unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Zuständigkeit Preisangabenverordnung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Zuständigkeit Preisangabenverordnung
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Rosenstadt   Zeige Rosenstadt auf Karte Rosenstadt ist weiblich
Doppel-As


Dabei seit: 10.04.2006
Beiträge: 134
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 883.069
Nächster Level: 1.000.000

116.931 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Zuständigkeit Preisangabenverordnung

Hallo und guten Tag,

zum langen Dienstag schnell noch mal eine Frage, speziell an die Kolleginnen und Kollegen aus Sachsen-Anhalt. Ich habe folgendes Problem: Wo ist geregelt, wer für die Prüfung der Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung zuständig ist? Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist, soweit in den §§ 2 bis 4 nichts Besonderes bestimmt ist (ist hier nicht der Fall, auch wenn das Wirtschaftsstrafgesetz zwar aufgeführt ist, aber nicht die für mich relevanten Paragrafen) die Behörde zuständig, der die Ausführung der Rechtsvorschrift obliegt. Jetzt suche ich nun schon seit Stunden und finde einfach keine Zuständigkeitsregelung. Zwar ist in der ZustVO GewAIR das Preisangabengesetz aufgeführt, aber eine bestimmte Stelle ist dort nicht bezeichnet. Somit wäre die Mittelbehörde für die Ausführung dieser Rechtsvorschrift zuständig!? Zwar gab es mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit eine Übertragung von Zuständigkeiten von den Landkreisen auf die Gemeinden, dies betraf aber in dem Fall der Preisangabenverordnung nur den § 2, aber was ist mit den übrigen Paragrafen? Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Es wäre für mich auch ganz interessant zu erfahren, wie dies in anderen Bundesländern geregelt ist. Für eure Antworten danke ich. A. Abicht
1 28.08.2007 17:25 Rosenstadt ist offline E-Mail an Rosenstadt senden Beiträge von Rosenstadt suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-657.jpeg

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.929.921
Nächster Level: 7.172.237

242.316 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Zuständigkeit Preisangabenverordnung

Moin Moin aus Thüringen,

bei uns sind gemäß der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Preisangaben-, Wirtschaftsstraf- und Markenrechts (Thüringer Preisangabenzuständigkeitsverordnung -ThürPAngZVO-) vom 22. September 2005 die LRA's u. kreisfreie Städte als untere Gewerbebehörden für die Verfolgung und Ahndung zuständig.

Das BMWi hat mal eine Übersicht über die zuständigen Vollzugsbehörden zur PAngV in den Bundesländern erstellt. Danach müßte bei Ihnen das Wirtschaftministerium zusändige Kontroll- und Verfolgungsbehörde sein ... Kopfkratz

__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
2 28.08.2007 19:09 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Rosenstadt   Zeige Rosenstadt auf Karte Rosenstadt ist weiblich
Doppel-As


Dabei seit: 10.04.2006
Beiträge: 134
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 883.069
Nächster Level: 1.000.000

116.931 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Rosenstadt


www.Fiat-126-Forum.de






Immer noch Preisauszeichnung

Guten Moin ,

danke Puz.zle für die schnelle Antwort! Genau da liegt mein Problem. In der für Sachsen-Anhalt gültigen Zuständigkeitsverordnung ist halt so konkret nicht`s geregelt und ich glaube auch nicht, dass das Wirtschaftsministerium aus Magdeburg in den äußersten Süden des Landes kommt, um hier die Preisauszeichnungen zu kontrollieren. Also entweder es ist irgendwann mal auf die untere Verwaltungsebene delegiert worden und ich finde nicht, wo es steht oder es wurde schlichtweg vergessen. Aber vielleicht findet sich doch noch der eine oder andere Preisauszeichnungsexperte aus Sachsen-Anhalt… Schönen Tag noch! A. Abicht
3 29.08.2007 06:13 Rosenstadt ist offline E-Mail an Rosenstadt senden Beiträge von Rosenstadt suchen
J. Neu   Zeige J. Neu auf Karte J. Neu ist männlich
Routinier


Dabei seit: 21.06.2007
Beiträge: 455
Bundesland:
Saarland

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.799.590
Nächster Level: 3.025.107

225.517 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

ich denke mal nur weil in dieser Übersicht in manchen Ländern keine Anmerkung zur Zuständigkeit gemacht wird, heißt das nicht, dass automatisch die oberste Landesbehörde (Ministerium) zuständig ist. Entweder hat man bei diesen Ländern die Anmerkung vergessen oder man hat es schlichtweg nicht gewusst.

