Messe und stille Feiertage |
sheila_hero
Grünschnabel
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Messe und stille Feiertage |
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Hallöchen,
manchmal sieht man vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr, bei mir ist es gerade so:
Wieso sind bei Ausstellungen an stillen Feiertagen Dispenzanträge bei der Bezirksregierung zu stellen, wenn man vor 13, bzw. 18 Uhr anfangen will, aber bei Messen nicht?
Wie ist die rechtliche Herleitung, dass die Regelungen § 6 Feiertagsgesetz (hier NRW) nicht bei Messen greifen...?
Oder hab ich das falsch im Hinterkopf?
Viele Grüße!
__________________ sheila-hero
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01.04.2008 16:30 |
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Solon
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