Teilnahme am Weihnachtsmarkt |
Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Teilnahme am Weihnachtsmarkt |
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an alle Kollegen/Kolleginnen, die heute auch arbeiten (müssen) und mir vielleicht Denkhilfe geben können...
wir haben auf unserem Rathausplatz einen Einzelhändler mit Textilien (feste Verkaufsstelle) - auf diesem Platz fand nun der festgesetzte Weihnachtsmarkt statt - der Textilienverkäufer hat an dem Weihnachtsmarkt in der Form teilgenommen, dass er dem Veranstalter die Platzmiete zahlt... mehrere Kleiderständer hinstellt und nun munter auch am Sonntag verkauft hat...
ist dies okay?
und Gruß aus Frankenthal (Pfalz)
P.S.
Guten Rutsch!
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1
29.12.2008 11:44 |
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Solon
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ve-ru
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RE: Teilnahme am Weihnachtsmarkt |
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Hallo nach Frankenthal,
wennn der Laden zu war und der Verkauf auf dem festgesetzten Platz der Veranstaltung war, warum nicht.
Nur kein Verkauf im Laden, das wäre zumindest in Thüringen ein Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz.
__________________
Kirsten Venz
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2
29.12.2008 14:02 |
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Solon
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Themenstarter
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Teilnahme an Weihnachtsmarkt |
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@ ve-ru: ja warum nicht...ich war irgenwie skeptisch, da dieser Händler ja mit einem Minimalaufwand Profit macht und die "echten" Marktbeschicker" ja eine Bude aufbauen müssen, etc....
aber wahrscheinlich haben Sie Recht und ich denke einfach nicht länger darüber nach
Schönen Feierabend
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3
29.12.2008 16:01 |
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ve-ru
Routinier
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RE: Teilnahme an Weihnachtsmarkt |
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Hallo Kollegin,
wenn der Veranstalter, mit dem der Vertrag über den Standplatz geschlossen wurde, von Eurem Händler verlangt hätte, dass er eine Bude aufbaut, hätte er das wohl tun müssen. Keine Bude , kein Standplatz.
Da aber dem Veranstalter das Aussehen des Marktes in dieser Beziehung wohl egal war - haben es eben auch Ständer getan.
Wer nichts verlangt, bekommt das, was der Andrere bereit ist aufzuwenden. Eben Kleiderstangen
__________________
Kirsten Venz
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4
29.12.2008 17:08 |
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Sigi2910
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RE: Teilnahme an Weihnachtsmarkt |
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Also eigentlich muss der Weihnachtsmarkt doch festgesetzt sein. Daran teilnehmen darf dann nur, wer auch am Ausschreibungsverfahren teilgenommen hat. Und im Ausschreibungsverfahren schreibe ich vor, dass eine Bude notwendig ist... Also so wie das geschildert wurde, wäre das bei uns nicht ok und würde so nicht geschluckt.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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5
30.12.2008 09:47 |
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