jorzech
Grünschnabel
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Handel mit Unterhaltungselektronik vs Elektronik |
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Ich habe neulich ein Gewerbe angemeldet, die Beschreibung lautet "Ankauf defekter Elektronik, Reparatur dieser, Verkauf generalüberholter Elektronik; Online- Handel"
Jetzt handelt es sich aber um Smartphones, ich bin mir also nicht sicher, ob ich das Gewerbe "falsch" angemeldet hab und ob ich nicht die angemeldete Tätigkeit verändern sollte in "Ankauf defekter Unterhaltungselektronik... etc."
Schließlich ist der An/Verkauf mit Unterhaltungselektronik laut der § 38 Gewerbeordnung Überwachungsbedürftig... Sollte ich also lieber einen gang zum Amt machen und Elektronik in Unterhaltungselektronik abändern?
Schließlich ist der An/Verkauf mit "normaler" Elektronik nicht Überwachungsbedürftig.
Danke im vorraus für eure Antwort.
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1
03.04.2017 13:11 |
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Solon
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BernshausenL
Tripel-As
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Hallo Jorzech,
mich wundert, dass du bei der Angabe kein Führungszeugnis und Auszug aus dem GZR einreichen musstest. Schließlich kann "Elektronik" AUCH "Unterhaltungselektronik" beinhalten. Zudem steht im § 38
-insbesondere-, das heißt, auch bei Nicht-Unterhaltungs- sondern "normaler" Elektronik, kann die Vorlage des FZ und GZ verlangt werden. Bei mir hättest du bei dieser Anmeldung beides vorlegen müssen
Zudem hätte ich "Online-Handel" so nicht eingetragen, da zu allgemein, aber das nur am Rande.
Eine andere Frage wäre, ob du den Meistertitel im Elektrotechniker-Handwerk hast, Eingriffe/Reparaturen am Smartphone sind zu einem großen Teil diesem meisterpflichtigen Handwerk zuzuordnen. Genaueres hierzu kannst du bei der zuständigen Handwerkskammer erfragen.
Ich würde also sagen, dass du die Anmeldung nicht falsch vorgenommen hast und bei dieser Angabe die Einreichung der Unterlagen von dir hätte gefordert werden sollen. ist allerdings auch nur meine persönliche Meinung und wenn du sichergehen willst, macht immer ein Anruf beim für dich zuständigen Gewerbeamt Sinn
Viele Grüße
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1
03.04.2017 14:52 |
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Solon
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BernshausenL
Tripel-As
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Wenn die Dame das so entgegengenommen hat, wird das von der Formulierung schon passen. Wenn das nur auf die an- und verkauften Elektrogeräte bezogen ist, ist da auch nichts gegen einzuwenden
Genau genommen ist es auch der Informationstechniker, nicht der Elektrotechniker, mein Fehler!! Es gibt ein Merkblatt, zumindest bei unserer HWK, was ohne Meister in dem Bereich erlaubt und was meisterpflichtige Tätigkeiten sind. Aber wie gesagt, da wird dir deine Handwerkskammer auf jeden Fall weiterhelfen können!!
Viel Erfolg und Gruß aus dem Siegerland
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03.04.2017 15:39 |
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jorzech
Grünschnabel
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Also ich habe jetzt mal einen Handy- Reparatur dienst gefragt, der meint, dafür benötige man keinen Meisterbrief, da es sich hier bei Handyreperaturen nur um einen "Komponentenwechsel" handelt.
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16
05.04.2017 15:25 |
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