbR anzeigen wollen, dann werde ich die Anzeigen aber auch nicht ablehnen.

Schluss und Punkt !!!! Man kann eben nicht alles genau geregelt haben.

Einen schönen Tag

wünscht

Renate Jacob

-hier scheint nämlich seit langem mal wieder die Sonne-
9 25.02.2009 09:56 Renate Jacob ist offline E-Mail an Renate Jacob senden Homepage von Renate Jacob Beiträge von Renate Jacob suchen
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