ohne Erlaubnis nach §34c |
xxtakkixx
Jungspund
Dabei seit: 27.08.2007
Beiträge: 10
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 60.794
Nächster Level: 62.494
|
|
habe nur mal ein kurzes anliegen....
was kann eigendlich passieren wenn jemand eine tätigkeit ausführt die eine erlaubnis nach 34c erfordert, aber nicht im besitz einer erlaubnis ist ?
Ordnungswiedrigkeit? Bußgeld ? oder sogar Strafrechtlich ?
wie wäre der ablauf wenn mann jemanden dabei erwischt ?
|
|
1
06.02.2008 20:48 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Stadt Kassel*Fricke
König
Dabei seit: 01.02.2006
Beiträge: 848
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.640.357
Nächster Level: 6.058.010
|
|
RE: ohne Erlaubnis nach §34c |
|
Guten Morgen xxtakkixx!
Das Ausüben einer Tätigkeit nach § 34c GewO ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis 5.000 EUR, bei Kapitalanlagen sogar bis 50.000 EUR geahndet werden kann ( GewO § 144 Abs. 1 Nr. 1 Bst. h u. i).
Die Bußgeldrahmen können u. U. auch überschritten werden, wenn aus sichergestellten Geschäftsunterlagen ersichtlich ist, dass der erzielte wirtschaftliche Vorteil (= Gewinn) über der im Gesetz genannten Bußgeldgrenze liegt.
Sollte der Vermittler außerdem sein Gewerbe nicht bei seiner Stadt-/Gemeindeverwaltung als Betrieb angemeldet haben, kommt außerdem eine Ahndung wegen des Verstoßes gegen § 14 GewO in Betracht. Das kann ein Bußgeld bis 5.000 EUR geahndet werden (§ 146 Abs. 2 Nr. 1 GewO). Kann ihm eine vorsätzliche Unterlassung der Gewerbeanmeldung nachgewiesen werden, kann dies gfls. auch nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Bst. d des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) mit Geldbuße bis 50.000 EUR geahndet werden.
- strafrechtlicher Aspekt
Sollte später festgestellt werden, dass weiterhin unerlaubt Tätigkeiten nach § 34c GewO ausgeübt werden, sollte das Verfahren zunächst unter Hinweis auf das mögliche Vorliegen einer Straftat i. S. d. § 148 Nr. 1 GewO gemäß § 41 Abs. 1 OWiG an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden.
Wenn die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat erkennt (weil z. B. die Beharrlichkeit der unerlaubten Tätigkeit fehlt), gibt sie die Ermittlungsakte an die Verwaltungsbehörde zurück. Nun kann ein zweites Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden; wobei der Tatvorwurf noch um den Aspekt der vorsätzlichen Tatbegehung erweitert werden kann, da der Betroffene seit dem ersten OWi-Verfahren wusste, dass seine Tätigkeit nicht legal war.
Grüße aus Nordhessen
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
|
|
2
07.02.2008 08:26 |
|
|
Solon
|
|
|
|
xxtakkixx
Jungspund
Dabei seit: 27.08.2007
Beiträge: 10
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 60.794
Nächster Level: 62.494
Themenstarter
|
|
RE: ohne Erlaubnis nach §34c |
|
und danke für die schnellen antworten.
muss bei der gewerbeanmeldung die erlaubnis schon vorgezeigt werden?
oder kann man das einfach so anmelden ?
|
|
4
07.02.2008 12:00 |
|
|
Petra Mohnes
Tripel-As
Dabei seit: 29.07.2005
Beiträge: 248
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.695.950
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Hallo,
Sie sollten darauf hinwirken, dass die Erlaubnis bei der Gewerbeanzeige vorgelegt wird.
Grundsätzlich ist dies jedoch nicht zwingend. Der Vordruck " Gewerbe-Anmeldung" enthält den Hinweis: Die Anzeige berechtigt nicht zum Beginn eines Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis ... notwendig ist.
Gruß
Petra Mohnes
|
|
5
07.02.2008 12:26 |
|
|
4X4
Doppel-As
Dabei seit: 03.11.2006
Beiträge: 128
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 816.215
Nächster Level: 824.290
|
|
Hmmm, also nu komm ich doch ins Grübeln...
Den Ehepartner
als
Mitarbeiter
eingestellt und der arbeitet nun auf eigene Rechnung???.....
Zivilrecht ist auch ein schönes Rechtsgebiet...sorry und nichts für ungut
|
|
6
07.02.2008 12:53 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 44.746 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 887.914.370
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|