unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite


Forum-Gewerberecht wird Ihnen zur Verfügung gestellt von TIGRIS-SOFTWARE

Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Jahrmarkt / Gewerbeschau » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Jahrmarkt / Gewerbeschau
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Jahrmarkt / Gewerbeschau ABUROW 18.02.2009 08:30
 RE: Jahrmarkt / Gewerbeschau Ingolstadt 18.02.2009 09:01
 RE: Jahrmarkt / Gewerbeschau Antonia Thien 18.02.2009 10:20
 RE: Jahrmarkt / Gewerbeschau Ingolstadt 18.02.2009 10:29

Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
ABUROW ABUROW ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-355.gif

Dabei seit: 02.09.2008
Beiträge: 48
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 65.284
Nächster Level: 79.247

13.963 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Jahrmarkt / Gewerbeschau

Servus !

Mir liegt ein Antrag auf Festsetzung eines Spezial- bzw. Jahrmarktes vor.

Die Interessengemeinschaft möchte an 2 Tagen (Samstag/Sonntag) diese Veranstaltung (dauerhaft) festgesetzt haben.

Dabei sollen u.a. die ortsansässigen Gewerbetreibenden (Mitglieder der Interessengemeinschaft Wirtschaft) ihr Warenangebot vorstellen, aber auch einige (wenige) Ortsfremde etwas präsentieren werden. Insgesamt ca. 70 Anbieter (7 Ortsfremde) sind bislang eingeplant. Darunter auch die üblichen Buden zum Verzehr usw..

In der Beschreibung wird auch von GEWERBESCHAU gesprochen, für den Sonntag wird eine gesonderte Genehmigung (Samtgemeinde) vorgelegt. Dabei werden dann offenbar auch Ladengeschäfte geöffnet sein.

Es stellt sich die Frage, ob hier überhaupt eine Festsetzung möglich ist, da hier zu 95 % ortsansässige Gewerbetreibende ihr Angebot vorstellen und darüberhinaus Ladengeschäfte einbezogen werden sollen.

Wenn ich die Regelungen des § 69 (1) Nr. 4 GewO richtig verstehe, dann dürfte eine Festsetzung -als Jahrmarkt- hier nicht erfolgen !



Wie sehen das erfahrene Marktfestsetzer ?

LG

ABuRow
1 18.02.2009 08:30 ABUROW ist offline E-Mail an ABUROW senden Beiträge von ABUROW suchen
TIGRIS-Werbung
Zum Anfang der Seite springen

Ingolstadt   Zeige Ingolstadt auf Karte Ingolstadt ist männlich
König


images/avatars/avatar-59.gif

Dabei seit: 09.02.2006
Beiträge: 978
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.245.610
Nächster Level: 2.530.022

284.412 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Jahrmarkt / Gewerbeschau

Marktmeister.

Ein Jahr- oder Spezialmarkt dien dem Feilbieten von Waren. Falls es sich hier um eine Örtliche "Leistungsschau" des Gewerbes handelt, bei der die Präsentation der Firmen im Vordergrund steht, kommt nur eine Festsetzung der Veranstellung als "Ausstellung" in Frage. Dazu müssen aber die Kriterien des § 65 GewO erfüllt sein.

Wenn das Angebot einen "Wirtschaftsgebietes" präsentiert werden soll, reicht es nicht aus, nur den ortsansässigen Händlern ein Darstellungsforum zu bieten. Den Überblick über dieses Angebot erhält der Besucher auch, wenn er die Betriebe während der übliche Öffnungszeiten im Ort besucht.

Weitere Ausführungen zur Ausfüllung des Begriffs im § 65 GewO finden sich in den einschlägigen Kommentarstellen.



__________________
Thomas Kirchhammer
16 18.02.2009 09:01 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
König


Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.296.598
Nächster Level: 2.530.022

233.424 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Jahrmarkt / Gewerbeschau

Hi,

ganz wichtig: Ladengeschäfte können nicht mit eine Festsetzung einbezogen werden!

Das Vorhaben hört sich für mich erstmal an wie eine Ausstellung (Gewerbeschau), verbunden mit einem verkaufsoffenen Sonntag des Einzelhandels (kann aber ohne nähere Infos nicht abschließend beurteilt werden).

Viele Grüße
A. Thien

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Antonia Thien: 18.02.2009 10:30.

31 18.02.2009 10:20 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Ingolstadt   Zeige Ingolstadt auf Karte Ingolstadt ist männlich
König


images/avatars/avatar-59.gif

Dabei seit: 09.02.2006
Beiträge: 978
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.245.610
Nächster Level: 2.530.022

284.412 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Jahrmarkt / Gewerbeschau

Niedersachsen.

Das ist richtig, die Festsetzung bezieht sich nur auf den Ort der Ausstellung. Bezüglich der Ladenöffnung am Sonntag kann nur § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) angewandt werden:

Auf Antrag der überwiegenden Anzahl der Verkaufsstellen eines Ortsbereichs oder einer den örtlichen Einzelhandel vertretenden Personenvereinigung soll die zuständige Behörde zulassen, dass Verkaufsstellen unabhängig von der Regelung des § 4 an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen; die Öffnung darf im Jahr an insgesamt höchstens vier Sonn- und Feiertagen und höchstens für die Dauer von fünf Stunden täglich zugelassen werden. <a name="P5-A1-S2">[/url]Satz 1 gilt nicht für den Karfreitag, den Ostersonntag und den Ostermontag, Himmelfahrt, den Pfingstsonntag und den Pfingstmontag, den Volkstrauertag und den Totensonntag sowie die Adventssonntage und den ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag. <a name="P5-A1-S3">[/url]Die Behörde kann eine Genehmigung im Sinne des Satzes 1 ausnahmsweise für einzelne Verkaufsstellen erteilen. <a name="P5-A1-S4">[/url]Die Öffnungszeit soll in den Fällen der Sätze 1 und 3 außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten liegen.

Der Antrag auf Genehmigung der Sonntagsöffnung kann vom Gewerbeverein gestellt werden. Ansonsten kann ich mich nicht zum Landesrecht äußern, wir haben in Bayern noch das (Bundes)Ladenschlussgesetz.



__________________
Thomas Kirchhammer
46 18.02.2009 10:29 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Jahrmarkt / Gewerbeschau


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Jahrmarktfestsetzung trotz EV ? Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   Gestern, 16:45 von Düsselmarkt     Gestern, 16:45 von Düsselmarkt   Views: 40
Antworten: 0
Volksfest oder Jahrmarkt Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   18.04.2012 14:54 von Residenz     18.04.2012 15:23 von Maliklaus   Views: 282
Antworten: 1
Jahrmarktfestsetzung Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   11.07.2011 10:10 von Anni Weiler     06.10.2011 07:35 von Pieck, OA Düren   Views: 3.615
Antworten: 20
Eintritt zu Volksfesten/Jahrmärkten (§ 71 GewO) Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   31.03.2008 13:36 von Schöni     19.03.2010 09:48 von Delius   Views: 5.921
Antworten: 7
Gewerbeschau - Ausstellung nach § 65 GewO Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   25.08.2009 09:29 von G. Schneider     25.08.2009 14:08 von Stadtverwaltung Frankenthal   Views: 1.427
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist An.
Smilies sind An.
[IMG] Code ist An.
Icons sind An.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 51.292 | Views gestern: 77.217 | Views gesamt: 60.807.444


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 99 | Gesamt: 0.484s | PHP: 99.79% | SQL: 0.21%