Pfälzer
Eroberer
  

Dabei seit: 29.05.2006
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Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 27 [?]
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Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
hat schon jemand von Euch im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung bzw. wegen nachträglichem Widerruf einer Reisegewerbekarte Akteneinsicht in eine Strafakte aus den europäischen Nachbarländern durchgeführt ? Ist das überhaupt möglich ? Wenn ja, ist dafür ein besonderes Prozedere erforderlich ?
aktueller Hintergrund: bei einer Polizeikontrolle wurde eine Person angetroffen, die wohl eine (auswärtige) Reisegewerbekarte vorlegen konnte, nach Angaben der Poizeibeamten jedoch einschlägig vorbestraft sei. Das angeforderte Führungszeugnis zeigte dann, dass diese Person in der Vergangenheit wegen schweren Betrugs in Österreich und der Schweiz verurteilt worden war.
Desweiteren liegt eine Verurteilung wegen Betrugs und Sprengstoffanschlags aus Deutschland vor. Damit sollte ich jedoch keine Probleme bei der Akteneinsicht haben.
Danke und Gruß aus der Kurpfalz
K.Kullmann
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