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Gewerbelegitimationskarte |
Claudia Komnick

Haudegen
  
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| Gewerbelegitimationskarte |
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Hallo Kollegen,
kaum ist mir diese Seite bekannt, will ich sie auch für eine Frage nutzen.
Bei mir wurde ein Antrag auf Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte gestellt. Bislang hatte ich erst einen Fall, welcher keine Schwierigkeiten gemacht hat. Diesmal möchte jemand, der im Besitz einer RG-Karte ist, zusätzlich auch seine Waren (Kunsthandwerk) im Ausland (Italien, Frankreich, Slowenien usw.) vertreiben. Gilt die Gewerbelegitimationskarte auch für den Vertrieb eigener Waren? Muss ich für jedes Land extra eine ausstellen?
Danke für die Hilfe.
Gruß
Claudia Komnick
Stadt Löhne
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1
16.06.2005 14:11 |
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René Land
Administrator
    

Dabei seit: 21.01.2005
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Hallo Frau Komnick,
zunächst möchte ich vorweg schicken, dass die Gewerbelegitimationskarte für Tätigkeiten innerhalb der EU (incl. der Schweiz und Norwegen als assoziierte Länder) eigentlich gar nicht mehr erforderlich ist, da zwischen den Mitgliedstaaten freier Waren- und Dienstleistungsverkehr vereinbart ist (siehe dazu Stober/Korte in Friauf, Kommentar zur GewO, § 55b RdNr. 29).
Grundlage für die Norm des § 55b Abs. 2 GewO ist das Internationale Abkommen zur Vereinfachung der Zollförmlichkeiten vom 09.11.1923 (RGBl. II v. 23.07.1925). Diese Rechtsnorm kann hier nachgelesen werden.
Sowohl aus dem dort in Artikel 10 beschriebenen Muster als auch aus Stober/Korte in Friauf, Kommentar zur GewO, § 55b RdNr. 33
geht hervor, dass auch der Vertrieb eigener Waren Gegenstand der Regelung sein kann.
Eine Ausstellung separater Gewerbelegitimationskarten für verschiedene Länder ist meines Erachtens nicht erforderlich.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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2
16.06.2005 23:42 |
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