Beim Saarland steht auch kein Hinweis zur Zuständigkeit, aber hier ist es so, dass die Gemeinden zuständig für den Vollzug und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach der PAngV sind.

Kann mir nicht vorstellen, dass in ST die Landesregierung das nicht auf die untere Verwaltungsebene delegiert hat. Fragen Sie doch einfach mal bei dem zust. Ministerium nach.

Viele Grüße
J. Neu
4 29.08.2007 11:08 J. Neu ist offline E-Mail an J. Neu senden Beiträge von J. Neu suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-142.gif

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.036.622
Nächster Level: 13.849.320

1.812.698 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







In BW sind die Stadt- und Landkreise zuständig - früher war das der bei der Polizei angesiedelte Wirtschaftskontrolldienst. Den gibt es aber seit einer Verwaltungsreform nicht mehr (hier kann man was über diese "Reform" lesen), weshalb man dessen bisherige Aufgaben (darunter neben der Lebensmittelüberwachung eben auch die Überwachung der PreisangabenVO) einfach auf die unteren Verwaltungsbehörden, also die Stadt- und Landkreise, deligierte.

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
5 12.09.2007 10:05 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Christiane   Zeige Christiane auf Karte Christiane ist weiblich
Routinier


images/avatars/avatar-229.gif

Dabei seit: 17.06.2008
Beiträge: 308
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.783.650
Nächster Level: 2.111.327

327.677 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallöchen,

das Thema ist zwar schon etwas älter, aber ich muss es nochmal aufgreifen.

In der Zuständigkeitsverordnung LSA Anlage 1 stand mal unter Lfd. Nr. 3.12.1. dass für § 2 Preisangabengesetz die Städte/Landkreise zuständig sind.
Nun wurde mit Gesetz vom 7.11.2007 der § 2 aufgehoben. Daraufhin wurde in der ZustV der Punkt einfach gelöscht.

Meine Fachaufsichtsbehörde hat mit eben gerade mitgeteilt, wie sich das jetzt regelt:

Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften
und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit

Vom 13. November 2003

mehrfach geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 852)

Artikel 3 § 1 Nr. 3 Buchst. d aufgehoben durch § 13 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. November 2006 (GVBl. LSA S. 528)

Artikel 3 § 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (GVBl. LSA S. 452)

§ 1
Übertragung von Zuständigkeiten von den
Landkreisen auf die Gemeinden

Die Gemeinden sind zuständige Behörden:

.......

3.im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit:

c)für die Aufgaben nach § 2 der Preisangabenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4197)


Vielleicht hilft das ja weiter. Ich stürze mich jetzt auf § 2 PAngV und versuche mein Problem da irgendwie reinzukriegen.

Christiane

__________________
Viele Grüße aus dem Harz!
6 10.08.2009 11:13 Christiane ist offline E-Mail an Christiane senden Homepage von Christiane Beiträge von Christiane suchen
gewkö   Zeige gewkö auf Karte gewkö ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-441.jpg

Dabei seit: 04.05.2006
Beiträge: 107
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 702.582
Nächster Level: 824.290

121.708 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Zuständigkeit PAngV

, Moin Moin & ,

in Sachsen, wo die schönen Mädchen wachsen (hihi), ist die Zuständigkeit in der ZVO-Preise und der OWiZuVO geregelt.

Vielleicht gibts ja sowas bei Euch auch in ähnlicher Form.

