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Ankauf von Kfz |
Pfälzer
Eroberer
  

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Hallo miteinander,
<table align="center" style="width: 100%" class="tableoutborder" border="0" cellspacing="1" cellpadding="8"> </table>
wir haben hier bei uns wieder mal ein "Streitthema"
:
stellt das Anbringen von Kärtchen an geparkten Fahrzeugen mit dem Angebot, das entsprechende Fahrzeug aufkaufen zu wollen ein Reisegewerbe dar?? Immerhin wird ja der Ankauf beabsichtigt. Kommt es auf den entsprechenden Text an (z.B. ich interessiere mich für Ihr Fahrzeug . . . . zahlen großzügige Preise . .) ?? Oder ist diese Kärtchenaktion als reine Werbung zu sehen ??
Wie schon gesagt, wir sind hier geteilter Meinung. Vielleicht kann mir/uns Eure Sachkenntnis weiterhelfen
Gruß aus dem verregneten
Ludwigshafen
K.Kullmann
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1
26.02.2007 12:35 |
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TIGRIS-Werbung
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przybilla
Jungspund

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Hallo,
hier in Berlin wird das Anbringen von Werbezetteln an Fahreugen als Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenreinigungsgesetz (Anbringen von Werbezetteln an Fahrzeugen ist eine Ornungswidrigkeit) geahndet.
Das Verfahren richtet sich gegen den für die Rufnummer notierten Anschlussinhaber, der in der Regel ein Gewerbe (KFZ-Handel) angemeldet hat; Probleme gibt es aber bei Prepaid-KArten-Telefonnummern, da bei diesen sehr häufig der Teilnehmer nicht zu ermitteln ist.
Mit freundlichen Grüßen
Przybilla
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2
26.02.2007 14:32 |
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Solon
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Pfälzer
Eroberer
  

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Themenstarter
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Hallo nach Berlin,
die Sachlage bei unserem Klientel ist so, dass die Jungs kein Gewerbe angemeldet haben, letztendlich aber doch irgendwie gewerblich tätig werden (oder irre ich ??)
, da sie ja im Erfolgsfalle das Kfz ankaufen um es dann wieder zu verkaufen. Zudem erhalten 90 % aller Kärtchen-Verteiler ALG 2 !!
Trotzdem
für die Antwort und den Hinweis mit der Müll-OWi. In diesem Zusammenhang habe ich noch eine Frage: wie hoch werden die Kärtchen-Verteiler in diesem Zusammenhang bei Euch bebußt ??
Gruß
K.Kullmann
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3
26.02.2007 14:51 |
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Menschel
Routinier
 

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Beiträge: 311
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Guten Morgen aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
das Anbringen der Kärtchen an Autos sehe ich als bloße Werbemittelverteilung an. Ein Reisegewerbe kann ich da nicht erkennen. "real,-" etc. betreiben ja auch kein Reisegewerbe, nur weil sie mir Werbung in den Briefkasten stecken (lassen).
Die Initiative zum Fahrzeugverkauf geht letzten Endes vom Fahrzeughalter aus. Er wendet sich über die auf der Karte stehende Telefonnummer an der Ankäufer. Ein konkretes Kaufangebot "1000 € für dieses, Ihr Auto" mit sofortiger Kontaktaufnahme zwischen Ankäufer und potentiellem Verkäufer ist weder beabsichtigt noch realisierbar, denn der "Zettelstecker" ist nicht identisch mit dem späteren Ankäufer.
Der Text "Ich möchte Ihr Auto kaufen . . ." oder so ähnlich, bietet keine Grundlage dafür, hier die "Abgabe eines Angebotes" anzunehmen.
Trotzdem, Kopf hoch . . .
-Menschel-
__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.
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4
27.02.2007 09:40 |
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przybilla
Jungspund

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Hallo,
das Bußgeld liegt in der Regel bei ca. 40 - 50 € (Mehrfachtäter höheres Bußgeld) ;
hinsichtlich ALG II -Empfänger liegt in der Regel eine Owi, SGB I § 60 (1) Nr. 2 i.V.m. SGB III § 404 (2) Nr. 26(Nichtmitteilung der Tätigkeit an die leistende Behörde) vor und ggf. Betrug (mehrfach festgestellt und daher ein Beschäftigungsverhältnis).
Mit freundlichen Grüßen
N. Przybilla
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5
27.02.2007 12:49 |
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