Salzburger Landtag berät das neue Wettunternehmergesetz |
räubertochter
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Salzburger Landtag berät das neue Wettunternehmergesetz |
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Für die Wettbranche bringt dies zahlreiche Verschärfungen mit sich: Unter anderem wird geregelt, welche Voraussetzungen Personen erfüllen müssen, die vorhaben, ein Wettbüro zu eröffnen. “Bislang konnte einfach jeder und jede, ohne besondere Voraussetzungen, ein Wettbüro eröffnen. Das ist besonders im Hinblick auf den Jugend- und Spielerschutz inakzeptabel. In Zukunft braucht es dafür eine Zuverlässigkeitsprüfung”, so LH-Stv. Astrid Rössler (Grüne) am Dienstag in einer Aussendung. Hierbei wird überprüft, ob bereits Verstöße gegen Jugendschutz- und glücksspielrechtliche Bestimmungen begangen wurden.
Wettterminals nur mehr mit Karte bedienbar
Außerdem können die Wettterminals nur mehr mit einer personalisierten Wettkarte bedient werden. Diese darf nur an Volljährige gegen Vorlage eines Ausweises ausgegeben werden.
Strengere Auflagen für Wettbüros
Um die Einhaltung der Maßnahmen kontrollieren zu können, unterliegen die Wettbüros künftig strengeren Auflagen und Strafen. Unter anderem ist durch das neue Gesetz gewährleistet, dass speziell ausgebildete Kontrollorgane jederzeit Zugang zu den Wettlokalen erhalten. Ein einmaliger Verstoß zieht eine Geldstrafe von mindestens 5.000 Euro nach sich. Beim zweiten Verstoß gegen das neue Gesetz wird dem Wettanbieter die Lizenz entzogen. Durch diese Maßnahmen soll auch das illegale Glücksspiel, das in Bundeskompetenz liegt und das bisweilen auch in Wettlokalen betrieben wird, eingedämmt werden.
Wetten müssen im Wettbuch geführt werden
Auch der Schutz der Wettkunden wird durch das neue Gesetz verbessert. Die Unternehmen müssen künftig ein elektronisches Wettbuch über alle abgeschlossenen Wetten führen. Außerdem wird es bei problematischem Spielverhalten die Möglichkeit einer Selbstsperre geben. Besteht die begründete Annahme für eine Gefährdung des Existenzminimums der Wettkunden, so sind die Unternehmen zu einer Fremdsperre verpflichtet. Bei einem Verstoß gegen die Selbst- oder Fremdsperre haften zukünftig die Wettanbieter. Die Aufzeichnungen werden fünf Jahre für die Behörden gespeichert.
Live-Ereignis-Wetten werden verboten
Ein Bereich, der wegen der hohen Wettfrequenz nahe am Glücksspiel liegt, wird gänzlich verboten, die Live-Ereignis-Wetten (beispielsweise welche Mannschaft bekommt als nächste eine gelbe Karte, Anm.). “Wir haben uns sehr genau überlegt, wie wir den Schutz der Jugendlichen und Wettkunden verbessern können. Ich bin froh, dass wir uns hier auf so weitreichende Maßnahmen geeinigt haben und damit wesentlich zum Schutz unserer Jugend beitragen können”, so Rössler weiter.
Das neue Wettunternehmergesetz soll noch im Sommer in Kraft treten und damit das alte “Buchmacher und Totalisateure-Gesetz” aus dem Jahr 1994 ablösen.
http://www.salzburg24.at/salzburger-land...rgesetz/4953055
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08.03.2017 09:00 |
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