IHK-Beitragspflicht für eine nach britischem Recht gegründete Gesellschaft (Limited) mit Niederlassungen im Bundesgebiet
Beschluss des OVG Lüneburg vom 16.01.2009, Az.: 8 ME 123/08:
Zitat:
Leitsatz/Leitsätze
1. Zum Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO.
2. Dass eine britische Gesellschaft (Limited) mit Niederlassungen im Bundesgebiet beitragspflichtiges Mitglied in mehreren IHK ist, steht mit höherrangigem Recht, auch mit der nach Art. 43 EGV geschützten Niederlassungsfreiheit, in Einklang.
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