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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Als Maler im Reisegewerbe » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Als Maler im Reisegewerbe
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Maler.Benji Maler.Benji ist männlich
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Als Maler im Reisegewerbe

Hallo,

ich möchte mich Nebenberuflich (neben meinem Hauptberuf) als Maler Selbständig machen.
Ich habe von einem Freund gehört das man einen gewissen Stundensatz einhalten muss, da man sonst Dumping betreibt.
Stimmt das?



Danke für die hilfe
1 10.06.2008 22:08 Maler.Benji ist offline E-Mail an Maler.Benji senden Beiträge von Maler.Benji suchen
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Thorsten Bäumer   Zeige Thorsten Bäumer auf Karte Thorsten Bäumer ist männlich
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Erst einmal: Wieso Maler im Reisegewerbe? Gehen Sie von Haus zu Haus und Fragen an ob etwas gestrichen werden muss?!

Ein Reisegewerbe betreibt, wer ohne vorherige Bestellung seine Dienstleistungen anbietet.
Die Tatsache dass Sie Ihre Tätigkeit nicht an einer festen Betriebsstätte ausüben sondern beim Kunden bedeutet nicht, dass Sie eine Reisegewerbekarte benötigen. Eine "normale" Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO würde da ausreichen. Vorausgesetzt natürlich, sie werden vorher bestellt/beauftragt.
2 11.06.2008 09:28 Thorsten Bäumer ist offline E-Mail an Thorsten Bäumer senden Homepage von Thorsten Bäumer Beiträge von Thorsten Bäumer suchen
Solon
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Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
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als Maler im Reisegewerbe

Zeigefinger
Achtung: Sie müssen auch noch die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, sprich über eine Handwerkskarte, ausgestellt von der für ihren Bereich zuständigen Handwerkskammer verfügen... eine bloße Gewerbeanmeldung reicht in ihrem Falle nicht aus....

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Stadtverwaltung Frankenthal: 11.06.2008 14:02.

3 11.06.2008 14:01 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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Hupsalla, da hat der Kollege natürlich recht. Beim Malergewerbe reicht eine bloße Gewerbe-Anmeldung nicht aus!
Gut aufgepasst, Danke smile
4 11.06.2008 16:28 Thorsten Bäumer ist offline E-Mail an Thorsten Bäumer senden Homepage von Thorsten Bäumer Beiträge von Thorsten Bäumer suchen
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als Maler im Reisegewerbe

Danke für die Blumen
es grüßt die Kollegin aus Frankenthal (siehe ich halte meinen Spiegel und muss nicht wie Sie mit Pfeil und Bogen hantieren smile )
5 11.06.2008 16:30 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Maler.Benji Maler.Benji ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von Maler.Benji





Ich bekomm vol Leuten mit das jemand einen Maler sucht. also ich gehe auf den Kunden zu. Das entspricht dem Reisegewerbe.
Ich habe den weg des Reisegewerbes gewählt, weil ich keinen Meistertitel habe und wenn man es über ein Reisegewerbe anmeldet muss man keinen Titel vorlegen.
6 11.06.2008 22:36 Maler.Benji ist offline E-Mail an Maler.Benji senden Beiträge von Maler.Benji suchen
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Wieso sollte man bei einem Maler im Reisegewerbe keinen Meistertitel benötigen? Die Tätigkeit bleibt doch die Selbe?

Am besten einfach die zuständige Handwerkskammer anrufen und nach den Voraussetzungen fragen!
7 12.06.2008 07:40 Thorsten Bäumer ist offline E-Mail an Thorsten Bäumer senden Homepage von Thorsten Bäumer Beiträge von Thorsten Bäumer suchen
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Hallo Herr Bäumer,

schauen Sie 'mal in den Beitrag "Handwerk im Reisegewerbe" oder in den Landmann/Rohmer zu § 55 GewO Rdnr. 84 a. In der Tat braucht ein Handwerker im RG nicht den großen Befähigungsnachweis.

