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Zum Ende der Seite springen Spielkonsolen in Gaststättten
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MarcoEuler MarcoEuler ist männlich
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Spielkonsolen in Gaststättten

Ein neuer Gastronom möchte gerne Playstation und andere Konsolen zur Unterhaltung aufstellen (keine Turniere, kein Geldgewinn).

Er hat anscheinend gehört, dass manche Behörden dies unter das Glücksspiel einordnen und verbieten.

Ich persönlich sehe da keine Probleme. Es sollte sich dabei doch um Spiele nach §5a SpielV handeln?

Liege ich da falsch?
1 24.03.2017 10:36 MarcoEuler ist offline E-Mail an MarcoEuler senden Beiträge von MarcoEuler suchen
Solon
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Rooobert Rooobert ist männlich
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Mensch ärgere dich nicht ist auch ein Glücksspiel
2 25.03.2017 19:41 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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kbf   Zeige kbf auf Karte kbf ist männlich
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RE: Spielkonsolen in Gaststättten

Zitat:
Original von MarcoEuler
Es sollte sich dabei doch um Spiele nach §5a SpielV handeln?

Liege ich da falsch?


Hallo Marco,

die Spielverordnung erfasst generell nur Spiele mit Gewinnmöglichkeit. Das ergibt sich aus der Ermächtigungsgrundlage der SpielV in § 33f GewO. Da man in deinem Fall aber nichts gewinnen kann, findet die SpielV auch keine Anwendung. Also auch nicht § 5a SpielV.

Ansonsten wüsste ich aber auch nicht was gegen die Aufstellung der Geräte sprechen sollte.

Grüße

kbf
3 27.03.2017 14:29 kbf ist offline E-Mail an kbf senden Beiträge von kbf suchen
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