unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Feiertagsgesetz » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (3): « vorherige 1 [2] 3 nächste »
Zum Ende der Seite springen Feiertagsgesetz
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Gewerbemäusle   Zeige Gewerbemäusle auf Karte Gewerbemäusle ist weiblich
Doppel-As


images/avatars/avatar-159.gif

Dabei seit: 11.01.2007
Beiträge: 117
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 738.098
Nächster Level: 824.290

86.192 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Vielleicht rettet mich das - denn ich kann tanzen
Muss ich Sie im Fegefeuer wohl allein schmoren lasse wut
21 16.03.2010 09:49 Gewerbemäusle ist offline E-Mail an Gewerbemäusle senden Beiträge von Gewerbemäusle suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
König


images/avatars/avatar-302.jpg

Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 926
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.901.805
Nächster Level: 6.058.010

156.205 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wer ins Fegefeuer kommt und wer nicht, entscheidet ja wohl immer noch der zuständige Pfarrer vor Ort!! Also, darauf achten: keine Marktfestsetzungen mehr am Sonntag! .

__________________
"Turn off your mind, relax and float down stream"
22 16.03.2010 09:55 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

m.schiller   Zeige m.schiller auf Karte m.schiller ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-496.jpg

Dabei seit: 06.01.2010
Beiträge: 694
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.620.955
Nächster Level: 4.297.834

676.879 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







unsere lassen mit sich reden: Marktfestfetzung Sonntags nur dann, wenn kein kirchlicher Feiertag betroffen ist!
Aber ich glaube, wir sind hier auch mit die einzigen, die Flohmärkte an Sonntagen genehmigen. Aber das nur am Rande, gehört ja hier nicht her

__________________
Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von m.schiller: 16.03.2010 12:38.

23 16.03.2010 12:38 m.schiller ist offline E-Mail an m.schiller senden Beiträge von m.schiller suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-142.gif

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.025.869
Nächster Level: 13.849.320

1.823.451 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Tja, jeder wie er es verdient, Jürgen.


__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
24 17.03.2010 08:06 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
König


images/avatars/avatar-302.jpg

Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 926
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.901.805
Nächster Level: 6.058.010

156.205 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Auweia, wenn sich jetzt die Pinguine mit den Klerikern zusammentun, wird´s gefährlich. Hoffe, dass Sigi mich mal besuchen kommt.... kann bloß nicht garantieren, ob ich dort unten auch ein kaltes Bier anbieten kann.

__________________
"Turn off your mind, relax and float down stream"
25 17.03.2010 08:59 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-142.gif

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.025.869
Nächster Level: 13.849.320

1.823.451 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Klar komme ich. Übrigens: Wohltemperierter Rotwein tut es auch.

Gibt doch noch die alte Geschichte, als der Hannes betrunken nach Hause kommt und seine Frau unter Zeigen auf Kniehöhe frägt "Gibt es eigentlich sooo große schwarze Pinguine mit weißem Kragen?" und zur Antwort erhält "Natürlich."
Und er frägt nach in Richtung Hüfthöhe "Und sooo große schwarze Pinguine mit weißem Kragen?" - "Ja, die auch..."
Und es geht auf Kopfhöhe: "Und sooo große schwarze Pinguine mit weißenm Kragen?" - "Nein, die gibt es nicht." - "Scheibenhonig, dann habe ich eben doch den Pfarrer über den Haufen gefahren..."

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
26 17.03.2010 09:47 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Petra Mohnes   Zeige Petra Mohnes auf Karte
Tripel-As


Dabei seit: 29.07.2005
Beiträge: 248

Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.696.154
Nächster Level: 1.757.916

61.762 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wunderschönen guten Morgen allerseits,

§ 6

Stille Feiertage


(3) Am Karfreitag sind zusätzlich verboten:

2. alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen bis zum nächsten Tag 6 Uhr.


