unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Abhalten eines Marktes ohne Festsetzung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Abhalten eines Marktes ohne Festsetzung
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Landratsamt München Gronegger   Zeige Landratsamt München Gronegger auf Karte Landratsamt München Gronegger ist weiblich
Mitglied

ehem. Username: Landratsamt München Schrottner

images/avatars/avatar-64.jpg

Dabei seit: 01.02.2006
Beiträge: 38
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 251.976
Nächster Level: 300.073

48.097 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Abhalten eines Marktes ohne Festsetzung

Hallo liebe Forenmitglieder,

wir haben einen Marktveranstalter, der bereits zum zweiten Mal einen Markt an einem Sonntag abgehalten hat, ohne die Festsetzung beim Landratsamt zu beantragen.

Nachdem ich die ganze Geschichte nur vertretungsweise mache, kenne ich mich natürlich nicht so aus. Ich habe deshalb ein paar Fragen:

Eigentlich ist das ganze ja ein Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz, welchen die Standbetreiber begehen.
Bislang waren die Märkte aber immer festgesetzt (die letzten 10 Jahre).
Seit Anfang des Jahres wird der Markt jedoch von einem neuen Marktveranstalter gemacht, so dass ich eigentlich nicht die Standbesitzer dafür verantwortlich machen möchte, denn eigentlich konnten sie (meiner Meinung nach) davon ausgehen, dass der Markt wie bisher genehmigt wurde.

Kann ich auch alleine gegen den Marktveranstalter vorgehen?

Viele Grüße aus Bayern

Gronegger
1 19.02.2007 13:35 Landratsamt München Gronegger ist offline E-Mail an Landratsamt München Gronegger senden Homepage von Landratsamt München Gronegger Beiträge von Landratsamt München Gronegger suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.981.831
Nächster Level: 7.172.237

190.406 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! .... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Meines Erachtens schon. Denn der Veranstalter des Marktes handelt gewerblich. Dementsprechend muss er auch die entsprechenden Rechtsnormen (LadSchlG, Feiertagsrecht etc.) beachten. Denn nur durch die Festsetzung bekommt er die entsprechenden Marktprivilegien, die es ermöglichen, auch an einem Sonntag einen Markt (außerhalb der Ladenschlusszeiten) durchzuführen. Ohne Festsetzung gelten die normalen Zeiten.

Hier würde ich den Veranstalter eine nette und freundliche Anhörung schicken und ihn auffordern, mir zudem eine Auflistung der jeweiligen Marktbeschicker zu übersenden, weil Sie "beabsichtigen" auch gegen die einzelnen Teilnehmer ein Verfahren einzuleiten (auch wenn diese sich vielleicht auf Verbotsirrtum) berufen würden. Sie werden sich wundern, wieviel Spaß der Veranstalter mit seinen Marktbeschickern bekommt.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
2 19.02.2007 15:06 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Abhalten eines Marktes ohne Festsetzung


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     27.03.2024 15:27 von Puz_zle   Views: 1.329.359
Antworten: 22
Ablehnung Marktfestsetzung Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   14.01.2008 20:26 von runrig1502     13.03.2024 07:16 von A.Pohnke   Views: 41.703
Antworten: 15
Reisegewerbe ohne Wohnsitz in Deutschland Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken     26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken   Views: 1.761
Antworten: 0
Versicherungsnachweis bei Festsetzung von Veranstaltun [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   17.10.2023 14:23 von MatzeMeile     17.10.2023 14:23 von MatzeMeile   Views: 118.861
Antworten: 0
Gewerbeabmeldung ohne Gewerbeanmeldung? Stehendes Gewerbe (allgemein)   03.11.2022 12:43 von mera6712     21.06.2023 07:18 von Zoller   Views: 669.687
Antworten: 10

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 226.261 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.258.419


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 79 | Gesamt: 0.303s | PHP: 99.67% | SQL: 0.33%