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räubertochter räubertochter ist weiblich
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Glücksspiel nicht gleich Geldwäsche

Die Veränderungen im Entwurf zum neuen Geldwäschegesetz orientieren sich stark am Risiko einer Branche oder Gewerbes, für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Durch diesen Risiko-basierten Ansatz des neuen Geldwäschegesetzes wird der Kreis der Verpflichteten erweitert. Für einige bisher Betroffene entfällt die Verpflichtung.

Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, die nicht vom neuen Geldwäschegesetz betroffen sind

Betreiber von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten lt. Gewerbeordnung, da man bei Geldspielautomaten ein eher geringes Geldwäscherisiko annimmt.
Vereine, die als so genannte Totalisatoren und damit als Unternehmen auftreten und öffentliche Pferderennen und andere öffentliche Leistungsprüfungen für Pferde betreiben wollen. Weiter „verpflichtet“ bleiben Wettbüros, die die Teilnahme an Pferdewetten vertreiben oder vermitteln.
Lotterien, die eine staatliche Erlaubnis dafür haben und die ihr Glücksspiel außerhalb der Internets anbieten und vertreiben (Landeslotterien, die Klassenlotterien der Länder und Gewinnsparlotterien).
Soziallotterien wie z. B. die Glücksspirale oder die Fernsehlotterie wegen ihrer gemeinnützigen Organisation und der staatlichen Erlaubnis.
Terrestrisch angebotene Lotterien sind grundsätzlich von den Verpflichtungen entbunden. Dazu gehören die Lottoannahmestellen.
Damit findet eine klarere Abgrenzung als im geltenden Geldwäschegesetz statt. Die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie erlaubt es den Mitgliedsstaaten für ihre nationale Gesetzgebung, von Lockerungen Gebrauch zu machen. Dies ist nun mit dem Gesetzentwurf bspw. zu den staatlichen Lotterien und Soziallotterien umgesetzt worden, da man dort von einem geringen Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgeht.

https://www.haufe.de/compliance/recht-po...132_407518.html
1 31.03.2017 08:14 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
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