Kann mir bitte jemand sagen, welche Veranstaltungen hierunter zu verstehen sind?

Vielen Dank und beste Grüße ins Forenland

Petra Mohnes
27 19.03.2010 08:30 Petra Mohnes ist offline E-Mail an Petra Mohnes senden Beiträge von Petra Mohnes suchen
Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
König


images/avatars/avatar-302.jpg

Dabei seit: 07.11.2006
Beiträge: 926
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.901.805
Nächster Level: 6.058.010

156.205 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin Frau Mohnes,

eine vergleichbare Regelung haben wir in BaWü nicht. Nach dem Wortlaut können dies aber eigentlich nur private Open-Air-Feten (Gartenfeste, Grillpartys usw.) sein. Etwas erstaunlich, dass für das Verbot nicht wenigstens das Merkmal der "öffentlichen Bemerkbarkeit" vorbehalten wurde. Streng genommen wäre da ja jede Skatrunde, die aus Anlass des freien Tages und wegen Sonnenschein im Garten abgehalten wird, verboten?!

Gruß
Jürgen Rixinger

__________________
"Turn off your mind, relax and float down stream"
28 19.03.2010 09:14 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
Ralf Wichterich   Zeige Ralf Wichterich auf Karte Ralf Wichterich ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-188.gif

Dabei seit: 18.07.2007
Beiträge: 363
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.221.779
Nächster Level: 2.530.022

308.243 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Morgen zusammen!

In diesem Zusammenhang hatten wir in den letzten Tagen auch ein paar Anfragen von Diskothekenbetreibern, die wissen wollten, ob denn Karfreitag eine Party als "Geschlossene Gesellschaft" in ihrer Betriebsstätte möglich wäre. Nähere Angaben zu der "Geschlossenen Gesellschaft" wurden nicht gemacht.

Wir haben hier dann eben auf diesen § 6 Abs.3 FeiertG verwiesen.

Grüße vom Westzipfel

Ralf Wichterich

__________________

Es gibt gute Gründe,
warum es einige Menschen aus meiner Vergangenheit
nicht in meine Zukunft geschafft haben.
29 19.03.2010 10:03 Ralf Wichterich ist offline E-Mail an Ralf Wichterich senden Beiträge von Ralf Wichterich suchen
Emsland   Zeige Emsland auf Karte Emsland ist männlich
König


Dabei seit: 04.05.2009
Beiträge: 753
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.114.625
Nächster Level: 4.297.834

183.209 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin Moin

ich habe hier auch meine Probleme mit den Gastwirten. Mit einigen kann man sprechen, aber mit anderen gar nicht.

Jetzt will ein Wirt am Karfeitag unbedingt öffnen. Er wirbt damit, dass zu dieser Veranstaltung eine geschlossene Gesellschaft eingeladen wird.
In Nordrhein-Westfalen ist dies echt gut geregelt. Bei uns in Niedersachsen leider nicht.

Bei uns ist der Karfreitag folgendermaßen geregelt:

§ 6

(1) Am Karfreitag sind zusätzlich verboten:

a) Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;
b) öffentliche sportliche Veranstaltungen;
c) alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.

Na super und damit muss ich dann arbeiten.

Wie sieht ihr die Regelung im Zusammenhang mit der geschlossenen Gesellschaft.
30 31.03.2010 12:11 Emsland ist offline E-Mail an Emsland senden Beiträge von Emsland suchen
m.schiller   Zeige m.schiller auf Karte m.schiller ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-496.jpg

Dabei seit: 06.01.2010
Beiträge: 694
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.620.955
Nächster Level: 4.297.834

676.879 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

und

Hallo Emsland,

nach dieser Tabelle:

klickst du hier

dürfen am Karfreitag keine Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb stattfinden.
Da spielt es also keine Rolle, ob es eine geschlossene Veranstaltung ist oder nicht.