Viele Grüße
A. Thien
8 12.06.2008 07:59 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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als Maler im Reisegewerbe

Moin
also ich tendiere eher dazu, dass die Tätigkeit gar nicht im Reisegewerbe ausgeübt wird und somit eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist.. Maler.Benji geht ja nicht von Tür zu Tür und bietet seine Leistungen an, sondern geht gezielt auf Leute zu, die im Vorfeld schon Interesse bekundet haben... letztendlich sollte Maler.Benji das aber mit seiner zuständigen Behörde abklären
9 12.06.2008 08:11 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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RE: als Maler im Reisegewerbe

Moin

Maler Benji geht auf Leute zu, die Interesse bekundet haben, aber die Leute bestellen ihn nicht zu sich, daher ist er ohne vorherige Bestellung tätig, was ein wesentliches Merkmal für das Reisegewerbe ist.

Was allerdings die Ursprungsfrage des Preis- / Lohndumpings angeht, ist das womöglich eine Frage des Wettbewerbsrechtes. Möglicherweise lohnt mal eine Nachfrage bei der IHK oder Handwerkskammer.

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham

__________________
Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Abraham: 12.06.2008 08:33.

10 12.06.2008 08:33 Abraham ist offline Beiträge von Abraham suchen
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RE: als Maler im Reisegewerbe

Zitat:
Original von Abraham
Moin

Maler Benji geht auf Leute zu, die Interesse bekundet haben, aber die Leute bestellen ihn nicht zu sich, daher ist er ohne vorherige Bestellung tätig, was ein wesentliches Merkmal für das Reisegewerbe ist.

Was allerdings die Ursprungsfrage des Preis- / Lohndumpings angeht, ist das womöglich eine Frage des Wettbewerbsrechtes. Möglicherweise lohnt mal eine Nachfrage bei der IHK oder Handwerkskammer.

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham


Moin

Die Frage ist aber in welcher Weise bekunden die Keute ihr Interesse. Wenn bereits Interesse bekundet wurde, muss die Person ja in irgendeiner Weise Kontakt mit Maler Benji aufgenommen haben. Ich gehe daher eher davon aus, dass es sich nicht um ein Reisegewerbe handelt.


Grüße aus Hamm


Thomas Lehmann
11 12.06.2008 10:31 Thomas Lehmann ist offline E-Mail an Thomas Lehmann senden Beiträge von Thomas Lehmann suchen
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RE: als Maler im Reisegewerbe

Moin

Nun, man kann sein Interesse auf vielerlei Arten bekunden, man muss das nicht zwangsläufig gleich gegenüber dem Maler tun.

Eigentlich ist aber die Frage, ob das Reisegewerbe ist oder nicht offenbar schon von unserem Maler geklärt worden.
Was er von uns wissen will, ist doch eine Antwort auf die Frage des Preisdumpings.
Vielleicht hat hierzu noch jemand etwas beizutragen?

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham

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Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Abraham: 12.06.2008 11:19.

12 12.06.2008 11:18 Abraham ist offline Beiträge von Abraham suchen
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Themenstarter Thema begonnen von Maler.Benji





Es kann auch sein das der Herr Müller zu mir kommt und mir sagt das der Herr Maier einen Maler sucht. Schwuppdiwupp melde ich mich bei ihm. Das ist auch eine Form des Reisegewerbes
13 12.06.2008 17:41 Maler.Benji ist offline E-Mail an Maler.Benji senden Beiträge von Maler.Benji suchen
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Sagen wir mal so: Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass es tatsächlich beim Reisegewerbe bleibt...

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Gruß
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14 13.06.2008 08:31 nette.tante ist offline E-Mail an nette.tante senden Homepage von nette.tante Beiträge von nette.tante suchen
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Zitat:
Original von nette.tante
Sagen wir mal so: Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass es tatsächlich beim Reisegewerbe bleibt...


Seh ich auch so, Handwerk im Reisegewerbe funktioniert nicht, da der Aufwand, auf korrekte, dem Reisegewerbe entsprechende Art und Weise, Aufträge zu aquirieren, viel zu groß ist. Und die Chance, in einem Schwarzarbeitsprozess mit der Masche "Maier sagt Müller sagt MalerBenji usw." durchzukommen, schätze ich mit 10-20 % ein.

Also, egal ob Maler, Maurer, Frisör oder sonstwas, im Reisegewerbe aus meiner Sicht nicht machbar, jedenfalls nciht in lohnender Art und Weise!

