Die Antwort der Landesregierung NRW wird in Form der Vorlage dem Landtag NRW Nr. 16/4913 vom 23. 03. 2017 (veröffentlicht am 27. 03. 2017) zu dem Thema
Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) Bericht der Landesregierung zu Nr. 8 b) des Beschlusses des Landtages vom 07.11.2012 über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BUNDNIS 9O/DIE GRUNEN, Drucksache 16/1287, vom 31.10.2012, "Chancen des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags nutzen – Verantwortungsvolles Spielen sicherstellen" – LT -Drs 16/1287
zur Verfügung gestellt.
Eine Optimierung des landesweiten örtlichen Vollzugs NRW für den Bereich der Geldspielgeräteaufstellung durch die Bildung einer „Task-Force“ wird nunmehr zumindest angedacht.
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.