Grüße aus dem Grönegau

__________________
Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
31 31.03.2010 12:48 m.schiller ist offline E-Mail an m.schiller senden Beiträge von m.schiller suchen
Emsland   Zeige Emsland auf Karte Emsland ist männlich
König


Dabei seit: 04.05.2009
Beiträge: 753
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.114.625
Nächster Level: 4.297.834

183.209 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin Moin

mein Problem ist § 6 Abs. 1a

a) Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;

Wenn der gute Wirt nun Alkohol und Speisen verabreicht, die nicht über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen , was mach ich dann Kopfkratz

Meiner Meinung nach kann der Gastwirt auch an Karfreitag öffnen gem. § 6 Abs. 1a, wenn es nicht über den Schank- und Speisebetrieb hinausgeht.

Sehe ich das falsch?
32 31.03.2010 13:03 Emsland ist offline E-Mail an Emsland senden Beiträge von Emsland suchen
Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.139.349
Nächster Level: 10.000.000

860.651 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die Bewirtung geschlossener Gesellschaften gehört zum normalen Betrieb einer Gaststätte. Wenn die Gäste dann also am Tisch sitzen, etwas essen und ihr Bierchen dazu trinken, dürfte das auch anach dem NFeiertagsG nicht zu beanstanden sein.
Sie dürfen dazu nur keine über normale Hintergrundmusik hinausgehende Musik hören oder tanzen.
Regina Runge
33 31.03.2010 13:18 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Emsland   Zeige Emsland auf Karte Emsland ist männlich
König


Dabei seit: 04.05.2009
Beiträge: 753
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.114.625
Nächster Level: 4.297.834

183.209 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin Moin

ich muss mich leider immer noch mit diesem Thema auseinandersetzen.

Die Regelungen für Gründonnerstag und Karsamstag sind plausibel. Hintergrundmusik o.k. aber kein Tanz.

Problematisch wird für mich die Auslegung des Karfreitags.

Am Karfreitag sind zusätzlich verboten:

a) Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;
b) öffentliche sportliche Veranstaltungen;
c) alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.

Was meint der Gesetzgeber mit, verboten sind Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank und Speisebetrieb hinausgehen.
Darf z. B. in einem Bistro oder Kneipe, Getränke und Speisen verteilt werden, aber keine Musik gehört werden oder darf leise Hintergrundmusik gespielt werden? Kopfkratz
34 15.04.2011 13:04 Emsland ist offline E-Mail an Emsland senden Beiträge von Emsland suchen
Stadt GF   Zeige Stadt GF auf Karte Stadt GF ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 16.02.2006
Beiträge: 72
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 477.899
Nächster Level: 555.345

77.446 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Emsland,

über den Schank- und Speisebetrieb geht zum Beispiel das Kegeln hinaus (ist keine öffentliche Sportveranstaltung aber mehr als Essen und Trinken auf der Bahn, deren Vorraum konzessioniert wurde).

Frohe Ostern!

Elke R.
35 18.04.2011 13:34 Stadt GF ist offline E-Mail an Stadt GF senden Beiträge von Stadt GF suchen
Emsland   Zeige Emsland auf Karte Emsland ist männlich
König


Dabei seit: 04.05.2009
Beiträge: 753
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.114.625
Nächster Level: 4.297.834

183.209 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin Moin

was mich irritiert ist der Umstand, dass bei uns in Niedersachsen evtl. auch in anderen Bundesländern der Karfreitag anders behandelt wird als der Totensonntag bzw. der Volkstrauertag.

Am Karfreitag gelten die Verbote (Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen)
von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

An den anderen beiden Tagen gelten die Verbote (Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen)
von 05.00 Uhr bis 24.00.

Demnach dürfen die Disketheken in Niedersachsen an den beiden Tagen bis 05.00 Uhr Party machen. Ab 05.00 Uhr ist schluss.

Ich frage mich jetzt, warum zwischen dem Karfreitag und dem Volkstrauertag bzw. Totensonntag unterschieden wird? Alle drei Tage sind doch stille Feiertage.

