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Zum Ende der Seite springen Berufsverbot / Gewerbeverbot
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Punkt1 Punkt1 ist männlich
Grünschnabel


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Berufsverbot / Gewerbeverbot

Guten Tag liebe Forenmitglieder,
nach langer Zeit des Kopfes in den Sand stecken, habe ich mir zum Ziel gesetzt wieder auf die Beine zu kommen. Ich schildere kurz mein Problem und hoffe auf hilfreiche Antworten.
Bis 1994 führte ich als Geschäftsführender Inhaber eine GmbH. Gegen diese wurde ende 1994 durch Antrag des Finanzamtes das Insolvenzverfahren eingeleitet. Gleichzeitig erging vom Regierungspräsidium ein Berufsverbot bzw. Gewerbeverbot. Meine Frage ist: Gilt dieses Verbot dauerhaft, oder ist es Zeitlich begrenzt? Muss ich einen Antrag stellen, oder erlischt es automatisch? Was kann oder muss ich tun um das Recht ein Gewerbe zuführen wieder zu erlangen?
Für hilfreiche Antworten und Hilfestellungen wäre ich sehr dankbar.

Viele liebe Grüße
Punkt1

__________________
- Mit einem Prozess geht man vor Gericht, mit zweien kommt man wieder heraus -

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Punkt1: 15.08.2008 12:43.

1 15.08.2008 12:41 Punkt1 ist offline E-Mail an Punkt1 senden Beiträge von Punkt1 suchen
Solon
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Manfred Milbrodt
unregistriert


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RE: Berufsverbot / Gewerbeverbot

Hallo und Willkommen im Forum,

zu ihren Bemühungen "wieder auf die Beine zu kommen" wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

Das Merkblatt der IHK Wiesbaden wird Ihre Fragen umfassend beantworten


[Mod on]
]@0le.1239 Vielen Dank für den Hinweis. Der Link zur IHK Wiesbaden wurde entfernt, da er nicht mehr funktioniert
[Mod off]
2 15.08.2008 13:31
Solon
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ole.1239 ole.1239 ist männlich
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Danke für den Link, Manfred. Ich kann ihn leider nur nicht öffnen (error 404). Würde auch gern mehr über die Dauer von Gewerbeverboten erfahren.
3 19.03.2009 14:52 ole.1239 ist offline Beiträge von ole.1239 suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Die Gewerbeuntersagung gilt grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Es kann aber eine sog. Wiedergesatattung beantragt werden. Die hat Aussicht auf Erfolg, wenn seit dem Verbot mind. ein Jahr vergangen ist und die Gründe, die zur Untersagung geführt haben, beseitigt sind.

Ich würde an Ihrer Stelle den damaligen Bescheid heraussuchen, ihn aufmerksam lesen, ob obige Voraussetzungen erfüllt sind und alle weiteren Details mit der Behörde klären, die die Gewerbeuntersagung ausgesprochen hat.
4 19.03.2009 15:23 Civil Servant ist online E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
ole.1239 ole.1239 ist männlich
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Das sind ja sehr harte Bandagen die da aufgezogen werden. Ich hoffe dass das mir nicht passiert! Ich habe jetzt auch vor eine Gewerbeanmeldung zu machen und hoffe dass ich dann kein Gewerbeverbot bekomme.
Aber grundsätzlich wird ja so etwas nicht vorkommen - liege ich da richtig? Ein Gewerbeverbot wird schätze ich nur in den äußersten Fällen angewandt?
5 23.03.2009 15:07 ole.1239 ist offline Beiträge von ole.1239 suchen
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wenn man sich grundsätzlich an geltendes recht hält wird man keine probleme bekommen Augenzwinkern
6 24.03.2009 08:28 Thomas Keufner ist offline E-Mail an Thomas Keufner senden Beiträge von Thomas Keufner suchen
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Wenn Sie jetzt ein Gewerbe anmelden und es auch beginnen, handeln Sie ordnungswidrig, womit Sie Ihre seinerzeit festgestellte Unzuverlässigkeit bekräftigen und zudem eine Geldbuße riskieren. Zeigefinger

ZUERST
müssen Sie die Wiedergestattung beantragen und auch erteilt bekommen. Dann, und nur dann, können Sie wieder ein Gewerbe ausüben, es sei denn Ihnen ist nur ein ganz bestimmtes (z.B. Jeansladen) untersagt worden und Sie üben jetzt ein anderes aus (z.B. Erstellen von Homepages).

Deswegen wiederhole ich meinen Tipp: Schauen Sie sich den damaligen Bescheid an! Lesen

Freundliche Grüße

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Civil Servant: 24.03.2009 10:31.

7 24.03.2009 08:30 Civil Servant ist online E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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