Mit den besten Wünschen für einen schönen Tag

gewkö
7 11.08.2009 11:46 gewkö ist offline E-Mail an gewkö senden Beiträge von gewkö suchen
Maliklaus   Zeige Maliklaus auf Karte Maliklaus ist männlich
Routinier


Dabei seit: 05.04.2011
Beiträge: 435
Bundesland:
Saarland

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.074.528
Nächster Level: 2.111.327

36.799 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fragezeichen Zuständigkeit OwiG in der PAngV

Hallo,

ich habe ein Problem bezüglich der Zuständigkeit im Rahmen einer OwiG der Preisangabenverordnung.

Verstoß gegen § 7 Abs. 1 PAngV (Auslegen von Preisverzeichnissen).

OwiG nach § 10 Abs. 2 im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Wirtschaftsstrafgesetzes.

Soweit eigentlich noch ok, es stellt sich jetzt die Frage wer ist zuständig für Bussgelder nach dem Wirtschaftsstrafgesetz:

§ 3 Verstöße gegen die Preisregelung
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in anderen als den in den §§ 1, 2 bezeichneten Fällen vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsvorschrift über
1.Preise, Preisspannen, Zuschläge oder Abschläge,
2.Preisangaben,
3.Zahlungs- oder Lieferungsbedingungen oder
4.andere der Preisbildung oder dem Preisschutz dienende Maßnahmen
oder einer auf Grund einer solchen Rechtsvorschrift ergangenen vollziehbaren Verfügung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsvorschrift für einen bestimmten Tatbestand auf diese Vorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit § 16 dies bestimmt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.

Im Saarland gibt es eine

Verordnung
zur Regelung von Zuständigkeiten im Preisrecht Vom 12. April 1988


§ 4
Zuständigkeit für die Ahndung von Preisverstößen
Die Zuständigkeit für die Ahndung von Preisverstößen wird übertragen

1.den Landkreisen, dem Regionalverband Saarbrücken, der Landeshauptstadt Saarbrücken und den kreisfreien Städten für Ordnungswidrigkeiten nach § 4 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 1975 (BGBl. I S. 1313) in seiner jeweils geltenden Fassung und

2.den Gemeinden für Ordnungswidrigkeiten nach § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 und nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 in Verbindung mit § 8 der Preisangabenverordnung .

Hier hat man scheinbar den § 7 PAngV vergessen, somit habe ich eigentlich keine Zuständigkeit für die Ahndung von Verstößen. Oder hat jemand eine Idee ?

__________________
Viele Grüße aus dem Saarland

Klaus
8 26.07.2011 10:04 Maliklaus ist offline E-Mail an Maliklaus senden Homepage von Maliklaus Beiträge von Maliklaus suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-369.jpg

Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 580
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.316.956
Nächster Level: 3.609.430

292.474 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

gerade darüber gestolpert.

Preisangabenverordnung (PAngV) - Verteiler Preisbehörden
Stand: 09.01.2013
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/A/anschriftenverzeichnis-fuer-die-pre
isangabenverordnung


Gruß

Steffen

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
9 23.04.2013 14:09 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Zuständigkeit Preisangabenverordnung


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 67.165
Antworten: 4
Novellierung der Preisangabenverordnung Stehendes Gewerbe (allgemein)   29.05.2021 19:46 von Puz_zle     05.11.2021 05:45 von Puz_zle   Views: 256.306
Antworten: 4
Zuständigkeit bei Verdacht auf illegalem Glücksspiel Spielrecht   01.10.2020 08:49 von Horstmann     06.10.2020 19:42 von Stresstest   Views: 2.528
Antworten: 3
BMI übernimmt zum 01. Juli 2020 die Zuständigkeit für [...] Bewachungsgewerbe   19.06.2020 10:52 von René Land     22.07.2020 14:53 von J. Simon   Views: 1.527.570
Antworten: 2
Zuständigkeitsänderung: Bafin-Aufsicht für Finanzanlag [...] Makler, Bauträger, Baubetreuer   24.12.2019 07:05 von Puz_zle     11.03.2020 12:39 von Puz_zle   Views: 124.817
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 227.504 | Views gestern: 396.705 | Views gesamt: 890.410.233


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 147 | Gesamt: 0.375s | PHP: 99.73% | SQL: 0.27%