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zeitlicher Abstand Jahrmärkte |
Düsselmarkt
Jungspund

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| zeitlicher Abstand Jahrmärkte |
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Hallo,
kennt jemand das Urteil aus dem der genaue zeitliche Abstand von Jahrmärkten hervorgeht (4-Wochen-Frist). Soweit mir bekannt sind Jahrmärkte in "größeren zeitlichen Abständen" möglich. Dies lässt ja großen Spielraum für Interpretationen...
Vielen Dank und schöne Grüße!
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1
25.04.2008 12:09 |
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ve-ru

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| RE: zeitlicher Abstand Jahrmärkte |
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Hallo aus Thüringen,
BVerwG, 12.02.1991, BVerwG 1 C 23.88
Das gesetzliche Regelerfordernis des größeren Zeitabstandes zwischen einzelnen Jahrmärkten oder Spezialmärkten - Der zeitliche Abstand zwischen Jahrmärkten oder Spezialmärkten - Der zeitliche Abstand von Jahrmarktveranstaltungen auf einem Gelände - Der Begriff des Jahrmarktes - Der Begriff des zeitlich größeren Abstandes - Jahrmärkte als Dauereinrichtung
Ich denke Sie suchen dieses Urteil
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Kirsten Venz
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2
25.04.2008 13:31 |
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Solon
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Düsselmarkt
Jungspund

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| RE: zeitlicher Abstand Jahrmärkte |
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Hallo zurück,
danke für die schnelle Antwort!
Können Sie mir auch sagen, wo ich das Urteil nachlesen kann?
Habe es mal über google versucht, aber leider ohne Erfolg.
Danke!
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3
25.04.2008 14:27 |
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J. Neu
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BVerwG, 12.02.1991, 1 C 23.88
Verfahrensgang:
1. VG Gelsenkirchen - 10.02.1988 - AZ: 7 K 2486/87
2. BVerwG - 12.02.1991 - AZ: BVerwG 1 C 23.88
Amtlicher Leitsatz:
Das gesetzliche Regelerfordernis des "größeren Zeitabstandes" zwischen einzelnen Jahrmärkten oder Spezialmärkten (§ 68 Abs. 1 und 2 GewO) ist erfüllt, wenn zwischen den Marktveranstaltungen im selben Ort oder Ortsteil ein Zeitabstand von etwa einem Monat liegt.
leider keine Fundstellen
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BVerwG, 12.02.1991, 1 C 4.89
Verfahrensgang:
1. VG Hannover - 09.11.1988 - AZ: 7 VG A 63/88
2. BVerwG - 12.02.1991 - AZ: BVerwG 1 C 4.89
Amtlicher Leitsatz:
Das gesetzliche Regelerfordernis des "größeren Zeitabstandes" zwischen einzelnen Spezialmärkten oder Jahrmärkten (§ 68 Abs. 1 und 2 GewO) ist erfüllt, wenn zwischen den Marktveranstaltungen im selben Ort oder Ortsteil ein Zeitabstand von etwa einem Monat liegt.
Fundstellen:
DÖV 1991, 649-651
DVBl 1991, 940-943
GewArch 1991, 180-182
NJW 1992, 997 (amtl. Leitsatz)
NVwZ 1991, 1057-1059
Viele Grüße
J. Neu
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4
26.04.2008 10:56 |
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Düsselmarkt
Jungspund

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5
04.06.2008 13:05 |
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