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15 16.06.2008 12:42 Kai-Uwe Christiansen ist offline E-Mail an Kai-Uwe Christiansen senden Homepage von Kai-Uwe Christiansen Beiträge von Kai-Uwe Christiansen suchen
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Hallo,

mal zurück zur ursprünglichen Frage:

Hierbei wird dieses Forum leider nicht wirklich helfen können. „Dumping“ ist kein gewerberechtliches Thema. Der Begriff bezeichnet das Anbieten von Waren oder Leistungen zu einem Preis, der nur zu erzielen ist, wenn der Anbieter dauerhaft ohne Gewinn oder sogar mit Verlust arbeitet. Man tut so etwas, um z. B. Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu drängen. Es kann sich daher um unlauteren Wettbewerb handeln. Das Gewerberecht beschäftigt sich damit nicht.

Schöne Grüße aus Sachsen
Th. Mischner
16 16.06.2008 13:52 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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RE: als Maler im Reisegewerbe

Hallo,

wie ist dass eigentlich mit Handwerkerauktionen im Internet. Hier wird der Handwerker ja auch nicht bestellt, sondern meldet sich beim interessierten Kunden. Meine kurze recherche bei einem großen Handwerkerauktionshaus (myHam...) ergab dass dort regelmässig Aufträge an Handwerker im Reisegewerbe vergeben werden. Ich denke dass ist sicher in Ordnung so. Oder ist das etwa Schwarzarbeit. Die Industrie und Handeskammern und HWK sehen das bestimmt wieder ganz anders?

LG
ein interessierter Bürger
17 22.09.2008 14:07 lebenundlebenlassen ist offline E-Mail an lebenundlebenlassen senden Beiträge von lebenundlebenlassen suchen
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RE: als Maler im Reisegewerbe

interessierter Bürger.

Wer Aufträge über das Internet entgegennimmt, wurde eindeutig zur Ausführung des Auftrages vom Kunden bestellt. Das Angebot im Internet entspricht einer Werbeanzeige, die vom Kunden geschaltet wurde. Der Bieter gibt ein Angebot ab und wird dann vom Kunden ausgewählt.

Ein Reisegewerbe im Sinne des § 55 GewO betreibt nur, wer ohne vorherige Bestellung Dienstleistungen anbietet. Die Ausführung von handwerklichen Leistungen aufgrund eines Auftrages, der auf eine Initiative des Kunden zurückgeht, ist immer stehendes Gewerbe.

Die Ausführung von Aufträgen aufgrund eines Bieterwettbewerbs auf einer Internetplattform, durch Handwerker die eine Reisegewerbekarte besitzen, aber nicht mit dem zulassungspflichtigen Handwerk in die HWR eingetragen sind, ist Schwarzarbeit.

§ 1 Abs. (2) Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz:

Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen
lässt und dabei
5. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als
stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu
sein (§ 1 der Handwerksordnung).

Eine nähere Darstellung findet sich hier: . Ich betone aber ausdrücklich, dass ich nur auf die Darstellung des Reisegewerbes verweise, mich aber in keiner Weise den handwerkspolitischen Aussagen des BuHev anschließe. Eine Meinung zu kennen, bedeutet nicht, sie auch zu akzeptieren.



__________________
Thomas Kirchhammer
18 22.09.2008 15:21 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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Hallo,
was ist wenn ich an einer neu entstandenen Wohnsiedlung vorbei komme und dort meine Leistungen anbiete obwohl ich weiß das dort nahezu jeder einen maler benötigt, darf ich dort überhaupt ein Angebot machen, oder ist die Wahrscheinlichkeit einen Auftrag zu bekommen zu hoch?

LG
19 22.09.2008 21:42 lebenundlebenlassen ist offline E-Mail an lebenundlebenlassen senden Beiträge von lebenundlebenlassen suchen
jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
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Sicherlich gibt es auch Wege das Malergewerbe im stehenden Gewerbe auszuüben auch ohne Meisterbrief. Denn der großteil der damals vermeisterten Tätigkeiten sind mittlerweile freigeklagt. Tapezieren von Raufasertapete und streichen geht natürlich im stehenden und im reisenden Gewerbe.
Die Reisegewerbeskeptiker (Das geht doc gar nicht- viel zu aufwendig! usw) sollten mal selber losgehen und Aufträge sammeln - das klappt total klasse.
Gerade mit Reisegewerbekarte kann sich der Bürger von deiner persönlichen zuverlässigkeit überzeugen.

__________________
Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
20 22.06.2009 14:13 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
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