Akteneinsicht Ausland |
Pfälzer
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Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
hat schon jemand von Euch im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung bzw. wegen nachträglichem Widerruf einer Reisegewerbekarte Akteneinsicht in eine Strafakte aus den europäischen Nachbarländern durchgeführt ? Ist das überhaupt möglich ? Wenn ja, ist dafür ein besonderes Prozedere erforderlich ?
aktueller Hintergrund: bei einer Polizeikontrolle wurde eine Person angetroffen, die wohl eine (auswärtige) Reisegewerbekarte vorlegen konnte, nach Angaben der Poizeibeamten jedoch einschlägig vorbestraft sei. Das angeforderte Führungszeugnis zeigte dann, dass diese Person in der Vergangenheit wegen schweren Betrugs in Österreich und der Schweiz verurteilt worden war.
Desweiteren liegt eine Verurteilung wegen Betrugs und Sprengstoffanschlags aus Deutschland vor. Damit sollte ich jedoch keine Probleme bei der Akteneinsicht haben.
Danke und Gruß aus der Kurpfalz
K.Kullmann
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1
18.06.2007 08:48 |
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Solon
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Stadt Kassel*Fricke
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RE: Akteneinsicht Ausland |
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Hallo zusammen!
ich bringe die Frage vom Kollegen 'Pfälzer' noch mal nach oben.
Ich bin über die Boardsuche auf seine Frage gestoßen, die für mich im Zusammenhang mit der Überprüfung einer Wachperson von Bedeutung ist.
In der Auskunft aus dem Zentralregister sind mehrere Eintragungen von Gerichten aus Österreich enthalten.
Meine Frage:
Kann ich die Akten unmittelbar bei der zuständigen österreichischen Staatsanwaltschaft anfordern oder muss ich unter Umständen einen Umweg über ein Landes-/Bundesministerium gehen?
Die Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) helfen mir da auch nicht so richtig weiter. Eventuell könnte ich mich da noch auf die Nr. 118 Abs. 3 RiVASt berufen.
Hat damit schon jemand Erfahrungen gesammelt?
Sonnige Grüße aus Nordhessen
Such-Tags: Bewacher Auskunft Ersuchen Strafakte Strafsache Ausland
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06.08.2014 11:02 |
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Solon
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MaKöDo
Doppel-As
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Guten Morgen.
Grundsätzlich ist mir kein besonderes Verfahren bekannt, um Einsicht in ausländisches Strafakten zu erhalten.
Daher habe ich es in der Vergangenheit so gehalten, dass mir der Antragsteller die entsprechenden Urteile mit evtl. notwendigen Übersetzungen vorlegen musste.
Bei Bewachern bin ich allerdings nicht eindeutig im Bilde ob dies eine praktikable Lösung ist.
Beste Grüße.
__________________
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3
01.10.2014 09:25 |
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