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EU fordert einen neuen Glücksspielstaatsvertrag

Der Europäische Gerichtshof hat kritische Worte für den seit dem Jahr 2012 bestehenden Glücksspielstaatsvertrag gefunden und zugleich gefordert, dass eine Änderung im Bereich dieser notwendigen Regulierung in die Wege geleitet wird, der vor allem die Casinos hierzulande betrifft. Der Gerichtshof der EU schlägt damit in die gleiche Kerbe wie der hessische Verwaltungsgerichtshof.

Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen bzw. der Glücksspielstaatsvertrag hat in Deutschland eine lange Geschichte hinter sich. Während er in seiner ursprünglichen Fassung bereits am 1. Januar des Jahres 2008 in Kraft getreten war, folgten daraufhin diverse Änderungen:

Trat wieder außer Kraft am 31. Dezember 2011
Glücksspieländerungsstaatsvertrag trat am 1. Juli 2012 in Kraft
Vergabeverfahren für 20 Konzessionen begann am 8. August 2012

Zunächst einmal trat er wieder außer Kraft, und zwar am 31. Dezember des Jahres 2011, weil er zu diesem Zeitpunkt schlichtweg abgelaufen war. Ende des Jahres 2011 wurde dann der neue Glücksspieländerungsstaatsvertrag von allen Bundesländern mit Ausnahme von Schleswig-Holstein unterzeichnet, sodass dieser am 1. Juli 2012 in Kraft treten konnte. Mit eine der größten Änderungen war eine Vergabe-Beschränkung von 20 Konzessionen, auf die im folgenden Absatz noch näher eingegangen werden soll. Schon in seiner ursprünglichen Fassung war der Glücksspielstaatsvertrag unter anderem von Spielbanken und Casinos Anfang 2010 kritisiert worden, da sie eine Wettbewerbsverzerrung rügten, die ihrer Meinung nach auf einer Ungleichbehandlung zwischen staatlichen und gewerblichen Spielhallen fußte. Eine der wichtigsten Entscheidungen diesbezüglich erging am 8. September 2010, wobei der EuGH gemäß spox.com urteilte, dass das Sportwettenmonopol, welches im Glücksspielstaatsvertrag verankert war, für staatliche Anbieter nicht gerechtfertigt ist.

„Um den Wettanbietern Klarheit zu schaffen, waren folglich zumindest in der Theorie die neuen Gesetze gedacht. Zudem war es der Plan, dass letztlich auch der Staat davon profitieren kann, dass die Online Casinos aus der rechtlichen Grauzone befreit werden“, so der Pressesprecher von onlinecasinosdeutschland.com. Doch auch die Vergabe von 20 neuen Konzessionen respektive die Öffnung des Sportwettenmarktes für private Anbieter sollte sich im weiteren Verlauf nicht als intelligente Maßnahme erweisen, da es zu vielen weiteren Problemen kam:

Vergabe war ursprünglich für 2013 angekündigt worden
Bis heute laufen Gerichtsverfahren
Deshalb sind bis dato keinerlei Lizenzen vergeben worden
Dies lag vorrangig daran, dass sich die einzelnen Kandidaten für die Erlangung einer Konzession mit jeder Menge Klagen gegenseitig behinderten, sodass es bis heute nicht dazu gekommen ist, dass auch nur eine Konzession vergeben werden konnte. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden hat daraufhin Mitte 2015 die angekündigte Erteilung von 20 Konzessionen an die Bewerber gestoppt und keine weiteren Maßnahmen in die Wege geleitet. Die momentane Lage ist also nach wie vor für alle Beteiligten wenig zufriedenstellend, sodass es kaum überrascht, dass der Glücksspieländerungsstaatsvertrag schon bald in einer überarbeiteten Form Geltung entfalten soll.

Am 16. März dieses Jahres unterzeichneten hierfür die Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer einen Entwurf für die zweite Fassung des Glücksspieländerungsstaatsvertrags in der Bundeshauptstadt. Die markanteste Änderung ist, dass die bisherigen 20 Lizenzinhaber sowie 15 weitere Sportwettenanbieter eine vorläufige Erlaubnis zum Betrieb erteilt bekommen. Unter ihnen befinden sich unter anderem die folgenden:

1. Tipico und Cashpoint
2. Admiral und ODS
3. Primebet und Bet90
4. Polco und Inter Media
5. Hobiger und Ruleo

Die Begrenzung auf 35 Sportwettenlizenzen soll allerdings nur vorübergehender Natur sein und künftig entfallen. Voraussetzung dafür, dass der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag am 1. Januar des Jahres 2018 in Kraft treten kann, ist, dass die Parlamente der einzelnen Bundesländer den neuen Regelungen zustimmen. Außerdem muss das Ganze auch noch von der EU-Kommission als wichtiges Organ der Europäischen Union abgesegnet werden. Neu ist auch, dass die bundesweite Lizenzvergabe künftig nicht mehr vom Bundesland Hessen durchgeführt werden soll, sondern diese Aufgabe Nordrhein-Westfalen zukommen wird. Die Auswirkungen der geschilderten Änderungen sind zum jetzigen Zeitpunkt nur Mutmaßungen:

Es könnte zu Auswirkungen auf die ohnehin schon ungeliebten Steuereinnahmen durch das Rennwett- und Lotteriesteuergesetz kommen
Kosten für die Verlegung der Zuständigkeiten können bis dato ebenso noch nicht abgesehen werden
Inwiefern das neue Konzessionsmodell künftig präventiv gegenüber brancheninternen Streitigkeiten wirkt, wird abzuwarten bleiben

Verschiedene Formen des Glücksspiels stehen nach wie vor hoch im Kurs

Vergegenwärtigt man sich, wie beliebt das Glücksspiel bzw. Sportwetten nicht nur hierzulande sind, so ergibt es definitiv Sinn, dass in der Vergangenheit noch keine akzeptable Lösung gefunden werden konnte. Die Deutschen zocken heutzutage aber nicht mehr nur in Spielhallen respektive klassischen Casinos, sondern wählen immer häufiger auch den Weg über das Internet. Hier erwartet die Zocker nicht nur ein wesentlich breiteres Spielangebot, sondern auch ein erhöhter Komfort, weil Faktoren wie der zusätzliche Zeitaufwand für die Anfahrt und beispielsweise auch Parkgebühren sowie der Eintritt ins Casino wegfallen:

Eine andere Frage ist, wie man für sich persönlich den richtigen Sportwetten- bzw. Glücksspielanbieter findet. Zum einen muss man hierbei wissen, dass nicht alle Unternehmen ein identisches Angebot offerieren und dieses natürlich zu den eigenen Interessen und dem vorhandenen Wissen passen sollte. Zum anderen sollte man sich vorab über den Anbieter, das Ursprungsland seiner Lizenz, sowie die Meinungen anderer Personen informieren, die bereits Erfahrungen sammeln konnten. Beachtet man diese wenigen Tipps, so steht einem uneingeschränkten Spielspaß nichts mehr im Wege.

http://www.theeuropean.de/the-european/1...elstaatsvertrag
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