Industriehanf im Schaufenster? |
A. Borlinghaus
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Industriehanf im Schaufenster? |
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Hallo aus Lüdenscheid,
bei einem kurzen Gespräch mit einem Kollegen aus Altena ergab sich gerade eine interessante Fragestellung, welche ich hier mal zur Diskussion stelle:
In Altena möchte ein Geschäftsmann im Schaufenster Industriehanf als Zierpflanze verwenden. Nach seinen eigenen Angaben kann man aus Industriehanf zwar keine Rauschmittel herstellen, dennoch wollte er vor der Aktion ein ordnungsbehördliches "okay" haben. Bei der Staatsanwaltschaft war der Mann schon, dort hieß es, er solle sich ans Ordnungsamt wenden... beim Ordnungsamt konnte er auch zunächst nur Schulterzucken ernten.
Ich selbst wusste auch keine dolle Antwort, außer dass man den "schwarzen Peter" an die Polizei weiterreichen könnte, da die ja auch zur Verfolgung von Drogendelikten zuständig ist... Hat jemand eine bessere Idee?
__________________ Gruß aus Lüdenscheid,
André Borlinghaus
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1
12.10.2005 09:09 |
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Solon
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Gewerbeamt Dreieich
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Ich hätte da keinen Bedenken. Industriehanf wird ja auch großflächig angebaut, natürlich unter strenger Überwachung. Allerdings läßt sich daraus wohl wirklich kein Betäubungsmittel gewinnen, da die Konzentration der Stoffe äußerst gering ist.
Ich würde so verfahren es ihm erstmal zu erlauben, unter der Maßgabe, dass man weiter Erkundigungen einholen müsste und er eventuell später dann doch, die Pflanzen entfernen muß.
Einfach mal beim Wirtschafts/Agra Ministerium anrufen. Bei dem Bericht den ich gesehen habe, wurde die Überwachung allerdings von einer Bundesbehörde vorgenommen, leider weiß ich nicht mehr von welcher. Aber auch darüber kann man sicherlich Auskunft beim entsprechenden Ministerium bekommen.
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
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2
12.10.2005 10:04 |
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Solon
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Gewerbeamt Dreieich
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Hab gerade mal schnell im I-Net geschaut, zuständige Behörde ist wohl das Bundesgesundheitsministerium.
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3
12.10.2005 10:06 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Industriehanf im Schaufenster? |
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Hallo aus Raisdorf,
in einer Pressemittelung (2 BMGS - Presse Drogenbeauftragte 2001 ) des BMGS heißt es:
Der Hanfanbau für Industriezwecke unterliegt der Meldepflicht und ist so eindeutig zu kontrollieren.
§ 31 a des Betäubungsmittelgesetzes ermöglicht Straffreiheit bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum.
In allen Bundesländern wird als geringe Menge Cannabis 10 Gramm angesehen."
Ihr Gesundheitsministerium resp. das BMGS müssten hierzu doch genaue Auskunft geben können.
Gruß
Manfred Milbrodt
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4
12.10.2005 11:25 |
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A. Borlinghaus
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Hm, auf jeden Fall interessant, dann weiß ich ja, an wen ich mich wenden kann, falls bei mir mal solche Anfragen landen sollten.
für die vielen Antworten und schönes Wochenende!
__________________ Gruß aus Lüdenscheid,
André Borlinghaus
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5
14.10.2005 10:29 |
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