An zwei Tagen darf bis 05.00 Uhr gefeiert werden an einem nicht. Warum ist das so?
36 20.04.2011 15:36 Emsland ist offline E-Mail an Emsland senden Beiträge von Emsland suchen
LKKS LKKS ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.829.726
Nächster Level: 8.476.240

646.514 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Beim Karfreitag erklärt sich das mglw. durch das vorhergehende Verbot am Gründonnerstag, zumindest in Hessen.

Dort ist ab 04:00 Uhr am Gründonnerstagmorgen bereits Schluß mit Tanz und das zieht sich dann bis Ostersamstag 24:00 Uhr.
37 20.04.2011 19:50 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
Clemens Bettermann   Zeige Clemens Bettermann auf Karte Clemens Bettermann ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-191.gif

Dabei seit: 14.12.2005
Beiträge: 240
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.608.373
Nächster Level: 1.757.916

149.543 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo er´s mal,

die stillen Feiertage stehen vor der Tür. In diesem Zusammenhang eine Frage an die Kollegen aus NRW. Dürfen in NRW an stillen Feiertagen Geldspielgeräte in Gaststätten betrieben werden ?

Gibt es Rechtsprechung hierzu, ich habe bisher nichts entsprechendes gefunden.? Weißnicht

Schöne Grüße aus der Wallfahrtsstadt Werl

Clemens Bettermann
38 28.10.2016 10:55 Clemens Bettermann ist offline E-Mail an Clemens Bettermann senden Beiträge von Clemens Bettermann suchen
Ralf Wichterich   Zeige Ralf Wichterich auf Karte Ralf Wichterich ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-188.gif

Dabei seit: 18.07.2007
Beiträge: 363
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.221.779
Nächster Level: 2.530.022

308.243 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Guten Morgen!

Das Verbot des § 6 Feiertagsgesetz NRW bezieht sich auf den Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen in Gänze.

Des Weiteren bezieht sich das Verbot nur auf musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb.

Da Gaststätten ansonsten an diesen Tagen aber geöffnet haben dürfen, dürfen m.E. auch die dortigen Geldspielgeräte benutzt werden. Etwas anderes ist mir jedenfalls nicht bekannt.


Grüße von einem derzeit sonnigen Westzipfel!

__________________

Es gibt gute Gründe,
warum es einige Menschen aus meiner Vergangenheit
nicht in meine Zukunft geschafft haben.
39 28.10.2016 11:26 Ralf Wichterich ist offline E-Mail an Ralf Wichterich senden Beiträge von Ralf Wichterich suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-142.gif

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.025.869
Nächster Level: 13.849.320

1.823.451 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







In Ba-Wü dürfen sie nicht. Ist im LGlüG verankert. Danach müssen Spielbanken und Spielhallen an Heiligabend und am Ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen bleiben (§ 29 III LGlüG). Und diese Regelung gilt auch für den Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten (§ 46 II LGlüG).

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
40 31.10.2016 08:13 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Seiten (3): « vorherige 1 [2] 3 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Feiertagsgesetz


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
niedersächsisches Feiertagsgesetz - Öffnungszeiten von [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   27.03.2014 10:36 von HerrMeyer     03.04.2014 14:33 von HBinder   Views: 9.910
Antworten: 16
Sportwetten/Sonn-u.Feiertagsgesetz Spielrecht   07.02.2006 09:44 von Manfred Wirths     24.12.2009 08:32 von eigenheim   Views: 38.074
Antworten: 15
Untersagung zum Ladenöffnungsgesetz bzw. Feiertagsgesetz NRW Gewerberecht   19.03.2008 09:02 von hayabusa63     01.04.2008 10:16 von Sigi2910   Views: 6.499
Antworten: 3

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 377.801 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 888.247.425


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 245 | Gesamt: 0.398s | PHP: 99.75% | SQL: 0.25%